Den Gründungszuschuss bekommt, wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus ein Restaurant, Café oder einen Imbiss hauptberuflich gründet, am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hat und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle bestätigen lässt. Gezahlt werden sechs Monate das bisherige Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag neun Monate 300 Euro. Es ist eine Ermessensleistung: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Für viele Gründer in der Gastronomie ist der Gründungszuschuss das Geld, das die ersten Monate überhaupt erst möglich macht. Ein Café braucht nach der Eröffnung oft ein halbes Jahr, bis es sich trägt. In dieser Zeit sichert der Zuschuss den Lebensunterhalt und die Krankenversicherung, ohne dass er zurückgezahlt werden muss. Bei einem durchschnittlichen Arbeitslosengeld kommen schnell 14.000 Euro und mehr zusammen.
Gleichzeitig scheitern viele Anträge an Fehlern, die sich leicht vermeiden lassen: zu spät gestellt, zu wenig Restanspruch, ein Businessplan, der nicht überzeugt, oder ein Pachtvertrag, der vor dem Antrag unterschrieben wurde. Dieser Beitrag zeigt, wie der Gründungszuschuss funktioniert, wo die Fallen liegen und wie du ihn für deine Gastronomiegründung richtig vorbereitest.
Die wichtigste Regel vorweg
Stell den Antrag, bevor du gründest, und gründe, solange du noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld übrig hast. Wer erst gründet und dann fragt oder den Termin verschiebt, bis der Restanspruch zu klein ist, hat keine Chance mehr, egal wie gut das Konzept ist.
Inhalt
- Was ist der Gründungszuschuss?
- Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
- Was ist die 150-Tage-Falle?
- Wie viel Geld gibt es?
- Was ist die fachkundige Stellungnahme?
- Was muss der Businessplan für die Gastronomie enthalten?
- Warum wird der Gründungszuschuss abgelehnt?
- In welcher Reihenfolge gehst du vor?
- Wie bekommst du die zweite Phase?
- Womit lässt sich der Zuschuss kombinieren?
- Was, wenn du keinen Anspruch hast?
- Häufige Fragen
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit gründen. Er soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Anfangszeit sichern. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 93 und 94 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und ist steuerfrei.
Die gesetzlichen Regeln stehen in § 93 SGB III für die Voraussetzungen und in § 94 SGB III für Dauer und Höhe. Zuständig ist deine Arbeitsagentur vor Ort, in der Regel deine Vermittlerin oder dein Vermittler.
Für die Gastronomie ist der Zuschuss besonders wertvoll, weil die Anlaufphase eines Betriebs oft länger dauert als in anderen Branchen. Umbau, Genehmigungen, Personalsuche und der Aufbau von Stammgästen kosten Monate, in denen der Betrieb noch keinen Unternehmerlohn abwirft. Genau diese Monate überbrückt der Gründungszuschuss. Was eine Gründung insgesamt kostet, steht in Was kostet ein Restaurant wirklich?
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Für den Gründungszuschuss müssen fünf Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: Du beziehst Arbeitslosengeld I, du hast bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch, du gründest hauptberuflich, eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit, und du kannst deine Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit darlegen. Außerdem darf in den letzten 24 Monaten keine vergleichbare Gründungsförderung geflossen sein.
| Voraussetzung | Was das für dich heißt |
|---|---|
| Arbeitslosengeld I | Du beziehst ALG I oder hast Anspruch darauf. Bürgergeld reicht nicht. |
| 150 Tage Restanspruch | Am Tag der Gründung müssen noch mindestens 150 Tage ALG I übrig sein. |
| Hauptberuflich | Die Selbstständigkeit ist deine Haupttätigkeit, in der Praxis mindestens 15 Stunden pro Woche. |
| Tragfähigkeit | Eine fachkundige Stelle bestätigt schriftlich, dass das Vorhaben tragfähig ist. |
| Kenntnisse und Fähigkeiten | Du zeigst, dass du fachlich und kaufmännisch in der Lage bist, den Betrieb zu führen. |
| Keine Förderung in den letzten 24 Monaten | Wer kürzlich schon eine Gründungsförderung bekommen hat, ist ausgeschlossen. |
Bei den Kenntnissen schauen Arbeitsagenturen in der Gastronomie genau hin. Wer zwanzig Jahre im Büro gearbeitet hat und jetzt ein Restaurant eröffnen will, muss überzeugend erklären, woher das Wissen über Küche, Kalkulation und Personalführung kommt. Hilfreich sind Erfahrung in der Branche, ein Gründerseminar, eine Hygieneschulung und ein Businessplan, der zeigt, dass du die Zahlen verstehst. Wer Lücken hat, sollte sie vor dem Antrag schließen, nicht danach.
Was ist die 150-Tage-Falle?
Die 150-Tage-Falle ist der häufigste Grund für vermeidbare Ablehnungen: Am Tag, an dem du deine Selbstständigkeit aufnimmst, müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I übrig sein. Wer zu lange plant, auf die Gaststättenerlaubnis wartet oder den Umbau verzögert, rutscht unter diese Grenze und verliert den Zuschuss komplett, auch wenn alles andere stimmt.
Rechenbeispiel: Wann wird es knapp?
Anspruch auf Arbeitslosengeld insgesamt: 12 Monate, also 360 Tage
Nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit: noch 180 Tage übrig, Gründung möglich
Nach 7 Monaten: noch 150 Tage übrig, letzter möglicher Gründungstag
Nach 7 Monaten und einem Tag: unter 150 Tage, kein Gründungszuschuss mehr
In der Gastronomie ist diese Grenze besonders tückisch, weil der Eröffnungstermin selten in deiner Hand liegt. Der Handwerker kommt später, die Bauabnahme dauert, die Gaststättenerlaubnis braucht ihre Zeit. Deshalb gilt: Rechne rückwärts. Wann ist dein letzter möglicher Gründungstag? Und was ist der früheste realistische Termin? Liegt der Puffer unter zwei Monaten, ist das Risiko groß.
Ein wichtiger Punkt: Maßgeblich ist der Tag, an dem du die Selbstständigkeit aufnimmst, also zum Beispiel die Gewerbeanmeldung oder der Beginn der Tätigkeit, nicht zwingend der Tag der Eröffnung für Gäste. Ob die Vorbereitungszeit vor der Eröffnung schon als Aufnahme der Selbstständigkeit zählt, klärst du mit deiner Arbeitsagentur, bevor du den Termin festlegst.
Achtung bei Eigenkündigung
Wer seinen Job selbst kündigt, um zu gründen, bekommt beim Arbeitslosengeld meist eine Sperrzeit. Sie verkürzt die Anspruchsdauer und kann den Restanspruch unter 150 Tage drücken. Wer aus einem bestehenden Job heraus gründen will, sollte vor der Kündigung bei der Arbeitsagentur klären, wie viel Anspruch danach übrig bleibt.
Wie viel Geld gibt es?
In der ersten Phase zahlt die Arbeitsagentur sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe deines bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung. In der zweiten Phase gibt es auf gesonderten Antrag weitere neun Monate je 300 Euro. Bei einem Arbeitslosengeld von 1.600 Euro im Monat sind das bis zu 14.100 Euro, steuerfrei und ohne Rückzahlung.
Beispiel: Arbeitslosengeld 1.600 Euro im Monat
Phase 2: 9 × 300 € = 2.700 € (auf Antrag, Ermessen)
Zusammen bis zu 14.100 Euro
Die 300 Euro sind für die soziale Absicherung gedacht, also vor allem für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die du als Selbstständiger selbst zahlen musst. In der Praxis reichen sie dafür oft nicht ganz, vor allem bei der Krankenversicherung. Plane die tatsächlichen Beiträge in deinen Finanzplan ein, nicht nur die Pauschale.
Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei. Die sechs Monate der ersten Phase werden aber auf deinen Arbeitslosengeld-Anspruch angerechnet, so steht es in § 148 SGB III. Was danach übrig bleibt, kann bei einem Scheitern der Gründung innerhalb bestimmter Fristen noch genutzt werden. Wie das in deinem Fall aussieht, sagt dir die Arbeitsagentur.
Was ist die fachkundige Stellungnahme?
Die fachkundige Stellungnahme, oft Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, ist eine schriftliche Einschätzung einer neutralen Stelle, dass dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und dir eine ausreichende Lebensgrundlage bieten kann. Ohne sie kann die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss nicht bewilligen. Ausstellen können sie unter anderem Industrie- und Handelskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater und Unternehmensberater.
Die Stelle prüft dafür deinen Businessplan, vor allem die Zahlen: Umsatzplanung, Kosten, Rentabilität und Liquidität. Je klarer und realistischer der Plan, desto schneller und reibungsloser geht es. Die Kosten für die Stellungnahme trägst du selbst. Manche Stellen, etwa IHKs, bieten sie günstig oder im Rahmen von Gründungsberatungen an.
Ein Tipp aus der Praxis: Bei Gastronomiekonzepten schauen die Stellen besonders auf drei Dinge. Erstens, ob die Umsatzplanung zu Plätzen, Öffnungszeiten und Standort passt. Zweitens, ob Wareneinsatz und Personalkosten realistisch angesetzt sind. Drittens, ob nach allen Kosten ein Unternehmerlohn übrig bleibt, von dem du leben kannst. Ein Plan, der ab dem dritten Monat Gewinn zeigt, macht eher misstrauisch als einer, der eine ehrliche Anlaufphase einplant.
Was muss der Businessplan für die Gastronomie enthalten?
Der Businessplan für den Gründungszuschuss muss Konzept, Standort, Zielgruppe, Wettbewerb, deine Qualifikation und vor allem einen nachvollziehbaren Finanzteil enthalten: Investitionen, Finanzierung, Umsatzplanung, Kostenplanung, Rentabilität und Liquidität für mindestens drei Jahre. In der Gastronomie entscheidet der Finanzteil über die Tragfähigkeit, und er muss zu Plätzen, Öffnungszeiten und Durchschnittsbon passen.
Umsatz von unten gerechnet: Plätze mal Auslastung mal Öffnungstage mal Durchschnittsbon, nicht eine Wunschzahl.
Wareneinsatz realistisch: Speisen und Getränke getrennt, mit Bezug auf die geplante Karte.
Personalkosten mit echten Stunden: Dienstplan für eine typische Woche, Mindestlohn 2027 von 14,60 Euro berücksichtigt.
Unternehmerlohn: Was bleibt für dich, nachdem alle Kosten bezahlt sind?
Liquidität Monat für Monat: Wann ist das Konto am tiefsten, und reicht das Geld bis dahin?
Qualifikation: Was qualifiziert dich, diesen Betrieb zu führen?
Wie ein Businessplan für die Gastronomie aufgebaut sein muss, haben wir ausführlich in Businessplan Gastronomie beschrieben, für Cafés speziell in Businessplan Café. Die Liquiditätsplanung, die im Finanzteil nicht fehlen darf, erklären wir in Liquiditätsplanung Gastronomie.
Ein Businessplan, der nur für den Antrag geschrieben wird, ist verschenkte Arbeit. Er sollte das Werkzeug sein, mit dem du auch die Bank, den Verpächter und vielleicht die Bürgschaftsbank überzeugst. Und er sollte so ehrlich sein, dass du selbst merkst, wenn das Konzept nicht trägt, bevor du den Pachtvertrag unterschreibst.
Warum wird der Gründungszuschuss abgelehnt?
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, deshalb kann die Arbeitsagentur ihn auch dann ablehnen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die häufigsten Gründe sind ein zu kleiner Restanspruch, ein Antrag erst nach der Gründung, Zweifel an Tragfähigkeit oder Qualifikation und der sogenannte Vermittlungsvorrang: Gibt es eine passende Stelle, die du annehmen könntest, hat die Vermittlung in Arbeit Vorrang.
| Ablehnungsgrund | Wie du ihn vermeidest |
|---|---|
| Antrag nach der Gründung | Antrag stellen, bevor du das Gewerbe anmeldest oder Verträge unterschreibst |
| Weniger als 150 Tage Restanspruch | Letzten möglichen Gründungstag ausrechnen, Puffer einplanen |
| Vermittlungsvorrang | Früh mit der Vermittlung sprechen und begründen, warum die Gründung der bessere Weg ist |
| Zweifel an der Tragfähigkeit | Realistischer Finanzplan, starke Stellungnahme |
| Zweifel an der Qualifikation | Branchenerfahrung belegen, Lücken mit Seminaren und Schulungen schließen |
| Nebenberufliche Gründung | Hauptberuflichkeit klar darstellen, mindestens 15 Stunden pro Woche |
Der Vermittlungsvorrang ist in der Gastronomie ein besonderes Thema. Wer als gelernter Koch arbeitslos ist, findet in vielen Regionen schnell wieder eine Stelle. Die Arbeitsagentur kann dann argumentieren, dass eine Vermittlung möglich ist. Hilfreich ist ein frühes, offenes Gespräch mit der Vermittlung, in dem du erklärst, warum die Gründung für dich der nachhaltigere Weg ist, und einen soliden Plan mitbringst.
Wird der Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Weil es eine Ermessensentscheidung ist, lohnt sich das vor allem, wenn die Begründung erkennbar falsch ist oder wichtige Punkte nicht berücksichtigt wurden. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht kann in solchen Fällen sinnvoll sein.
In welcher Reihenfolge gehst du vor?
Die richtige Reihenfolge entscheidet über den Gründungszuschuss: Zuerst klärst du deinen Restanspruch und den letzten möglichen Gründungstag, dann sprichst du mit deiner Vermittlung, schreibst den Businessplan, holst die Stellungnahme ein, stellst den Antrag und gründest erst danach. Verträge mit langfristiger Bindung wie den Pachtvertrag unterschreibst du erst, wenn du weißt, dass die Finanzierung steht.
1. Restanspruch klären: Bei der Arbeitsagentur nachfragen, wie viele Tage du noch hast, und den letzten Gründungstag ausrechnen.
2. Gespräch mit der Vermittlung: Gründungsabsicht ankündigen, Antragsunterlagen anfordern, Fragen zum Termin klären.
3. Konzept und Standort prüfen: Standortanalyse, Objekt, Zielgruppe, Wettbewerb.
4. Businessplan schreiben: Mit vollständigem Finanzteil für drei Jahre.
5. Fachkundige Stellungnahme einholen: Businessplan bei IHK, Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Stelle prüfen lassen.
6. Antrag stellen: Mit Businessplan, Stellungnahme und Lebenslauf, vor der Gründung.
7. Finanzierung sichern: Bank, Förderkredit, Bürgschaft, Eigenkapital.
8. Gründen: Gewerbe anmelden, Verträge unterschreiben, und zwar innerhalb der 150-Tage-Grenze.
Eine Ausnahme beim Pachtvertrag: Manchmal ist ein gutes Objekt nur zu bekommen, wenn du schnell unterschreibst. Dann hilft eine Klausel, die den Vertrag an die Zusage der Finanzierung bindet, oder ein späterer Mietbeginn. Worauf du beim Pachtvertrag achten musst, steht in Pachtvertrag Gastronomie. Wie du einen Standort prüfst, in Standortanalyse Gastronomie.
Und die Gaststättenerlaubnis? Sie hängt am Objekt und an dir als Person und dauert je nach Kommune unterschiedlich lange. Plane sie in den Zeitplan ein, denn ein fehlender Bescheid kann die Eröffnung verschieben. Welche Genehmigungen du insgesamt brauchst, steht in Restaurant eröffnen.
Wie bekommst du die zweite Phase?
Die zweite Phase mit neun Monaten je 300 Euro musst du gesondert beantragen, am besten rechtzeitig vor dem Ende der ersten sechs Monate. Voraussetzung ist, dass du eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachweist. Auch hier entscheidet die Arbeitsagentur nach Ermessen. Gute Belege sind Umsätze aus der Kasse, Rechnungen, Personalunterlagen und eine kurze Darstellung der Entwicklung.
Für Gastronomen ist der Nachweis meist einfach, weil ein laufender Betrieb von selbst Belege produziert: Kassenberichte, Wareneinkauf, Lohnabrechnungen, Bewertungen und Veranstaltungen. Leg dir ab dem ersten Tag einen Ordner an, in dem du diese Unterlagen sammelst. Dann ist der Antrag für die zweite Phase in einer Stunde fertig.
Die zweite Phase ist mit 2.700 Euro kleiner als die erste, aber gerade im zweiten Halbjahr nach der Eröffnung oft wertvoll. Viele Gastronomiebetriebe erleben nach dem Eröffnungsschwung eine ruhigere Phase, in der jeder Euro zählt. Wie du diese Zeit planst, steht in Liquiditätsplanung Gastronomie.
Womit lässt sich der Zuschuss kombinieren?
Der Gründungszuschuss sichert deinen Lebensunterhalt, nicht deine Investitionen. Für Umbau, Küche, Einrichtung und Warenerstausstattung brauchst du zusätzlich eine Finanzierung, etwa über die Hausbank, ein Förderdarlehen der KfW oder der Landesförderbank und bei fehlenden Sicherheiten eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank. Diese Wege lassen sich mit dem Gründungszuschuss kombinieren.
Die Bank sieht den Gründungszuschuss gern, weil er die ersten Monate deines privaten Lebensunterhalts absichert und damit das Risiko verringert, dass du Geld aus dem Betrieb ziehst, das er noch nicht verdient hat. Ein Businessplan, der Gründungszuschuss, Eigenkapital, Kredit und gegebenenfalls Bürgschaft sauber zusammenführt, ist für jede Bank leichter zu prüfen.
Welche Finanzierungswege es gibt und wie du sie kombinierst, steht in KfW oder Hausbank, Bürgschaft für Gastronomen und Fördermittel für die Gastronomie. Welche Rechtsform zu deiner Gründung passt, erklären wir in Rechtsform Gastronomie.
Was, wenn du keinen Anspruch hast?
Wer kein Arbeitslosengeld I bezieht, kann den Gründungszuschuss nicht bekommen. Für Menschen im Bürgergeld gibt es als Alternative das Einstiegsgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, über das das Jobcenter entscheidet. Wer aus einer Beschäftigung heraus gründet, kann auf Förderdarlehen, Gründungsberatungen der Länder und regionale Programme zurückgreifen.
Das Einstiegsgeld regelt § 16b SGB II. Es ist ebenfalls eine Ermessensleistung und wird als Zuschuss zum Bürgergeld gezahlt. Auch hier gilt: Erst beantragen, dann gründen, und einen tragfähigen Plan mitbringen.
Viele Länder fördern außerdem die Beratung von Gründern, etwa über Coaching-Programme oder Zuschüsse für Gründungsberatungen. Welche Programme in deinem Bundesland aktuell laufen, erfährst du bei IHK, Landesförderbank oder Gründungsagentur. Einen Überblick gibt unser Beitrag zu Fördermitteln in der Gastronomie.
Beobachtung aus der Beratungspraxis
Wenn Gründer mit dem Gründungszuschuss zu uns kommen, ist der Antrag selten das Problem. Das Problem ist die Zeit. Viele haben schon ein Objekt im Blick, sind mitten in Verhandlungen und rechnen erst spät nach, wie viel Arbeitslosengeld eigentlich noch übrig ist. Dann wird aus einer guten Gründung ein Wettlauf gegen die 150-Tage-Grenze, und unter Zeitdruck werden Verträge unterschrieben, die man mit mehr Ruhe anders verhandelt hätte. Wer den letzten möglichen Gründungstag als Erstes ausrechnet, gründet entspannter und meistens auch besser.
Der Gründungszuschuss ist ein guter Start, aber er macht aus einem schwachen Konzept kein starkes. Er gibt dir ein halbes Jahr Luft, nicht mehr. Ob dein Betrieb danach trägt, entscheiden Standort, Kalkulation, Personal und Preise. Genau dabei begleiten wir Gründer in unserer Gründungsberatung: vom ersten Konzept über den Businessplan bis zur Eröffnung. Was unsere Gastronomieberatung dabei leistet, steht unter Existenzgründung in der Gastronomie und Gastronomieberatung.
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Häufige Fragen zum Gründungszuschuss in der Gastronomie
Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Den Gründungszuschuss kann bekommen, wer Arbeitslosengeld I bezieht, am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hat, hauptberuflich gründet, die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle bestätigen lässt und seine Eignung darlegt. Es ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In der ersten Phase zahlt die Arbeitsagentur sechs Monate lang das bisherige Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich. In der zweiten Phase gibt es auf Antrag neun Monate je 300 Euro. Bei 1.600 Euro Arbeitslosengeld sind das bis zu 14.100 Euro, steuerfrei und ohne Rückzahlung.
Was ist die 150-Tage-Regel?
Am Tag, an dem du deine Selbstständigkeit aufnimmst, müssen noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I übrig sein. Wer zu spät gründet, verliert den Gründungszuschuss komplett. Rechne deshalb als Erstes deinen letzten möglichen Gründungstag aus und plane einen Puffer für Umbau und Genehmigungen ein.
Muss ich den Gründungszuschuss vor der Gründung beantragen?
Ja. Der Antrag muss gestellt werden, bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst, also vor der Gewerbeanmeldung und vor dem Beginn der Tätigkeit. Wer erst gründet und dann beantragt, hat keine Chance auf die Förderung. Kläre den Termin mit deiner Arbeitsagentur.
Wer stellt die fachkundige Stellungnahme aus?
Fachkundige Stellen sind unter anderem Industrie- und Handelskammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater und Unternehmensberater. Sie prüfen deinen Businessplan, vor allem den Finanzteil, und bestätigen schriftlich, dass das Vorhaben tragfähig ist. Die Kosten trägst du selbst.
Warum wird der Gründungszuschuss abgelehnt?
Häufige Gründe sind ein Antrag nach der Gründung, weniger als 150 Tage Restanspruch, Zweifel an Tragfähigkeit oder Qualifikation und der Vermittlungsvorrang, wenn eine passende Stelle verfügbar ist. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Kann ich den Gründungszuschuss bei Bürgergeld bekommen?
Nein. Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld I voraus. Wer Bürgergeld bezieht, kann beim Jobcenter das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen. Auch das ist eine Ermessensleistung und muss vor der Gründung beantragt werden.
Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Die sechs Monate der ersten Phase werden allerdings auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet. Die 300 Euro Pauschale sind für die soziale Absicherung gedacht, reichen aber oft nicht für alle Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
Über den Autor
René Kaplick ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor. Er ist in der Gastronomie aufgewachsen, hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient, eine Kochausbildung gemacht und in der Sternegastronomie gearbeitet, unter anderem im First Floor Berlin. Dazu ist er Handelsfachwirt. Seit 1990 arbeitet er im Gastgewerbe, seit 2010 berät er mit den Gastro Piraten Restaurants und Hotels und hat über 5.600 Betriebe begleitet. Er hat sieben Fachbücher geschrieben. Mehr über René Kaplick
Der Gründungszuschuss kauft dir ein halbes Jahr Zeit. Wie gut du sie nutzt, entscheidet dein Plan, nicht die Arbeitsagentur.
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