Um ein eigenes Restaurant zu eröffnen, brauchst du keine Kochausbildung, aber fünf Dinge: ein Konzept mit belastbarem Businessplan, einen Standort, der baurechtlich als Gaststätte genutzt werden darf, eine Finanzierung mit Anlaufreserve, die Gewerbeanmeldung plus Gaststättenerlaubnis (oder Anzeige, je nach Bundesland) und die Hygienepflichten wie die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst prüfen, rechnen und Förderung beantragen, dann unterschreiben.
Die meisten Gründer scheitern nicht am Kochen. Sie scheitern an einer Unterschrift, die drei Monate zu früh kam. Am Pachtvertrag, bevor das Bauamt die Nutzung bestätigt hat. Am Kreditvertrag, bevor der Förderantrag gestellt war. An der Eröffnung, bevor die Reserve für die ersten sechs Monate auf dem Konto lag. In unserer Gründungsberatung sehen wir dieses Muster seit 2010 immer wieder, quer durch alle Betriebsarten, vom Bistro in der Kreisstadt bis zum Landgasthof.
Dieser Beitrag ist deshalb kein Motivationstext. Er ist der Fahrplan, den wir mit Gründern in der Existenzgründung Gastronomie tatsächlich abarbeiten, wenn sie ein Restaurant eröffnen: was du brauchst, welche Genehmigungen wann fällig sind, wie viel Puffer du einplanen musst und wo die teuren Fehler liegen. Was die Eröffnung im Einzelnen kostet, haben wir in einem eigenen Beitrag aufgeschlüsselt: Was kostet ein Restaurant wirklich? Hier geht es um den Weg dorthin.
Inhalt
- Was brauchst du, um ein Restaurant zu eröffnen?
- Brauchst du eine Ausbildung als Koch oder Gastronom?
- In welcher Reihenfolge eröffnest du ein Restaurant?
- Welche Genehmigungen brauchst du?
- Was gilt für Baurecht, Nutzungsänderung und Küche?
- Welche Pflichten beginnen mit dem ersten Umsatz?
- Welche Rechtsform und welche Versicherungen passen?
- Wie viel Geld brauchst du für die Anlaufphase?
- Wie finanzierst du die Eröffnung?
- Neu eröffnen oder bestehenden Betrieb übernehmen?
- Wie testest du dein Konzept, bevor du unterschreibst?
- Welche Fehler kosten Gründer am meisten Geld?
- Wie sieht das in der Praxis aus?
- Wann lohnt sich eine Gründungsberatung?
- Häufige Fragen
Was brauchst du, um ein Restaurant zu eröffnen?
Um ein Restaurant zu eröffnen, brauchst du fünf Bausteine: ein Konzept, das zu einem konkreten Standort passt, einen Businessplan mit nachvollziehbaren Zahlen, eine gesicherte Finanzierung samt Reserve, die behördlichen Erlaubnisse und deine persönliche Zuverlässigkeit im Sinne des Gewerberechts. Fehlt einer dieser Bausteine, trägt der Rest nicht. Ein gutes Konzept am falschen Standort ist genauso tot wie ein guter Standort ohne Geld für die ersten Monate.
In der Praxis prüfen wir diese fünf Bausteine immer in derselben Reihenfolge, weil jeder auf dem vorherigen aufbaut:
Gewerbe, Gaststättenrecht, Hygiene, Steuer, Kasse
Eigenkapital, Kredit, Förderung, Anlaufpuffer
Umsatz, Kosten, Deckungsbeitrag, Liquidität
Lage, Nutzungsrecht, Zustand, Vertrag
Wer isst bei dir, wann, wie oft, für wie viel?
Von unten nach oben lesen: Jede Ebene steht nur, wenn die darunter trägt.
Das Fundament ist das Konzept. Damit meinen wir nicht den Namen und das Logo, sondern die Antwort auf vier Fragen: Wer soll kommen, zu welcher Tageszeit, wie oft im Monat und mit welchem Durchschnittsbon? Wie du das sauber herleitest, steht im Beitrag Gastronomiekonzept entwickeln. Warum Konzepte trotz Leidenschaft scheitern, haben wir in Warum scheitern Gastronomiekonzepte? zusammengetragen.
Darauf setzt der Standort auf. Ein Konzept für Berufstätige am Mittag braucht Bürodichte im Umkreis von wenigen Gehminuten, ein Ausflugslokal braucht Parkplätze und Wochenendverkehr. Die Methode, mit der wir Standorte bewerten, findest du unter Standortanalyse Gastronomie.
Brauchst du eine Ausbildung als Koch oder Gastronom?
Nein. In Deutschland darfst du ein Restaurant ohne Ausbildung als Koch, Restaurantfachkraft oder Hotelkaufmann eröffnen. Wo eine Gaststättenerlaubnis nötig ist, verlangt das Gesetz aber einen Unterrichtungsnachweis der IHK über lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse, dazu ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Fachlich ist eine Ausbildung kein Muss, wirtschaftlich ist Branchenerfahrung ein großer Vorteil.
Die Grundlage ist das Gaststättengesetz, § 4: Die Erlaubnis wird versagt, wenn der Antragsteller die nötige Zuverlässigkeit nicht besitzt oder nicht durch eine Bescheinigung der IHK nachweist, dass er über die Grundzüge der lebensmittelrechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist. Die Unterrichtung dauert bei den meisten IHKs einen Tag. Einen Test am Ende gibt es in der Regel nicht.
Ehrlich gesagt ist die rechtliche Hürde der kleinere Teil. Wer nie in einer Küche oder im Service gearbeitet hat, unterschätzt fast immer zwei Dinge: das Tempo im Stoßgeschäft und die Personalkosten. Wenn du Quereinsteiger bist, plane mindestens ein paar Monate Mitarbeit in einem laufenden Betrieb ein, bevor du Verträge unterschreibst. Was Quereinsteiger in der Gastronomie stark macht und wo sie typischerweise Lehrgeld zahlen, steht in Quereinsteiger in der Gastronomie.
Gut zu wissen
Einige Bundesländer haben eigene Gaststättengesetze und verlangen statt einer Erlaubnis nur eine Anzeige beim Gewerbeamt. Der Unterrichtungsnachweis kann dann entfallen. Ob dein Land dazu gehört, sagt dir das Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Gemeinde. Ruf dort an, bevor du eine Pacht unterschreibst, nicht danach.
In welcher Reihenfolge eröffnest du ein Restaurant?
Wer ein Restaurant eröffnen will, rechnet ab der festen Idee mit etwa neun bis zwölf Monaten bis zur Eröffnung. Die Reihenfolge lautet: Konzept, Standort und Vorprüfung beim Bauamt, Businessplan, Bankgespräch und Förderantrag, erst dann Pacht- und Kreditvertrag, danach Umbau, Erlaubnisse, Personal, Kasse und Probelauf. Die goldene Regel: Förderung immer vor jeder Unterschrift beantragen, sonst ist sie meist verloren.
Der Grund für die strenge Reihenfolge ist simpel. Fast jede Förderung und jedes Förderdarlehen setzt voraus, dass du mit dem Vorhaben noch nicht begonnen hast. Als Beginn gilt in vielen Programmen bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Unterschreibst du den Pachtvertrag oder bestellst du die Küche, bevor der Antrag gestellt ist, kann die Förderung weg sein. Die Details findest du unter Fördermittel Gastronomie.
So sieht der Fahrplan aus, mit dem wir Gründer in der Gründungsberatung durch die Monate führen:
12 bis 9 Monate vorher
Konzept und Kassensturz. Zielgruppe, Angebot, Preisrahmen, Öffnungszeiten. Dazu dein privater Kassensturz: Wie viel Eigenkapital ist da, wie lange kannst du ohne Gehalt leben?
9 bis 7 Monate vorher
Standort finden und vorprüfen. Objekte besichtigen, Lage bewerten, beim Bauamt klären, ob Gaststättennutzung genehmigt ist. Noch nichts unterschreiben, höchstens eine Reservierung ohne Kostenrisiko.
7 bis 6 Monate vorher
Businessplan, Bank, Förderantrag. Umsatzplanung, Kostenplan, Liquiditätsplan. Termin bei der Hausbank, Förderdarlehen und Zuschüsse beantragen, solange noch kein Vertrag unterschrieben ist.
6 bis 5 Monate vorher
Zusage, dann Verträge. Mit der Finanzierungszusage den Pachtvertrag prüfen lassen und unterschreiben, Brauerei- oder Lieferverträge verhandeln, Rechtsform festlegen.
5 bis 2 Monate vorher
Umbau und Erlaubnisse. Küchenplanung, Lüftung, Brandschutz, Einrichtung. Parallel Gaststättenerlaubnis oder Anzeige, Unterrichtung bei der IHK, Sondernutzung für die Terrasse.
3 bis 1 Monat vorher
Team, Ware, Kasse, Karte. Personal suchen und einstellen, Lieferanten auswählen, Kassensystem installieren, Speisekarte kalkulieren, Google-Unternehmensprofil und Website live stellen.
Letzte 4 Wochen
Hygiene und Probelauf. Belehrung nach Infektionsschutzgesetz für dich und das Team, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Gewerbeanmeldung spätestens jetzt, Probeabende mit Freunden und Nachbarn.
Erster Monat nach Eröffnung
Melden und messen. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Kassenmeldung über Mein ELSTER, Berufsgenossenschaft. Ab Woche eins Wareneinsatz und Personalstunden je Tag erfassen.
Zwei Dinge fallen auf, wenn du den Fahrplan anschaust. Erstens liegt die erste Unterschrift mit Kostenrisiko frühestens im sechsten Monat vor Eröffnung. Zweitens nimmt der Umbau den größten Block ein. Genau hier werden Zeitpläne gesprengt, weil Handwerker, Lüftungsbauer und Bauamt nicht im Takt des Gründers arbeiten. Plane deshalb von Anfang an mindestens vier Wochen Puffer zwischen geplantem Bauende und Eröffnungstermin ein.
Welche Genehmigungen brauchst du für ein Restaurant?
Für ein Restaurant brauchst du mindestens die Gewerbeanmeldung, je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige, eine baurechtlich genehmigte Gaststättennutzung, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz und die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung. Nach dem Start kommen steuerliche Erfassung, Kassenmeldung, Betriebsnummer und Berufsgenossenschaft dazu. Mit Terrasse, Musik oder Fernseher wird es mehr.
Die folgende Übersicht nutzen wir als Checkliste. Sie zeigt, was du wo erledigst und wann es spätestens fällig ist. Vorlaufzeiten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde stark, deshalb frag bei jedem Amt nach der aktuellen Bearbeitungsdauer.
| Was | Wo | Wann |
|---|---|---|
| Nutzung als Gaststätte prüfen, ggf. Nutzungsänderung | Bauamt | vor der Pacht-Unterschrift |
| Unterrichtungsnachweis | IHK | vor dem Erlaubnisantrag |
| Führungszeugnis und Auskunft Gewerbezentralregister | Bürgeramt bzw. Bundesamt für Justiz | mit dem Erlaubnisantrag |
| Gaststättenerlaubnis oder Anzeige | Gewerbe- oder Ordnungsamt | einige Wochen vor Eröffnung |
| Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt | spätestens bei Betriebsbeginn |
| Belehrung nach § 43 IfSG | Gesundheitsamt | vor der ersten Tätigkeit |
| Registrierung als Lebensmittelbetrieb | Lebensmittelüberwachung | vor Eröffnung |
| Sondernutzung für Außenplätze | Ordnungs- oder Tiefbauamt | vor der ersten Saison |
| Betriebsnummer | Bundesagentur für Arbeit | vor dem ersten Mitarbeiter |
| Steuerliche Erfassung | Finanzamt über ELSTER | innerhalb eines Monats nach Eröffnung |
| Kassenmeldung | Finanzamt über Mein ELSTER | innerhalb eines Monats nach Anschaffung |
| Berufsgenossenschaft (BGN) | BGN | innerhalb einer Woche nach Eröffnung |
| GEMA und Rundfunkbeitrag | GEMA, Beitragsservice | vor dem ersten Musik- oder TV-Einsatz |
Die Gaststättenerlaubnis ist die Hürde, um die sich die meisten Fragen drehen. Nach dem Gaststättengesetz, § 2 braucht eine Erlaubnis, wer ein Gaststättengewerbe betreiben will. Wer keine alkoholischen Getränke ausschenkt, ist davon ausgenommen. Die Erlaubnis ist an deine Person und an die konkreten Räume gebunden. Ziehst du um oder baust du wesentlich um, kann eine neue Erlaubnis fällig werden. Übernimmst du einen Betrieb, gilt die Erlaubnis des Vorgängers nicht automatisch für dich.
Bei der Berufsgenossenschaft unterschätzen viele die Frist. Nach dem Sozialgesetzbuch VII, § 192 musst du dein Unternehmen binnen einer Woche nach Eröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Für die Gastronomie ist das die BGN. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, auch wenn du noch keine Mitarbeiter hast.
Achtung bei der Belehrung
Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, § 43 darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Wer die Belehrung zu früh macht und sich der Umbau verzögert, darf sie wiederholen. Leg den Termin deshalb in die letzten Wochen vor Eröffnung. Das gilt für dich und für jede Person im Team, die mit Lebensmitteln arbeitet.
Was gilt für Baurecht, Nutzungsänderung und Küche?
Ein Restaurant darfst du nur in Räumen betreiben, die baurechtlich als Gaststätte genehmigt sind. War das Objekt vorher ein Laden, ein Büro oder eine Wohnung, brauchst du eine Nutzungsänderung beim Bauamt. Damit hängen Stellplätze, Brandschutz, Toiletten, Schallschutz, Lüftung und oft ein Fettabscheider zusammen. Diese Auflagen können fünfstellige Beträge kosten und müssen vor der Pacht-Unterschrift geklärt sein.
Der häufigste Fehler in diesem Bereich ist eine einfache Annahme: „Da war doch schon mal ein Café drin.“ Das heißt nicht, dass ein Restaurant mit warmer Küche genehmigt ist. Ein Café mit Kuchen und Kaffee hat oft eine andere Genehmigung als ein Betrieb mit Fritteuse, Grill und Abluft über Dach. Lass dir vom Verpächter die Baugenehmigung zeigen und frag beim Bauamt nach, ob sie zu deinem Konzept passt.
Die zweite große Baustelle ist die Küche. Größe, Laufwege, Kühlkapazität und vor allem die Lüftung entscheiden darüber, ob dein Team im Service schnell und sauber arbeiten kann. Was bei der Lüftung rechtlich und technisch gilt, steht ausführlich in Be- und Entlüftung in der Gastronomie. Wie du eine Küche von der Speisekarte aus planst statt vom Katalog des Ausstatters, erklären wir in Küchenplanung Gastronomie.
Tipp aus der Beratung
Nimm zur Besichtigung eine Liste mit fünf Fragen mit: Gibt es eine Baugenehmigung für Gaststättennutzung? Wo geht die Abluft hin? Gibt es einen Fettabscheider? Wie viele Toiletten sind genehmigt? Gibt es Auflagen zu Öffnungszeiten oder Lärm? Wer darauf keine klaren Antworten bekommt, hat einen Grund, noch nicht zu unterschreiben.
Welche Pflichten beginnen mit dem ersten Umsatz?
Mit dem ersten Umsatz brauchst du eine Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE), musst jedem Gast einen Beleg ausgeben, die Kasse innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden und E-Rechnungen von Lieferanten empfangen können. Speisen versteuerst du seit 1. Januar 2026 mit 7 Prozent, Getränke mit 19 Prozent. Belege und Buchungen musst du aufbewahren.
Die Kassenregeln stehen in der Abgabenordnung, § 146a. Seit 2020 gilt die Belegausgabepflicht, seit 2025 die Meldepflicht über Mein ELSTER. Dazu kommt eine Neuerung, die du bei der Kassenwahl schon heute einplanen solltest: Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 eine allgemeine Registrierkassenpflicht beschlossen, der geplante Start ist der 1. Januar 2028. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Was das für dich bedeutet, steht in Registrierkassenpflicht Gastronomie. Welches System zu welchem Betrieb passt, vergleichen wir in Kassensystem Gastronomie.
Bei der Umsatzsteuer ist die Lage seit Januar 2026 einfacher geworden: Speisen kosten 7 Prozent, egal ob im Lokal oder zum Mitnehmen. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Das wirkt sich direkt auf die Kalkulation in der Gastronomie aus, weil du Speisen und Getränke mit unterschiedlichen Steuersätzen auf Brutto umrechnest. Alle Sonderfälle, vom Frühstück im Hotel bis zum Milchkaffee, findest du in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer in der Gastronomie 2026. Für steuerliche Einzelfragen ist ein zugelassener Steuerberater dein Ansprechpartner.
Die steuerliche Erfassung erledigst du über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. Nach der Abgabenordnung, § 138 hast du dafür einen Monat nach Eröffnung Zeit. Unser Rat: Mach es früher. Ohne Steuernummer stockt die Rechnungsstellung, und manche Großhändler legen ohne Gewerbe- und Steuernachweis kein Kundenkonto an.
Welche Rechtsform und welche Versicherungen passen zu deinem Restaurant?
Die meisten Einzelgründer starten als Einzelunternehmen, weil es am wenigsten kostet und am schnellsten geht. Zu zweit entsteht ohne Vertrag automatisch eine GbR mit voller persönlicher Haftung. Eine GmbH oder UG begrenzt die Haftung, kostet aber Gründungsaufwand und laufende Pflichten. Bei Versicherungen sind Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung die Grundausstattung.
Die Haftungsbegrenzung einer GmbH ist in der Gastronomie weniger wert, als viele glauben. Bank, Verpächter und Brauerei verlangen bei jungen Gesellschaften fast immer eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafters. Damit haftest du für die großen Verträge doch privat. Wann sich welche Form wirklich lohnt, rechnen wir in Rechtsform in der Gastronomie durch. Für die Entscheidung im Einzelfall gehören Steuerberater und gegebenenfalls Rechtsanwalt an den Tisch.
Bei den Versicherungen gilt: lieber wenige richtige als viele doppelte. Welche Policen in der Gastronomie Pflicht, sinnvoll oder überflüssig sind, steht in Versicherungen im Gastgewerbe.
Wie viel Geld brauchst du für die Anlaufphase?
Neben der Investition in Umbau und Ausstattung brauchst du eine Anlaufreserve, die deine laufenden Kosten deckt, bis der Umsatz trägt. In unseren Gründungsprojekten planen wir mit sechs Monaten Anlaufphase. Für ein kleines Restaurant mit rund 18.000 Euro Monatsfixkosten ergibt das schnell über 50.000 Euro Reserve. Die Investition allein reicht deshalb nie.
Warum das so ist, zeigt eine einfache Modellrechnung. Die Annahmen stehen offen da, damit du sie durch deine eigenen Zahlen ersetzen kannst.
Annahmen der Modellrechnung (Bistro, 50 Plätze, 2027)
Pacht inklusive Nebenkosten: 4.000 Euro im Monat
Grundbesetzung Küche, 1 Vollzeitkraft: 173 Stunden mal 24 Euro = 4.152 Euro
Grundbesetzung Service, 1 Vollzeitkraft: 173 Stunden mal 22 Euro = 3.806 Euro
Energie: 1.500 Euro
Versicherungen, Leasing, Beiträge, Steuerberatung: 1.800 Euro
Marketing: 800 Euro
Kreditrate (Zins und Tilgung): 1.900 Euro
Summe Fixkosten: rund 18.000 Euro im Monat
Personalkosten je Stunde inklusive Arbeitgeberanteil und Ausfallzeiten. Aushilfen für Spitzen sind variabel und hier nicht enthalten.
Jetzt die Anlaufkurve. Ein neues Restaurant ist selten ab dem ersten Tag voll. Wir rechnen im Modell damit, dass der erwirtschaftete Deckungsbeitrag in den Monaten eins bis drei die Hälfte der Fixkosten deckt, in den Monaten vier bis sechs drei Viertel und ab Monat sieben alles. Die Lücke musst du aus der Reserve zahlen:
Monat 1 bis 3: Lücke je Monat 9.000 Euro
Monat 4 bis 6: Lücke je Monat 4.500 Euro
Dein Lebensunterhalt, 6 Monate
Ab Monat 7
Anlaufreserve im Modell: 55.500 Euro, zusätzlich zur Investition.
Die Zahl erschreckt die meisten Gründer. Sie ist aber kein Pessimismus, sondern die Rechnung, die jede Bank sehen will. Und sie ist der Grund, warum so viele Betriebe im ersten Jahr nicht am Konzept sterben, sondern an der Liquidität. Wenn dein Lebensunterhalt niedriger ist oder deine Fixkosten kleiner, schrumpft die Reserve. Wenn die Anlaufphase länger dauert, wächst sie. Rechne beide Fälle durch.
Wie du eine Liquiditätsplanung Monat für Monat aufbaust, steht in Liquiditätsplanung Gastronomie. Wie du den Deckungsbeitrag pro Gericht ermittelst, der in die Anlaufkurve einfließt, zeigt Deckungsbeitragskalkulation Gastronomie. Und welche Personalkosten 2027 mit dem Mindestlohn von 14,60 Euro realistisch sind, findest du unter Mindestlohn in der Gastronomie.
Wie finanzierst du die Eröffnung eines Restaurants?
Ein Restaurant finanzierst du in der Regel aus Eigenkapital, einem Förderdarlehen über die Hausbank, oft ergänzt durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank, und je nach Lage durch Zuschüsse oder den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Banken prüfen in der Gastronomie besonders streng. Ohne Businessplan mit nachvollziehbarer Umsatzherleitung und Liquiditätsplan bekommst du keinen Termin, der zu einer Zusage führt.
Der Weg über die Bank ist in der Gastronomie fast immer der Weg über die Hausbank, auch bei Förderkrediten. Die Hausbank leitet den Antrag weiter und trägt einen Teil des Risikos. Genau deshalb sagen viele Banken bei Gastronomie zuerst nein. Was du tun kannst, damit es ein Ja wird, steht in KfW oder Hausbank. Wenn Sicherheiten fehlen, kann eine Bürgschaftsbank einspringen, die Einzelheiten stehen in Bürgschaft für Gastronomen.
Den Überblick über alle Bausteine, von Leasing für die Küchentechnik über Brauereidarlehen bis zu Crowdfunding, findest du in Finanzierung Gastronomie. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, prüf den Gründungszuschuss in der Gastronomie. Er muss beantragt werden, bevor du selbstständig bist.
Ein Wort zu Brauereidarlehen: Sie sind schnell zu bekommen und deshalb verlockend. Der Preis dafür steht im Kleingedruckten, meist in Form einer Bezugsbindung mit Mindestabnahme über viele Jahre. René Kaplick hat selbst für Brauereien gearbeitet und kennt diese Verträge von der Anbieterseite. Was du vor der Unterschrift prüfen musst, steht in Brauereivertrag prüfen.
Was ins Bankgespräch gehört
Ein Businessplan mit Konzept und Zielgruppe, eine Umsatzplanung, die sich aus Plätzen, Auslastung und Durchschnittsbon herleitet, ein Kostenplan, eine Liquiditätsplanung über mindestens 24 Monate, dein Lebenslauf mit deiner Erfahrung in der Gastronomie und ein Nachweis über dein Eigenkapital. Wie so ein Plan aufgebaut ist, zeigt unser Beitrag Businessplan Gastronomie.
Solltest du neu eröffnen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen?
Eine Übernahme spart oft Zeit, Genehmigungsrisiko und Umbaukosten, weil Küche, Lüftung und Gaststättennutzung schon vorhanden sind. Dafür übernimmst du den Ruf, den Zustand der Technik und manchmal alte Verträge. Eine Neueröffnung gibt dir freie Hand beim Konzept, kostet aber mehr Zeit und Geld bis zum ersten Umsatz. Welcher Weg besser ist, entscheidet der konkrete Betrieb.
| Punkt | Neueröffnung | Übernahme |
|---|---|---|
| Zeit bis Eröffnung | lang, wegen Umbau und Genehmigung | kurz, wenn Technik in Ordnung |
| Konzept | frei wählbar | am bestehenden Ruf gemessen |
| Genehmigungsrisiko | hoch bei Nutzungsänderung | niedriger, Erlaubnis aber neu |
| Investition | meist höher | Ablöse plus Sanierungsstau |
| Gäste ab Tag eins | müssen erst kommen | teilweise vorhanden |
| Versteckte Risiken | Bauauflagen | Altverträge, Technik, Personal |
Bei einer Übernahme ist die Ablöse der Punkt, an dem wir am häufigsten nachverhandeln. Verkäufer setzen gern den Neupreis ihrer Ausstattung an, nicht den Zeitwert. Dazu kommt der Sanierungsstau: eine Kühlzelle kurz vor dem Aus, eine Spülmaschine ohne Ersatzteile, eine Lüftung ohne Wartungsnachweis. Was du bei einer Übernahme prüfen solltest, steht in Landgasthof übernehmen und für Verträge in Pachtvertrag Gastronomie.
Wie testest du dein Konzept, bevor du unterschreibst?
Teste dein Konzept, bevor du dich für Jahre bindest: mit Pop-up-Abenden in einer fremden Küche, einem Marktstand, Catering für Bekannte oder einer Probewoche in einem Betrieb mit freien Tagen. So siehst du, ob Gäste deine Gerichte zu deinem Preis kaufen, wie lange die Zubereitung wirklich dauert und ob deine Kalkulation hält. Ein Probelauf kostet wenig und spart viel.
Der Wert eines Tests liegt nicht im Applaus, sondern in den Zahlen. Schreib an jedem Testabend mit: Wie viele Gäste kamen, was haben sie bestellt, wie hoch war der Durchschnittsbon, wie lange hat die Küche pro Gericht gebraucht, was blieb übrig? Wenn deine Freunde begeistert sind, aber niemand das Hauptgericht zu deinem geplanten Preis nachbestellt, hast du eine wichtige Information gewonnen, bevor sie teuer wird.
Nutze die Tests auch, um deine Speisekarte und dein Gastronomie Marketing zu schärfen: Welche Gerichte fotografieren Gäste, welche empfehlen sie weiter? Eine kurze Karte mit sauber kalkulierten Gerichten ist für einen Neustart fast immer besser als eine lange. Wie du Gerichte richtig kalkulierst, zeigt Speisen kalkulieren, und wie du die Karte danach nach Deckungsbeitrag ordnest, steht unter Menu Engineering.
Auch das Marketing beginnt vor der Eröffnung, nicht danach. Gäste suchen heute zuerst bei Google und zunehmend in KI-Assistenten. Ein vollständiges Google-Unternehmensprofil mit Fotos, Öffnungszeiten und Speisekarte sollte stehen, bevor der erste Gast klingelt. Die Schritte dazu stehen in Google Unternehmensprofil für Restaurants. Gutes Gastronomie Marketing ist am Anfang vor allem Sichtbarkeit in der Nachbarschaft: Anwohner, Firmen im Umkreis, Vereine.
Welche Fehler kosten Gründer am meisten Geld?
Die teuersten Fehler beim Restaurant eröffnen sind Unterschriften vor der Prüfung, zu knappe Anlaufreserven, unterschätzte Umbaukosten, Personalplanung ohne echte Stundenzahlen und eine Speisekarte, die nach Gefühl statt nach Kalkulation entsteht. Fast alle davon lassen sich vermeiden, weil sie vor der Eröffnung entstehen. Nach der Eröffnung sind sie nur noch zu reparieren, und das kostet ein Vielfaches.
| Fehler | Folge | Besser |
|---|---|---|
| Pacht vor Bauamt | Pacht läuft, Betrieb darf nicht öffnen | Nutzung vorher schriftlich klären |
| Vertrag vor Förderantrag | Förderung verloren | erst Antrag, dann Unterschrift |
| Keine Anlaufreserve | Liquiditätsengpass im ersten Halbjahr | sechs Monate Fixkosten plus Lebensunterhalt |
| Umbau ohne Puffer | Eröffnung verschiebt sich, Kosten laufen | vier Wochen Zeitpuffer, Budgetreserve |
| Lange Speisekarte | hoher Wareneinsatz, Schwund, Stress | kurze Karte, jedes Gericht kalkuliert |
| Personal nach Gefühl | Personalkosten laufen davon | Dienstplan aus Umsatzprognose ableiten |
| Brauereidarlehen ungeprüft | jahrelange Bindung, schlechte Einkaufspreise | Vertrag vor Unterschrift prüfen lassen |
| Zahlen erst nach Monaten | Probleme fallen zu spät auf | ab Woche eins Kennzahlen erfassen |
Der letzte Punkt in der Tabelle wird am häufigsten unterschätzt. Viele Gründer sehen ihre erste BWA zwei Monate nach Monatsende und merken dann, dass der Wareneinsatz zu hoch war. Bis dahin sind drei Monate vergangen. Wer ab der ersten Woche Umsatz, Wareneinsatz und Personalstunden selbst erfasst, merkt Abweichungen nach Tagen. Welche Kennzahlen du dafür brauchst, steht in Kennzahlen in der Gastronomie, und wie du die BWA liest, in BWA Gastronomie verstehen.
Beim Personal hilft eine einfache Regel: Plane erst die Umsatzkurve je Wochentag und Stunde, dann den Dienstplan. Nicht umgekehrt. Wie du im aktuellen Arbeitsmarkt überhaupt Leute findest und hältst, steht in Mitarbeiter in der Gastronomie finden und halten.
Wie sieht das in der Praxis aus?
In der Praxis entscheidet sich der Erfolg einer Eröffnung meist an einem einzigen Termin: dem Moment, in dem jemand sagt „Unterschreib erst, wenn das geklärt ist“. Wer diesen Satz rechtzeitig hört, spart Geld. Wer ihn zu spät hört, zahlt Pacht für Räume, in denen er noch nicht kochen darf. Das folgende Beispiel zeigt diesen typischen Verlauf.
Beobachtung aus der Beratungspraxis: Bistro in einer Kreisstadt in Westfalen
Ein Gründerpaar wollte in einem ehemaligen Ladenlokal in der Fußgängerzone ein Bistro mit Mittagstisch und warmer Abendküche eröffnen. Der Vermieter hatte die Räume als „gastronomietauglich“ beschrieben, weil vorher ein Eiscafé darin war. Der Pachtvertrag lag unterschriftsreif auf dem Tisch, der Bankkredit war zugesagt, nur der Förderantrag war noch nicht gestellt.
In der Gründungsberatung haben wir zwei Dinge gestoppt. Erstens die Unterschrift, bis das Bauamt bestätigt, dass eine Küche mit Fritteuse und Grill an diesem Standort genehmigungsfähig ist. Das Eiscafé hatte keine Abluft über Dach, und genau diese Abluft war für das neue Konzept nötig. Zweitens den Kreditvertrag, bis der Förderantrag über die Hausbank gestellt war.
Das Ergebnis: Die Abluft war machbar, aber nur mit einer Leitung durch die Wohnung im ersten Stock. Das Paar hat diese Kosten in die Verhandlung mit dem Vermieter eingebracht und eine mietfreie Umbauzeit sowie eine Beteiligung an der Abluftanlage erreicht. Die Eröffnung kam später als geplant, aber mit Förderung, mit einer geprüften Genehmigung und ohne Pacht für leere Monate.
Der Fall ist aus mehreren Beratungssituationen der Gastro Piraten zusammengesetzt und anonymisiert. Name und Ort wurden aus Datenschutzgründen nicht genannt.
Die Lehre daraus gilt für fast jede Eröffnung: Die Zeit vor der ersten Unterschrift ist die billigste Zeit, die du hast. Jede Frage, die du dort klärst, kostet einen Anruf oder einen Termin. Jede Frage, die du danach klärst, kostet Pacht, Zinsen und Nerven.
Wann lohnt sich eine Gründungsberatung für dein Restaurant?
Eine Gründungsberatung lohnt sich vor allem vor der ersten Unterschrift mit Kostenrisiko: bei der Standortbewertung, beim Businessplan für die Bank, bei der Prüfung von Pacht- und Brauereiverträgen und bei der Kalkulation der Speisekarte. Ein erfahrener Gastronomieberater erkennt typische Fehler in Stunden, die einen Gründer sonst Monate und viel Geld kosten. Das Erstgespräch bei uns ist kostenlos.
Bei den Gastro Piraten verbinden wir zwei Blickwinkel, die in der Gastronomieberatung selten zusammenkommen: die Küche und die Zahlen. René Kaplick hat als Koch in der Sternegastronomie gearbeitet und ist Handelsfachwirt. Seit 2010 haben wir über 5.600 Betriebe begleitet, vom Imbiss bis zum Hotel. Für Gründer heißt das: Wir sehen nicht nur, ob der Businessplan rechnet, sondern auch, ob die Küche das Tempo schafft, das der Plan verlangt.
Typische Bausteine unserer Gründungsberatung sind die Standortanalyse, der Businessplan für die Bank, die Vorbereitung des Bankgesprächs, die Prüfung von Pacht- und Lieferverträgen, die Kalkulation in der Gastronomie für die erste Speisekarte und ein Marketingplan für die ersten 100 Tage. Du kannst einzelne Bausteine buchen oder dich über die ganze Strecke begleiten lassen. Was unsere Unternehmensberatung Gastronomie insgesamt leistet und wie sie abläuft, steht unter Gastronomieberatung, das Angebot speziell für Gründer unter Existenzgründung.
Ob du mit uns arbeitest oder nicht: Hol dir für die großen Verträge eine zweite Meinung. Für Steuerfragen ist das ein zugelassener Steuerberater, für rechtliche Fragen ein Rechtsanwalt. Für die Frage, ob dein Restaurant wirtschaftlich trägt, ist es ein Berater für Gastronomie, der die Branche von innen kennt. Genau dafür ist Restaurantberatung da, und genau so verstehen wir unsere Unternehmensberatung Gastronomie: als zweite Meinung mit Zahlen, nicht als Verkaufsgespräch.
Das Buch zur Gründung: Bevor du aufschließt
Alles, was in diesem Beitrag nur angerissen ist, steht in René Kaplicks Gründerbuch ausführlich: Konzept, Standort, Finanzierung, Verträge, Versicherungen und die ersten Monate nach der Eröffnung. Geschrieben aus der Praxis von über 5.600 begleiteten Betrieben.
Du planst dein eigenes Restaurant?
Lass uns 30 Minuten über dein Vorhaben sprechen, bevor du etwas unterschreibst. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, wo dein Plan trägt und wo nicht.
Hospitality Business School
Jeden Montag um 10 Uhr sprechen wir live und kostenlos mit Gastronomen und Gründern über aktuelle Themen aus der Praxis. Fragen zur Eröffnung sind ausdrücklich willkommen. Hier kostenlos anmelden.
Häufige Fragen zum Restaurant eröffnen
Was brauche ich, um ein Restaurant zu eröffnen?
Du brauchst ein Konzept mit Businessplan, einen Standort mit genehmigter Gaststättennutzung, eine Finanzierung samt Anlaufreserve, die Gewerbeanmeldung, je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder Anzeige, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz und die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung. Nach dem Start folgen Finanzamt, Kassenmeldung und Berufsgenossenschaft.
Kann ich ohne Ausbildung ein Restaurant eröffnen?
Ja. Eine Ausbildung als Koch oder in der Gastronomie ist keine Voraussetzung. Wo eine Gaststättenerlaubnis nötig ist, brauchst du aber einen Unterrichtungsnachweis der IHK, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Praktische Erfahrung in einem laufenden Betrieb ist wirtschaftlich sehr zu empfehlen.
Wie lange dauert es, ein Restaurant zu eröffnen?
Rechne ab der festen Idee mit neun bis zwölf Monaten. Den größten Teil nehmen Standortsuche, Finanzierung und Umbau ein. Bei einer Übernahme mit funktionierender Technik kann es deutlich schneller gehen. Plane zwischen Bauende und Eröffnung mindestens vier Wochen Puffer ein.
Welche Genehmigungen brauche ich für ein Restaurant?
Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis oder Anzeige je nach Bundesland, baurechtlich genehmigte Gaststättennutzung, Belehrung nach Infektionsschutzgesetz und Registrierung als Lebensmittelbetrieb. Für Terrasse, Musik und Fernseher kommen Sondernutzungserlaubnis, GEMA und Rundfunkbeitrag dazu.
Wie viel Geld brauche ich für die Anlaufphase eines Restaurants?
Plane zusätzlich zur Investition eine Reserve für mindestens sechs Monate ein. In unserer Modellrechnung für ein kleines Bistro mit rund 18.000 Euro Monatsfixkosten ergibt sich eine Anlaufreserve von 55.500 Euro inklusive Lebensunterhalt. Deine eigenen Zahlen können höher oder niedriger liegen.
Wann muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?
Elektronische Kassensysteme meldest du innerhalb eines Monats nach Anschaffung über Mein ELSTER an das Finanzamt. Grundlage ist § 146a Abgabenordnung. Die Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, und jeder Gast hat Anspruch auf einen Beleg.
Soll ich ein Restaurant lieber übernehmen als neu eröffnen?
Eine Übernahme spart oft Zeit und Genehmigungsrisiko, weil Küche und Gaststättennutzung schon da sind. Dafür übernimmst du Ruf, Technikzustand und manchmal alte Verträge. Prüfe die Ablöse nach Zeitwert, nicht nach Neupreis, und lass Pacht- und Lieferverträge vor der Unterschrift prüfen.
Lohnt sich eine Gründungsberatung für ein Restaurant?
Ja, vor allem vor der ersten Unterschrift mit Kostenrisiko. Ein erfahrener Gastronomieberater prüft Standort, Businessplan, Verträge und Kalkulation und erkennt typische Fehler früh. Bei den Gastro Piraten ist das Erstgespräch kostenlos und dauert 30 Minuten.
Über den Autor
René Kaplick ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor. Er ist in der Gastronomie aufgewachsen, hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient, eine Kochausbildung gemacht und in der Sternegastronomie gearbeitet, unter anderem im First Floor Berlin. Dazu ist er Handelsfachwirt. Seit 1990 arbeitet er im Gastgewerbe, seit 2010 berät er mit den Gastro Piraten Restaurants und Hotels und hat über 5.600 Betriebe begleitet. Er hat sieben Fachbücher geschrieben. Mehr über René Kaplick
Ein Restaurant eröffnet man nicht am Eröffnungstag, sondern an dem Tag, an dem man zum ersten Mal die richtige Frage stellt, bevor man unterschreibt.