Einen Brauereivertrag prüfst du in sieben Punkten: Laufzeit, Mindestabnahme in Hektolitern, Höhe und Tilgung des Darlehens, Bierpreis im Vergleich zum freien Einkauf, Folgen bei Unterschreitung, Regeln bei Pächterwechsel und Eigentum am Inventar. Rechne vor der Unterschrift aus, was die Bindung über die ganze Laufzeit kostet, und lass den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen.
Ich habe Brauereiverträge von beiden Seiten des Tresens gesehen. Früher habe ich für Brauereien gearbeitet und weiß deshalb, wie diese Verträge gebaut werden und wo die Brauerei ihre Marge holt. Heute sitze ich in der Gastronomieberatung auf der anderen Seite, neben dem Wirt, der den Vertrag vor drei Jahren unterschrieben hat, weil die Brauerei die Theke bezahlt hat. Jetzt läuft der Umsatz schlechter als geplant, die Mindestmenge ist nicht zu schaffen, und auf dem Tisch liegt ein Brief mit einer Nachforderung. Das muss nicht so laufen. Ein Brauereivertrag kann ein guter Deal sein, wenn du weißt, was du unterschreibst. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was in einem Brauereivertrag steht, was die Bindung wirklich kostet, welche Laufzeiten zulässig sind, welche Klauseln du prüfen musst, was bei einer Übernahme gilt und wie du mit der Brauerei verhandelst. Wir sind keine Rechtsanwälte. Was hier steht, ist der wirtschaftliche Rahmen, die rechtliche Prüfung macht dein Anwalt.
Inhalt
- Was ist ein Brauereivertrag?
- Was gibt dir die Brauerei, und was gibst du?
- Was kostet dich die Bindung wirklich?
- Welche Laufzeit ist zulässig?
- Was bedeutet die Mindestabnahme im Alltag?
- Welche Klauseln musst du prüfen?
- Was gilt bei Übernahme und Pächterwechsel?
- Haben Gründer ein Widerrufsrecht?
- Wie verhandelst du mit der Brauerei?
- Wann lohnt sich ein Brauereivertrag, wann nicht?
- Wie sieht das in der Praxis aus?
- Was gilt für Kneipe, Biergarten und Restaurant?
- Welche Fehler kosten am meisten?
- Häufige Fragen
Was ist ein Brauereivertrag?
Ein Brauereivertrag, juristisch meist Bierlieferungsvertrag oder Getränkelieferungsvertrag genannt, ist eine Vereinbarung, in der du dich verpflichtest, Bier und oft auch andere Getränke über Jahre bei einer bestimmten Brauerei oder ihrem Verlag zu beziehen. Im Gegenzug gibt dir die Brauerei Geld, Inventar oder andere Leistungen. Es ist also ein Tauschgeschäft: Finanzierung heute gegen Umsatz für die Brauerei morgen.
In der Gastronomie ist das seit Jahrzehnten üblich, besonders bei Kneipen, Landgasthöfen, Biergärten und Gründungen. Für viele Betriebe ist die Brauerei der einzige Geldgeber, der eine Theke, eine Kühlung oder einen Teil der Einrichtung finanziert, wenn die Bank abwinkt. Das ist der Grund, warum diese Verträge so verbreitet sind, und gleichzeitig der Grund, warum sie so oft unter Zeitdruck unterschrieben werden. Wer eröffnen will und kein Geld für die Zapfanlage hat, liest das Kleingedruckte nicht mehr so genau.
Rechtlich gilt der Bierlieferungsvertrag als Dauerschuldverhältnis, also als Vertrag, der über Jahre läuft und laufend Pflichten erzeugt. Die Bezugspflicht kann sogar als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden. Dann hängt sie am Haus und nicht nur an dir. Das ist bei einer Übernahme wichtig, dazu weiter unten mehr. Was die Bindung am Ende für deinen Bierpreis bedeutet, haben wir im Beitrag zum Bierpreis in der Gastronomie durchgerechnet.
Was gibt dir die Brauerei, und was gibst du?
Die Brauerei gibt dir typischerweise ein Darlehen, Inventar wie Zapfanlage, Kühlung und Möbel als Leihgabe, manchmal einen Zuschuss, Werbemittel oder eine Bürgschaft gegenüber dem Vermieter. Du gibst ihr dafür eine Bezugspflicht über mehrere Jahre, eine Mindestabnahme in Hektolitern pro Jahr und meist einen höheren Einkaufspreis als im freien Handel. Über diesen Mehrpreis verdient die Brauerei ihr Geld zurück.
| Du bekommst | Du gibst |
|---|---|
| Darlehen, oft zinsgünstig oder zinsfrei | Bezugspflicht über die Laufzeit |
| Zapfanlage, Kühlung, Möbel als Leihgabe | Mindestabnahme in Hektolitern |
| Zuschuss oder Rückvergütung je Hektoliter | Höherer Einkaufspreis als frei |
| Werbemittel, Schirme, Gläser | Sortimentsbindung, oft auch alkoholfrei |
| Bürgschaft gegenüber dem Vermieter | Sicherheiten, manchmal persönliche Haftung |
Der Knackpunkt ist die rechte Spalte, und hier vor allem der Einkaufspreis. Ein zinsfreies Darlehen klingt großzügig, ist es aber nicht, wenn du über zehn Jahre für jedes Fass mehr zahlst als ein Kollege ohne Bindung. Die Zinsen stecken dann im Bierpreis, nur sieht sie keiner. Wer einen Brauereivertrag prüfen will, muss deshalb immer die ganze Laufzeit rechnen, nicht das erste Jahr. Viele Verträge binden zudem nicht nur Bier, sondern auch alkoholfreie Getränke, Wasser und manchmal Spirituosen über den Getränkeverlag der Brauerei. Dann wird der Mehrpreis auf deinen ganzen Getränkeeinkauf fällig.
Was kostet dich die Bindung wirklich?
Was die Bindung kostet, siehst du nur, wenn du den Mehrpreis pro Hektoliter über die ganze Laufzeit hochrechnest und mit einem normalen Kredit vergleichst. In unserer Beispielrechnung kostet ein zinsfreies Brauereidarlehen über 30.000 Euro durch 20 Euro Mehrpreis je Hektoliter in zehn Jahren 24.000 Euro. Ein Bankkredit über dieselbe Summe kostet bei 6 Prozent Zins rund 10.800 Euro.
Beispielrechnung mit offenen Annahmen
Darlehen 30.000 Euro, zinsfrei, Laufzeit 10 Jahre. Mindestabnahme 120 Hektoliter im Jahr. Die Tilgung läuft über eine Rückvergütung von 25 Euro je Hektoliter: 120 mal 25 gleich 3.000 Euro im Jahr, nach zehn Jahren ist das Darlehen weg. Der gebundene Einkaufspreis liegt 20 Euro je Hektoliter über dem freien Angebot: 120 mal 20 gleich 2.400 Euro im Jahr, 24.000 Euro in zehn Jahren. Vergleich: Bankkredit 30.000 Euro, 6 Prozent, 10 Jahre Annuität, Zinsen rund 10.800 Euro.
Was 30.000 Euro Finanzierung über zehn Jahre kosten
Brauereidarlehen „zinsfrei“, 20 € Mehrpreis je Hektoliter
Bankkredit, 6 Prozent Zins
Beispielrechnung der Gastro Piraten. Mehrpreis, Rückvergütung und Zinssatz sind Annahmen, deine Zahlen stehen im Vertrag und im Angebot deiner Bank.
Die Rechnung kann auch anders ausgehen. Ist der Mehrpreis klein, das Darlehen groß und der Betrieb für die Bank zu riskant, kann die Brauerei die beste oder einzige Finanzierung sein. Entscheidend ist, dass du die Rechnung machst, bevor du unterschreibst. Frag dafür bei einem freien Getränkefachgroßhändler ein Vergleichsangebot für dieselbe Biermarke oder eine gleichwertige an. Die Differenz pro Hektoliter ist dein wahrer Zins. Und rechne den Bierpreis danach auf das Glas herunter: Ein Hektoliter sind 250 Gläser mit 0,4 Litern. 20 Euro Mehrpreis je Hektoliter sind also 8 Cent pro Glas, die du entweder auf den Verkaufspreis legst oder von deiner Marge abgibst. Wie du Getränke richtig kalkulierst, steht im Beitrag zur Kalkulation von Speisen und Getränken.
Welche Laufzeit ist zulässig?
Brauereiverträge laufen in der Praxis meist fünf bis zehn Jahre. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt eine Bindung von mehr als 15 Jahren als Hinweis auf Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB, entschieden wird aber immer im Einzelfall. Kartellrechtlich sind Alleinbezugspflichten nach der EU-Vertikalverordnung grundsätzlich nur bis fünf Jahre pauschal freigestellt.
Bei der zivilrechtlichen Prüfung schaut das Gericht auf das Gesamtbild: Wie lange bist du gebunden, wie viel darfst du noch woanders kaufen, und stehen Leistung und Gegenleistung in einem vernünftigen Verhältnis? Eine sehr lange Laufzeit, ein fast vollständiges Verbot, anderswo einzukaufen, und ein kleines Darlehen zusammen sind ein Warnsignal. Ist nur die Laufzeit zu lang, wird sie nach der Rechtsprechung in der Regel auf ein zulässiges Maß verkürzt, der Rest des Vertrags bleibt bestehen.
Kartellrechtlich gilt die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 2022/720. Danach sind Wettbewerbsverbote, also auch Bezugspflichten über den größten Teil deines Bedarfs, grundsätzlich nur bis fünf Jahre automatisch zulässig. Ausnahmen gibt es unter anderem, wenn die Räume der Brauerei gehören oder von ihr angemietet sind, und bei kleinen Marktanteilen gelten eigene Regeln. Ob dein Vertrag darunter fällt, kann nur ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Vertriebs- oder Gastronomierecht beurteilen. Für dich reicht eine einfache Regel: Alles über zehn Jahre lässt du prüfen, bevor du unterschreibst, und alles über fünf Jahre verhandelst du.
Was bedeutet die Mindestabnahme im Alltag?
Die Mindestabnahme ist die Menge Bier, meist in Hektolitern pro Jahr, die du abnehmen musst. 120 Hektoliter klingen abstrakt, sind aber 30.000 Gläser mit 0,4 Litern, bei 300 Öffnungstagen also 100 Gläser jeden Tag. Rechne die Menge immer auf Gläser pro Tag herunter und vergleich sie mit deinem echten Ausschank. Erst dann weißt du, ob sie realistisch ist.
| Hektoliter im Jahr | Gläser 0,4 l | Pro Tag bei 300 Tagen |
|---|---|---|
| 60 hl | 15.000 | 50 |
| 120 hl | 30.000 | 100 |
| 200 hl | 50.000 | 167 |
| 300 hl | 75.000 | 250 |
Was passiert, wenn du die Menge nicht schaffst, regelt der Vertrag. Üblich sind ein Ausgleichsbetrag je fehlendem Hektoliter, eine Verlängerung der Laufzeit, bis die Gesamtmenge erreicht ist, oder die vorzeitige Rückzahlung des noch offenen Darlehens. Die letzte Variante ist die gefährlichste, weil sie oft genau dann kommt, wenn es dem Betrieb ohnehin schlecht geht. In unserer Beispielrechnung mit 120 Hektolitern Pflicht und nur 90 Hektolitern echtem Absatz fehlen jedes Jahr 30 Hektoliter. Die Rückvergütung tilgt dann nur 2.250 statt 3.000 Euro im Jahr, nach zehn Jahren sind noch 7.500 Euro offen, dazu kommen mögliche Ausgleichszahlungen. Setz die Mindestmenge deshalb nie nach Wunsch an, sondern nach dem, was dein Konzept realistisch hergibt. Ein Biergarten mit 300 Plätzen trägt eine andere Menge als eine Weinbar mit Fassbier als Nebenrolle. Wie du den Getränkeabsatz steigerst, steht im Beitrag Getränkeumsatz steigern.
Liegt ein Brauereivertrag auf deinem Tisch? Wir rechnen ihn durch.
René Kaplick hat selbst für Brauereien gearbeitet und kennt diese Verträge von der Anbieterseite. Wir rechnen mit dir die echten Kosten über die ganze Laufzeit, prüfen, ob die Mindestmenge zu deinem Konzept passt, und sagen dir, was du nachverhandeln solltest. Die rechtliche Prüfung macht dein Anwalt, die wirtschaftliche machen wir.
- Für Gründer im Bankcheck: 499 Euro zzgl. Umsatzsteuer, anrechenbar auf den Businessplan
- Für bestehende Betriebe in der BWA-Analyse: 699 Euro zzgl. Umsatzsteuer
- Kostenloses Erstgespräch vorab
Welche Klauseln musst du prüfen?
Prüf vor allem diese zehn Punkte: Laufzeit und Verlängerung, Mindestmenge und Folgen bei Unterschreitung, Umfang der Bindung über Bier hinaus, Preisanpassungsklausel, Darlehenstilgung, Eigentum am Inventar, Regeln bei Verkauf oder Pächterwechsel, Kündigungsrechte, Sicherheiten und persönliche Haftung sowie Pflichten für Reinigung und Wartung der Schankanlage.
| Klausel | Darauf achtest du |
|---|---|
| Laufzeit | Fest oder bis Menge erreicht? Automatische Verlängerung? |
| Mindestmenge | Pro Jahr oder gesamt? Was passiert bei Unterschreitung? |
| Umfang | Nur Fassbier oder alles inklusive Wasser und Softdrinks? |
| Preisanpassung | Nach Preisliste der Brauerei oder an einen Index gekoppelt? |
| Tilgung | Über Rückvergütung je Hektoliter oder in Raten? |
| Inventar | Wem gehört Zapfanlage, Kühlung, Möbel am Ende? |
| Nachfolge | Musst du den Vertrag an einen Nachfolger weitergeben? |
| Kündigung | Ausstieg bei Schließung, Krankheit, Verkauf? |
| Sicherheiten | Bürgschaft privat, Grundbuch, Sicherungsübereignung? |
| Schankanlage | Wer reinigt, wer zahlt die Wartung? |
Zwei Klauseln werden besonders oft übersehen. Die Preisanpassung: Wenn die Brauerei ihre Preise nach eigener Liste erhöhen darf, ist dein Einkaufspreis über zehn Jahre nicht kalkulierbar. Besser ist eine Bindung an einen nachvollziehbaren Maßstab oder ein Preisvergleichsrecht mit dem freien Handel. Und die persönliche Haftung: Viele Verträge verlangen eine private Bürgschaft des Inhabers, auch wenn der Betrieb als GmbH oder UG läuft. Dann haftest du mit deinem Privatvermögen, wenn der Betrieb schließt. Welche Rechtsform dich wie schützt, steht im Beitrag zur Rechtsform in der Gastronomie.
Was gilt bei Übernahme und Pächterwechsel?
Bei einer Übernahme musst du klären, ob ein bestehender Brauereivertrag auf dich übergeht. Das hängt davon ab, ob der Vertrag mit dem Vorpächter, mit dem Eigentümer oder über eine Dienstbarkeit im Grundbuch geschlossen wurde. Viele Verträge verpflichten den Wirt, die Bindung an einen Nachfolger weiterzugeben. Lass dir Vertrag, Mengenstand und offenes Darlehen vorher zeigen.
Für dich als Nachfolger heißt das: Frag die Brauerei direkt, nicht nur den Vorpächter. Wie viele Hektoliter wurden in den letzten drei Jahren wirklich abgenommen? Wie viel Darlehen ist noch offen? Welche Gegenstände im Keller gehören der Brauerei? Gibt es Rückstände, die sie beim Nachfolger einfordern will? Wenn der Vorgänger seine Menge nie geschafft hat, übernimmst du sonst ein Problem mit Ansage. Die gute Nachricht: Bei einem Pächterwechsel lässt sich fast immer neu verhandeln, weil die Brauerei den Ausschank im Ort behalten will und ein leerstehendes Lokal ihr nichts bringt.
Umgekehrt gilt für dich als Abgebender: Endet dein Pachtvertrag, endet nicht automatisch der Brauereivertrag. Nach der Rechtsprechung ist das Ende der Pacht dein Risiko, nicht das der Brauerei. Wer aufhört, muss also vorher klären, ob ein Nachfolger den Vertrag übernimmt oder wie hoch die Ablösung ist. Wie du eine Übernahme insgesamt prüfst, mit Pacht, Ablöse und Investitionsstau, steht im Beitrag Landgasthof übernehmen, worauf du im Pachtvertrag achtest, im Beitrag zum Pachtvertrag in der Gastronomie. Wer seinen Betrieb abgeben will, findet die andere Seite im Beitrag zur Unternehmensnachfolge in der Gastronomie.
Haben Gründer ein Widerrufsrecht?
Gründer können unter Umständen ein Widerrufsrecht haben. Nach § 513 BGB gelten die Schutzregeln für Verbraucherkredite auch für Existenzgründer, die für den Start ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe aufnehmen oder einen Ratenlieferungsvertrag schließen, solange der Betrag 75.000 Euro nicht übersteigt. Ein Brauereivertrag mit Darlehen kann darunter fallen. Ob das bei dir gilt, prüft ein Rechtsanwalt.
Für die Praxis heißt das zweierlei. Erstens: Gründer haben bei kleineren Brauereidarlehen möglicherweise mehr Rechte, als ihnen bewusst ist, etwa ein Widerrufsrecht und Anspruch auf bestimmte Pflichtangaben im Vertrag. Zweitens: Wer schon ein paar Jahre selbstständig ist, fällt nicht mehr darunter. Für ihn zählt nur, was im Vertrag steht. Bewahr deshalb alle Unterlagen der Vertragsanbahnung auf, also Angebote, E-Mails und Gesprächsnotizen. Und unterschreib nichts am Tresen zwischen zwei Lieferungen. Eine gute Brauerei gibt dir den Vertrag mit, damit du ihn prüfen lassen kannst. Wer das nicht will, verrät mehr über den Vertrag als jede Klausel.
Wie verhandelst du mit der Brauerei?
Verhandle über Laufzeit, Mindestmenge, Preis, Folgen bei Unterschreitung und Ausstiegsrechte, nicht nur über die Höhe des Darlehens. Die Brauerei hat mehr Spielraum, als das erste Angebot zeigt, vor allem bei Gründungen in guter Lage, bei Übernahmen und wenn du ein Vergleichsangebot einer zweiten Brauerei oder eines Getränkehändlers auf den Tisch legst.
Laufzeit
Fünf statt zehn Jahre, Verlängerung nur mit Zustimmung.
Menge
Realistisch statt Wunsch, Gesamtmenge statt Jahresmenge.
Preis
Feste Staffel oder Vergleichsrecht mit dem Markt.
Ausstieg
Ablösesumme fest vereinbart, Recht auf Übertragung.
Aus meiner Zeit auf der Brauereiseite weiß ich, was dort zählt: Hektoliter, Sichtbarkeit der Marke und ein Wirt, der zahlt. Die Brauerei will den Hahn, nicht den Streit. Deshalb lohnt es sich, mit einem sauberen Konzept zu kommen, mit einer realistischen Absatzplanung und einem Plan, wie das Bier verkauft wird. Wer zeigen kann, dass er die Menge schafft, bekommt bessere Konditionen als jemand, der einfach eine Theke braucht. Zwei weitere Hebel: eine Freimenge für regionale oder Craft-Biere, damit deine Karte nicht nur aus einer Marke besteht, und eine Gesamtmenge über die Laufzeit statt einer starren Jahresmenge, damit ein schlechter Sommer nicht sofort Strafen auslöst. Wie eine Bierkarte mit mehreren Sorten Umsatz bringt, steht im Beitrag zur Bierkarte in der Gastronomie.
Wann lohnt sich ein Brauereivertrag, wann nicht?
Ein Brauereivertrag lohnt sich, wenn Bier ein Kernprodukt ist, die Mindestmenge sicher erreichbar ist, der Mehrpreis je Hektoliter klein bleibt und die Bank die Summe nicht oder nur teurer finanziert. Er lohnt sich nicht, wenn du vor allem Wein, Cocktails oder Kaffee verkaufst, wenn die Menge knapp kalkuliert ist oder wenn ein Kredit mit Bürgschaft günstiger ist.
| Alternative | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Bankkredit mit KfW | Freier Einkauf, planbare Zinsen | Sicherheiten, Businessplan |
| Bürgschaftsbank | Ersetzt fehlende Sicherheiten | Gebühr, Antrag vorher |
| Leasing Schankanlage | Keine Bezugsbindung | Monatliche Rate |
| Getränkefachgroßhandel | Vergleichbare Preise, kürzere Bindung | Weniger Finanzierung |
Die beste Verhandlungsposition hast du, wenn du die Brauerei nicht brauchst. Wer einen Finanzierungsplan mit Bank und Fördermitteln in der Tasche hat, kann den Brauereivertrag als Option behandeln, nicht als Rettung. Welche Wege es gibt, steht in den Beiträgen zur Finanzierung in der Gastronomie, zu Fördermitteln in der Gastronomie und zur Bürgschaft. Und die Bank will einen Businessplan sehen, in dem der Getränkeeinkauf mit echten Preisen steht, mehr dazu im Beitrag zum Businessplan für die Gastronomie.
Wie sieht das in der Praxis aus?
In der Praxis wird die Mindestmenge fast immer zu optimistisch angesetzt, weil sie am Anfang nur eine Zahl im Vertrag ist. Typisch ist eine Gründung mit gutem Konzept, in der die Brauerei die Einrichtung mitfinanziert und die Menge nach dem besten Szenario des Gründers festgelegt wird. Nach zwei Jahren fehlt jedes Jahr ein Drittel.
Aus der Beratungspraxis: Kneipe mit Küche in Franken
Ein Paar übernahm eine Eckkneipe mit kleiner Küche und unterschrieb einen neuen Brauereivertrag: 25.000 Euro Darlehen für Theke und Kühlung, zehn Jahre Laufzeit, 150 Hektoliter im Jahr, also 125 Gläser am Tag. Die Menge hatte die Brauerei aus den alten Zahlen des Vorpächters übernommen, der vor allem vom Fußballabend und vom Stammtisch lebte. Das neue Konzept setzte stärker auf Essen und Wein.
Nach zwei Jahren lag der Absatz bei rund 100 Hektolitern. Die Brauerei kündigte an, die Differenz über einen Ausgleichsbetrag je Hektoliter einzufordern. Wir haben die Zahlen aufbereitet: echter Absatz, neues Konzept, Umsatzentwicklung, Planung für die nächsten Jahre. Damit ging das Paar ins Gespräch.
Ergebnis: Die Jahresmenge wurde auf 110 Hektoliter gesenkt, die Laufzeit um zwei Jahre verlängert, der Ausgleich für die ersten beiden Jahre gestrichen. Dazu kam eine Freimenge für ein regionales Bier aus dem Nachbarort. Die Brauerei behielt den Hahn, das Paar bekam Luft. Aus mehreren Fällen zusammengesetzt und anonymisiert, auf Basis von Beratungsprojekten der Gastro Piraten.
Genau das ist der Punkt, an dem eine Restaurantberatung durch einen Berater für Gastronomie mit Erfahrung auf beiden Seiten etwas bringt: Wer weiß, wie die Brauerei rechnet, verhandelt anders. Am besten vor der Unterschrift, notfalls danach.
Was gilt für Kneipe, Biergarten und Restaurant?
Für eine Kneipe ist der Brauereivertrag oft das Rückgrat der Finanzierung, für einen Biergarten ein Saisongeschäft mit großen Mengen in wenigen Monaten und für ein Restaurant mit Weinkarte eher eine Nebensache. Je kleiner der Bieranteil am Umsatz, desto kritischer solltest du eine lange Bindung mit hoher Menge sehen, weil du den Mehrpreis kaum über Absatz ausgleichen kannst.
In der Kneipe liegt der Bieranteil am Getränkeumsatz oft hoch, und Stammgäste trinken die Marke, die am Hahn steht. Hier passt eine Bindung, wenn Menge und Preis stimmen. Beim Biergarten zählt die Gesamtmenge über die Laufzeit statt einer Jahresmenge, weil ein verregneter Sommer sonst sofort Ausgleichszahlungen auslöst. Im Restaurant mit Küche als Schwerpunkt reicht oft eine kurze Bindung nur für Fassbier, Flaschenbier und alkoholfreie Getränke bleiben frei. Wie du eine Kneipe wirtschaftlich führst, steht im Beitrag Kneipe führen, was den Biergarten trägt, im Beitrag zum Biergarten und Umsatz.
Welche Fehler kosten am meisten?
Am teuersten sind eine zu hohe Mindestmenge, der fehlende Vergleich mit dem freien Einkaufspreis, eine Preisanpassung nach Belieben der Brauerei, eine private Bürgschaft ohne Not, ein übernommener Vertrag ohne Prüfung des Vorgängers und eine Unterschrift ohne Anwalt. Jeder dieser Fehler kann über die Laufzeit fünfstellig werden.
| Fehler | Folge | Lösung |
|---|---|---|
| Menge nach Wunsch | Ausgleich, Rückforderung | Auf Gläser pro Tag rechnen |
| Kein Preisvergleich | Versteckter Zins | Angebot vom Händler holen |
| Preis nach Liste | Einkauf nicht kalkulierbar | Staffel oder Vergleichsrecht |
| Alles gebunden | Mehrpreis auf jedes Getränk | Nur Fassbier binden |
| Private Bürgschaft | Haftung mit Privatvermögen | Begrenzen oder streichen |
| Vorgänger ungeprüft | Altlasten übernommen | Brauerei direkt fragen |
| Kein Ausstieg | Gefangen bei Schließung | Ablösesumme vereinbaren |
| Ohne Anwalt unterschrieben | Rechte nicht genutzt | Vorher prüfen lassen |
Brauereivertrag-Check vor der Unterschrift
- ☐ Mindestmenge auf Gläser pro Tag umgerechnet und realistisch?
- ☐ Vergleichsangebot vom freien Handel für dieselbe Menge eingeholt?
- ☐ Kosten der Bindung über die ganze Laufzeit ausgerechnet?
- ☐ Laufzeit fünf Jahre oder kürzer, alles darüber geprüft?
- ☐ Folgen bei Unterschreitung schriftlich klar?
- ☐ Nur Fassbier gebunden oder auch alle anderen Getränke?
- ☐ Preisanpassung an einen nachvollziehbaren Maßstab gebunden?
- ☐ Eigentum an Zapfanlage, Kühlung und Möbeln geklärt?
- ☐ Ausstieg bei Verkauf, Schließung oder Krankheit geregelt?
- ☐ Vertrag von einem Rechtsanwalt geprüft?
Wenn du bei mehr als zwei Punkten zögerst, unterschreib noch nicht. In unserer Gastronomieberatung rechnen wir den Vertrag mit dir durch, und weil René Kaplick die Brauereiseite kennt, wissen wir, wo Spielraum ist. Ein Gastronomieberater ersetzt dabei keinen Rechtsanwalt, er sorgt dafür, dass die Zahlen stimmen, bevor der Anwalt die Klauseln prüft. Mehr dazu, wie wir arbeiten, im Beitrag zur Gastronomieberatung und unter Leistungen.
Für Gründer gehört der Brauereivertrag in die Gründungsberatung, genauso wie Standort, Konzept und Businessplan. Eine Existenzgründung mit Kneipe, Biergarten oder Gasthof kommt an der Frage selten vorbei, mehr unter Existenzgründung. Wer schon im Betrieb steht, nimmt den Vertrag in die Restaurantberatung oder Unternehmensberatung Gastronomie mit, spätestens wenn die Menge nicht mehr erreicht wird. In der Hotelberatung taucht das Thema bei Hotelbars und Biergärten am Haus auf. Ein Gastronomieberater mit Brauereierfahrung ist dabei der seltene Fall, in dem du jemanden an der Seite hast, der beide Seiten des Tisches kennt.
Die Kalkulation in der Gastronomie entscheidet am Ende, ob der Vertrag trägt: Was kostet das Glas im Einkauf, was im Verkauf, und wie viel bleibt pro Hektoliter? Mehr unter Kalkulation. Und damit die Menge stimmt, braucht es Gäste: Fußballabende, Biergarten, Stammtische und ein gepflegtes Google-Profil. Gastronomie Marketing ist beim gebundenen Bier deshalb keine Kür, sondern Pflicht. Mehr unter Gastronomie Marketing. Ob Gründungsberatung oder Unternehmensberatung Gastronomie, ob Restaurantberatung oder Hotelberatung, ob Existenzgründung oder Übernahme: Ein Berater für Gastronomie, der die Kalkulation in der Gastronomie und die Brauereiseite kennt, spart dir mehr als ein Jahr Bierpreis.
Wer hier schreibt
René Kaplick ist in der Gastronomie aufgewachsen und hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient. Danach kamen Kochausbildung, Sternegastronomie im First Floor Berlin und der Abschluss als Handelsfachwirt. Er hat für Brauereien, Spirituosenhäuser und Kaffeehäuser gearbeitet und kennt deren Verträge von der Anbieterseite. Seit 2010 hat er mit den Gastro Piraten über 5.600 Betriebe begleitet, KfW- und BAFA-akkreditiert und als DEHOGA-Partner. Er ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor. Mehr über uns.
Zum Weiterlesen: Bevor du aufschließt
Welche Verträge du vor der Eröffnung unterschreibst, von Pacht über Brauerei bis Versicherung, und wie du sie mit Finanzierung und Businessplan zusammenbringst, steht in „Bevor du aufschließt“ von René Kaplick.
Bevor du unterschreibst: Lass uns den Brauereivertrag durchrechnen.
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Häufige Fragen zum Brauereivertrag
Was ist ein Brauereivertrag in der Gastronomie?
Ein Brauereivertrag, auch Bierlieferungsvertrag genannt, verpflichtet dich, über Jahre Bier und oft weitere Getränke bei einer Brauerei zu beziehen. Dafür bekommst du ein Darlehen, Inventar wie Zapfanlage und Kühlung oder einen Zuschuss. Die Brauerei verdient ihr Geld über die Mindestabnahme und einen höheren Einkaufspreis zurück.
Wie lange darf ein Brauereivertrag laufen?
Üblich sind fünf bis zehn Jahre. Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bindung über 15 Jahre ein Hinweis auf Sittenwidrigkeit, entschieden wird im Einzelfall. Kartellrechtlich sind Alleinbezugspflichten nach der EU-Vertikalverordnung grundsätzlich nur bis fünf Jahre pauschal zulässig, mit Ausnahmen. Lass längere Verträge von einem Rechtsanwalt prüfen.
Was passiert, wenn ich die Mindestmenge nicht schaffe?
Das regelt der Vertrag. Üblich sind ein Ausgleichsbetrag je fehlendem Hektoliter, eine Verlängerung der Laufzeit oder die vorzeitige Rückzahlung des offenen Darlehens. Rechne die Menge deshalb vorher auf Gläser pro Tag um. 120 Hektoliter im Jahr sind bei 300 Öffnungstagen 100 Gläser mit 0,4 Litern jeden Tag.
Ist ein zinsloses Brauereidarlehen günstiger als ein Bankkredit?
Nicht unbedingt. Die Zinsen stecken oft im höheren Einkaufspreis. In unserer Beispielrechnung kostet ein zinsfreies Darlehen über 30.000 Euro bei 20 Euro Mehrpreis je Hektoliter und 120 Hektolitern im Jahr über zehn Jahre 24.000 Euro, ein Bankkredit bei 6 Prozent rund 10.800 Euro.
Muss ich den Brauereivertrag des Vorpächters übernehmen?
Das hängt davon ab, mit wem der Vertrag geschlossen wurde und ob die Bindung im Grundbuch steht. Viele Verträge verpflichten den Wirt, sie an einen Nachfolger weiterzugeben. Frag die Brauerei direkt nach Absatz, offenem Darlehen und Rückständen. Bei einem Pächterwechsel lässt sich fast immer neu verhandeln.
Haben Existenzgründer beim Brauereivertrag ein Widerrufsrecht?
Möglicherweise. Nach § 513 BGB gelten die Schutzregeln für Verbraucherkredite auch für Existenzgründer, wenn Darlehen, Finanzierungshilfe oder Ratenlieferungsvertrag 75.000 Euro nicht übersteigen. Ein Brauereivertrag mit Darlehen kann darunter fallen. Ob das bei dir zutrifft, klärt ein Rechtsanwalt.
Kann ich einen Brauereivertrag nachverhandeln?
Ja, und es lohnt sich, vor allem bei Pächterwechsel, bei dauerhaft verfehlter Menge oder mit einem Vergleichsangebot in der Hand. Verhandelbar sind Laufzeit, Jahresmenge, Ausgleichszahlungen, Freimengen für andere Biere und der Preis. Die Brauerei will den Ausschank behalten, das ist dein Hebel.
Was kostet es, einen Brauereivertrag prüfen zu lassen?
Die rechtliche Prüfung macht ein Rechtsanwalt nach seiner Gebührenvereinbarung. Die wirtschaftliche Prüfung machen wir: für Gründer im Bankcheck für 499 Euro zzgl. Umsatzsteuer, anrechenbar auf den Businessplan, für bestehende Betriebe in der BWA-Analyse für 699 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Die Brauerei will deinen Hahn, du willst deine Freiheit: Rechne die Menge auf Gläser pro Tag, vergleich den Hektoliterpreis mit dem freien Handel, kürz die Laufzeit und lass den Vertrag prüfen, bevor du unterschreibst.