Buchhaltung* für Gastronomie und Hotellerie
Die meisten Gastronomen wissen am Monatsende nicht genau, ob sie Geld verdient haben. Das ist kein Gefühl, das ist ein Buchhaltungsproblem. Wir lösen es, und was es kostet, siehst du hier sofort.
Buchhaltung* ist kein Thema, das Gastronomen lieben. Sie kostet Zeit, nervt und liegt meistens hinten an. Das Ergebnis: Entscheidungen werden aus dem Bauch getroffen, und der Steuerberater bekommt Unterlagen, mit denen er kaum arbeiten kann.
Der Unterschied zu einer Buchhaltung*, die wirklich für die Gastronomie gemacht ist: Wir buchen jede Position auf ihre Warengruppe, beim Umsatz und beim Einkauf. Bier, Wein, Spirituosen, Kaffee, Speisen. So siehst du in deiner BWA nicht nur, wie viel du umgesetzt hast, sondern womit.
Wir kommen aus der Gastronomie. Wir wissen, welche Zahlen zählen und welche nur Lärm sind.
Aus unserer Beratungspraxis
Restaurant, Berlin. Inhabergeführt, seit Jahren profitabel, aber ohne klaren Monatsüberblick. Die Buchhaltung lief über den Steuerberater, Auswertungen kamen mit drei Monaten Verzögerung. Nach Übernahme durch Gastro Piraten:
Was wir konkret tun
- Laufende Buchhaltung* exklusiv für Gastronomie und Hotellerie
- Buchung jeder Position nach Warengruppen, bei Erlösen und Einkauf
- Monatliche BWA aus deiner Buchhaltung, pünktlich und vollständig
- Laufende Lohnabrechnung* inklusive An-, Ab- und Ummeldungen, Krankmeldungen und Online-Versand an deine Mitarbeiter
- DATEV-kompatible Übergabe an deinen Steuerberater für Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss und Steuererklärungen
- Kombinierbar mit BWA-Analyse und Beratung
- monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung bei den Sozialversicherungen
- Krankmeldungen und Meldungen an die Krankenkassen
- Versand der Lohnabrechnung direkt online an deine Mitarbeiter
* Leistungen nach § 6 Nr. 4 StBerG: Wir sind keine Steuerberater. Unsere Leistungen umfassen das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen im Rahmen von § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes. Es handelt sich nicht um Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne von § 1 StBerG. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und steuerliche Beratung erbringt ein zugelassener Steuerberater.