Fördermittel in der Gastronomie: Welche Zuschüsse und Förderkredite es 2026 gibt und wie du sie richtig beantragst

KfW-StartGeld und Förderkredit für Gründung und Nachfolge, BAFA-Beratungsförderung bis Ende 2026, Bürgschaften, Landesförderbanken, Gründungszuschuss, Energie und Digitalisierung, mit Beispiel für einen Finanzierungsmix

„Förderung? Das ist doch nur was für Start-ups mit App.“ Diesen Satz hören wir oft von Gründern und Wirten. Dabei gibt es für die Gastronomie eine ganze Reihe von Fördermitteln: zinsgünstige Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse für Beratung, Programme der Länder und für Gründer aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss. Das Problem ist selten, dass es keine Förderung gibt. Das Problem ist, dass sie zu spät beantragt wird.

Fördermittel in der Gastronomie sind kein Geschenk, sondern ein Werkzeug. Sie machen eine Gründung oder Übernahme möglich, die sonst an fehlendem Eigenkapital oder fehlenden Sicherheiten scheitern würde. Sie senken die Kosten einer Beratung, die vor teuren Fehlern schützt. Und sie können eine Modernisierung finanzieren, die Energie spart. Aber sie folgen klaren Regeln, und die wichtigste lautet: erst beantragen, dann unterschreiben.

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermittel es 2026 für Gastronomen gibt, was die wichtigsten Programme leisten, wie du sie kombinierst, welche Fristen gelten, allen voran das Ende der BAFA-Beratungsförderung am 31. Dezember 2026, und welche Fehler die Förderung kosten. Dazu ein Beispiel für einen Finanzierungsmix und ein Fall aus unserer Gründungsberatung.

Welche Fördermittel gibt es für die Gastronomie?

Für die Gastronomie gibt es vor allem sechs Arten von Fördermitteln: Förderkredite der KfW wie das StartGeld und den Förderkredit für Gründung und Nachfolge, Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, Programme der Förderbanken der Länder, die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit sowie Programme für Energieeffizienz und Digitalisierung. Die meisten sind Kredite, einige echte Zuschüsse.

ERP-Gründerkredit StartGeld (067)

KfW-Kredit bis 200.000 Euro, davon bis 80.000 Euro Betriebsmittel, für Gründung, Übernahme und die ersten fünf Jahre

Einordnung: KfW übernimmt 80 Prozent des Risikos der Bank, kein Eigenkapital vorgeschrieben

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077)

KfW-Kredit bis 500.000 Euro, bis 35 Prozent der förderfähigen Kosten, im Haupterwerb

Einordnung: für größere Vorhaben, ergänzt die Hausbankfinanzierung

BAFA-Beratungsförderung

Zuschuss zu Unternehmensberatungen, bis 3.500 Euro förderfähige Kosten je Beratung

Einordnung: 50 oder 80 Prozent je nach Region, Richtlinie gilt nur bis 31.12.2026

Bürgschaftsbanken

Bürgschaft für Bankkredite, wenn Sicherheiten fehlen

Einordnung: macht Kredite möglich, die sonst abgelehnt würden

Förderbanken der Länder

Kredite, Zuschüsse und Mikrokredite je nach Bundesland

Einordnung: oft mit Beratung vor Ort, Programme ändern sich

Gründungszuschuss

Zuschuss der Agentur für Arbeit für Gründer aus dem Arbeitslosengeldbezug

Einordnung: Ermessensleistung, Antrag vor der Gründung

Stand Oktober 2026. Konditionen, Zinsen und Programme ändern sich regelmäßig. Vor jedem Antrag die aktuellen Merkblätter prüfen.

Welche Förderung passt, hängt von vier Fragen ab: Was willst du finanzieren, eine Gründung, eine Übernahme, eine Modernisierung oder eine Beratung? Wie alt ist dein Unternehmen, viele Programme gelten nur in den ersten fünf Jahren? Wo liegt dein Betrieb, denn Länderprogramme und Fördersätze unterscheiden sich? Und wie groß ist das Vorhaben, denn für kleine Summen gibt es andere Programme als für große?

Einen Überblick über alle Programme von Bund, Ländern und EU bietet die Förderdatenbank des Bundes. Für Gastronomen sind aber meist nur wenige Programme wirklich relevant, und die stellen wir hier vor. Wie die Finanzierung insgesamt aufgebaut wird, zeigen unsere Beiträge KfW oder Hausbank, Bürgschaft, Finetrading und Crowdfunding.

Was bietet die KfW für Gründer und Übernehmer?

Die KfW bietet Gründern und Übernehmern in der Gastronomie vor allem zwei Förderkredite: den ERP-Gründerkredit StartGeld mit bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel, bei dem die KfW 80 Prozent des Risikos der Bank übernimmt, und den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge mit bis zu 500.000 Euro für größere Vorhaben. Beide werden über die Hausbank beantragt, vor Beginn des Vorhabens.

Das StartGeld (Programm 067) ist für die meisten Gastronomie-Gründungen das wichtigste Programm. Es richtet sich an kleine Unternehmen in den ersten fünf Jahren, gilt für Neugründung, Übernahme und Festigung und kann im Haupt- oder Nebenerwerb genutzt werden. Seit Dezember 2025 liegt die Obergrenze bei 200.000 Euro pro Vorhaben, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel wie Personal, Pacht oder Warenlager. Eigenkapital ist nicht vorgeschrieben. Wichtig: Das StartGeld lässt sich nicht mit anderen KfW-Krediten kombinieren.

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Programm 077) ist für größere Vorhaben gedacht. Er finanziert bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro pro Antragsteller, und richtet sich an Gründer und Nachfolger im Haupterwerb mit ausreichender fachlicher und kaufmännischer Qualifikation. Er ergänzt eine Hausbankfinanzierung, statt sie zu ersetzen. Die aktuellen Bedingungen und Zinssätze findest du direkt auf den Gründerseiten der KfW.

Für beide Programme gilt: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über die Bank gestellt werden. Die Zinsen werden am Tag der Zusage festgelegt und ändern sich mit dem Kapitalmarkt, deshalb nennen wir hier bewusst keine Zinssätze. Was du für das Bankgespräch brauchst, steht im Beitrag zum Businessplan für die Gastronomie.

Stand Oktober 2026. Konditionen und Programme ändern sich. Vor dem Antrag die aktuellen Merkblätter der KfW prüfen.

Was bringt die BAFA-Beratungsförderung, und warum jetzt?

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen bezuschusst Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen mit 50 Prozent in den alten Bundesländern, in Berlin und der Region Leipzig und mit 80 Prozent in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier, jeweils auf bis zu 3.500 Euro Beratungskosten. Die Richtlinie gilt nur noch für Anträge bis zum 31. Dezember 2026.

PunktRegelHinweis
Förderfähige Beratungskostenbis 3.500 Euro netto je Beratung
Zuschuss alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig50 Prozenthöchstens 1.750 Euro
Zuschuss neue Bundesländer, Regionen Lüneburg und Trier80 Prozenthöchstens 2.800 Euro
Anzahlbis zu fünf Beratungen, höchstens zwei pro Jahr
Antragonline, vor Beginn der BeratungBeratervertrag erst danach
Laufzeit der RichtlinieAnträge bis 31.12.2026Nachfolger bisher nicht angekündigt
René Kaplick wirft nachts im Regen einen Umschlag in einen gelben Briefkasten und schaut erleichtert auf die Uhr
René Kaplick am Briefkasten: Bei Fördermitteln entscheidet oft das Datum, nicht der Inhalt. (KI-generierte Szene)

Für Gastronomen ist das eine der wenigen echten Zuschussquellen, die sich direkt nutzen lässt: für eine Konzeptberatung, eine Kalkulation der Speisekarte, eine Analyse der Personalkosten, eine Digitalisierungsberatung oder die Vorbereitung einer Nachfolge. Gefördert werden bestehende kleine und mittlere Unternehmen, auch junge Unternehmen in den ersten Jahren, nicht aber Gründer vor der Gründung. Für die Zeit vor der Gründung gibt es in einigen Bundesländern eigene Programme zur Gründungsberatung. Pro Unternehmen sind bis zu fünf Beratungen möglich, höchstens zwei pro Jahr. Ein Betrieb in Brandenburg, der eine Beratung für 3.500 Euro netto in Anspruch nimmt, bekommt bis zu 2.800 Euro zurück.

Der Haken ist die Zeit. Die aktuelle Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus, ein Nachfolgeprogramm ist bisher nicht angekündigt. Und der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt sein, der Beratervertrag wird erst danach geschlossen. Wer die Förderung noch nutzen will, sollte deshalb jetzt handeln. Wir sind als Berater bei BAFA und KfW gelistet und begleiten Gastronomen und Hoteliers bei geförderten Beratungen, vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis.

Stand Oktober 2026. Die genauen Bedingungen stehen in der Richtlinie und auf der Antragsplattform des BAFA.

Was gilt bei Bürgschaften und Länderprogrammen?

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken helfen, wenn die Bank einen Kredit grundsätzlich finanzieren würde, aber die Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaftsbank übernimmt dann einen Teil des Risikos, und der Kredit wird möglich. Die Förderbanken der Länder bieten zusätzlich eigene Kredite, Mikrokredite und teils Zuschüsse, etwa für Gründungen, Investitionen im ländlichen Raum oder Digitalisierung. Welche Programme es gibt, unterscheidet sich je nach Bundesland.

Bürgschaften sind in der Gastronomie besonders wichtig, weil viele Gründer kein Haus oder anderes Vermögen haben, das sie als Sicherheit einbringen können, und weil Banken bei Gastronomie oft vorsichtig sind. Eine Bürgschaft ersetzt die fehlende Sicherheit und kann mit Förderkrediten kombiniert werden. Wie das genau funktioniert und was es kostet, steht im Beitrag zur Bürgschaft.

Bei den Förderbanken der Länder, etwa der ILB in Brandenburg, der IBB in Berlin, der NRW.BANK, der L-Bank in Baden-Württemberg oder der LfA in Bayern, lohnt sich ein Gespräch vor dem Antrag. Viele bieten kostenlose Förderberatung an und wissen, welche Programme gerade offen sind. Gerade für Landgasthöfe gibt es in manchen Ländern eigene Programme für den ländlichen Raum oder den Tourismus. Wie du deinen Betrieb auf dem Land aufstellst, zeigt der Beitrag zur Positionierung in der Landgastronomie.

Was bringt der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit unterstützt Gründer, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld eine hauptberufliche Selbstständigkeit starten. Er soll in der ersten Zeit den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung sichern. Er ist eine Ermessensleistung, es gibt also keinen Rechtsanspruch, und er muss vor der Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden, mit einer fachkundigen Stellungnahme zum Businessplan.

Für Gastronomie-Gründer ist der Gründungszuschuss oft ein wichtiger Baustein, weil er nicht in den Betrieb fließt, sondern den Gründer persönlich absichert. Das entlastet die Liquidität in den ersten Monaten, in denen der Betrieb noch keinen Unternehmerlohn abwirft. Voraussetzungen, Höhe und Ablauf stehen im Beitrag zum Gründungszuschuss in der Gastronomie.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst der Antrag bei der Agentur für Arbeit, dann die Gewerbeanmeldung und die Aufnahme der Tätigkeit. Wer schon gegründet hat, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch. Auch hier gilt also: erst beantragen, dann starten.

Gibt es Förderung für Energie und Digitalisierung?

Ja, für Energieeffizienz und Digitalisierung gibt es Förderprogramme von Bund und Ländern, etwa für effiziente Kühl- und Küchentechnik, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Beleuchtung, Photovoltaik, energetische Sanierung oder digitale Kassen, Reservierungssysteme und Beratung. Die Programme ändern sich häufig, Fördersätze und Bedingungen unterscheiden sich stark. Prüf deshalb vor jeder Investition, was gerade gefördert wird.

Bei Energie lohnt sich der Blick auf Programme der KfW und des BAFA für Unternehmen sowie auf Landesprogramme. Oft wird zuerst eine Energieberatung gefördert, dann die Umsetzung. Wer ohnehin eine neue Kühlzelle, Spülmaschine oder Lüftung braucht, sollte vor dem Kauf prüfen, ob es eine Förderung gibt, denn auch hier gilt meist: erst Antrag, dann Auftrag. Wo die größten Einsparpotenziale liegen, zeigt der Beitrag Wie können Restaurants Energie sparen.

Bei der Digitalisierung haben einzelne Länder immer wieder eigene Programme aufgelegt. Ein Beispiel ist GastroDigital-Hessen, das wir gemeinsam mit dem DEHOGA Hessen umgesetzt haben: Laut Abschlussbericht der Hessen Agentur fanden dort 2022 rund 1.200 Vor-Ort-Beratungen in über 280 Betrieben statt. Solche Programme sind oft zeitlich begrenzt und schnell ausgeschöpft. Mehr zur Digitalisierung im Betrieb im Bereich Digitalisierung und im Beitrag zum Kassensystem in der Gastronomie.

Warum heißt die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Vertrag?

Die wichtigste Regel heißt erst Antrag, dann Vertrag, weil fast alle Förderprogramme verlangen, dass der Antrag gestellt ist, bevor das Vorhaben beginnt. Und der Beginn ist in der Regel schon die Unterschrift unter einen Kauf-, Pacht-, Liefer- oder Beratervertrag. Wer zu früh unterschreibt, verliert die Förderung, auch wenn alles andere stimmt. Das ist der teuerste und häufigste Fehler bei Fördermitteln.

René Kaplick legt seine Hand auf die Hand eines Gründers, der gerade einen Vertrag unterschreiben will, und stoppt ihn
René Kaplick stoppt die Unterschrift: Wer vor dem Förderantrag unterschreibt, verliert die Förderung. (KI-generierte Szene)

In der Praxis passiert das oft unter Zeitdruck. Der Verpächter will eine schnelle Entscheidung, ein anderer Interessent steht bereit, oder ein Händler bietet einen Rabatt bei sofortiger Bestellung. Dann wird unterschrieben, und erst danach fällt auf, dass die Förderung nicht mehr möglich ist. Die Lösung: Verhandle eine kurze Frist, eine Option oder einen Vertrag unter Vorbehalt der Finanzierung, und stell in dieser Zeit die Anträge.

Ein Vorbehalt der Finanzierung im Vertrag schützt dich doppelt. Wird der Kredit nicht bewilligt, kommst du aus dem Vertrag heraus, und die Förderung bleibt möglich, weil das Vorhaben formal noch nicht begonnen hat. Lass solche Klauseln von einem Anwalt prüfen und sprich vorher mit deiner Bank, wie sie den Vorhabensbeginn bewertet.

Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. Was als Vorhabensbeginn gilt, steht im jeweiligen Merkblatt und sollte vorab mit Bank oder Förderstelle geklärt werden.

Wie kombinierst du Fördermittel richtig?

Fördermittel kombinierst du richtig, indem du zuerst den gesamten Kapitalbedarf inklusive Reserve ermittelst, dann den Eigenanteil festlegst und den Rest auf passende Bausteine verteilst: Förderkredit, Hausbankkredit, Bürgschaft und Zuschüsse. Dabei musst du die Regeln der Programme beachten, etwa dass das KfW-StartGeld nicht mit anderen KfW-Krediten kombiniert werden kann. Ein Finanzierungsplan zeigt, ob alles zusammenpasst.

Beispiel: Übernahme eines Restaurants

Gesamtbedarf inklusive Reserve169.000 €
Eigenkapital25.000 €
ERP-Gründerkredit StartGeld, davon Betriebsmittel und Reserve höchstens 80.000 €144.000 €
Gründungsberatung vorab, je nach Bundesland über Landesprogramme gefördertZuschuss je nach Land
Parallel, falls berechtigt: Gründungszuschuss für den Lebensunterhaltnach Bewilligung

Finanzierung steht, Reserve inklusive

Vereinfachtes Beispiel auf Basis unserer Modellrechnung zur Restaurantübernahme. Ob und in welcher Höhe ein Kredit bewilligt wird, entscheiden Bank und Förderinstitut im Einzelfall. Das StartGeld lässt sich nicht mit anderen KfW- oder ERP-Krediten kombinieren.

René Kaplick zeigt einer Gründerin die letzte Lücke in einem großen bunten Puzzle auf einem Gaststubentisch, sie hält das passende Teil
René Kaplick und das Finanzierungspuzzle: Eigenkapital, Förderkredit, Bürgschaft und Zuschuss müssen ineinandergreifen. (KI-generierte Szene)

Das Beispiel zeigt, wie eine Übernahme mit rund 169.000 Euro Gesamtbedarf finanziert werden könnte: 25.000 Euro Eigenkapital und 144.000 Euro über das StartGeld, wobei Betriebsmittel und Reserve innerhalb der Grenze von 80.000 Euro bleiben. Vorher wird die Gründung mit einer Beratung vorbereitet, die je nach Bundesland über ein Landesprogramm gefördert sein kann, und wer aus dem Arbeitslosengeld gründet, kann den Gründungszuschuss für den Lebensunterhalt beantragen. Was eine Übernahme insgesamt kostet, steht im Beitrag Restaurant eröffnen: Kosten.

Bei größeren Vorhaben sieht der Mix anders aus: Hausbankkredit mit ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, dazu eine Bürgschaft und ein Landesprogramm. Wichtig ist, dass die Reserve mitfinanziert wird und nicht aus dem Eigenkapital kommt, das die Bank als Sicherheit sieht. Wie du die Liquidität der ersten Monate planst, zeigt der Beitrag zur Liquiditätsplanung in der Gastronomie.

Welche Förderung gibt es für bestehende Betriebe?

Bestehende Betriebe können vor allem drei Arten von Förderung nutzen: die BAFA-Beratungsförderung für Beratungen zu Kalkulation, Personal, Organisation oder Digitalisierung, solange die Richtlinie bis Ende 2026 läuft, Förderkredite der KfW und der Länder für Investitionen und Modernisierung sowie Programme für Energieeffizienz. Dazu kommen je nach Land Programme für Tourismus, ländlichen Raum oder Nachfolge.

Viele Wirte denken bei Förderung nur an Gründer. Dabei ist gerade ein bestehender Betrieb oft gut aufgestellt, um Förderung zu nutzen: Er hat Zahlen aus den letzten Jahren, eine Geschichte bei der Bank und konkrete Vorhaben, etwa eine neue Küche, eine Terrasse, eine energetische Sanierung oder die Vorbereitung der Übergabe an die nächste Generation. Für Unternehmen in den ersten fünf Jahren kommt auch das KfW-StartGeld für Festigungsmaßnahmen in Frage.

Ein besonderes Thema ist die Nachfolge. Wer seinen Betrieb übergeben will, kann die Vorbereitung mit einer geförderten Beratung angehen, und der Nachfolger kann die Übernahme mit Förderkrediten finanzieren. Wie eine Nachfolge gelingt, steht im Beitrag zur Unternehmensnachfolge in der Gastronomie.

Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?

Für einen Förderkredit brauchst du in der Regel einen Businessplan mit Konzept und Standortanalyse, einen Investitionsplan mit Angeboten, einen Finanzierungsplan, eine Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für mindestens drei Jahre, einen Lebenslauf mit Nachweisen über deine fachliche und kaufmännische Qualifikation und bei Übernahmen die Zahlen des bisherigen Betriebs. Bei bestehenden Betrieben kommen Jahresabschlüsse und aktuelle BWA dazu.

  • Businessplan. Konzept, Zielgruppe, Standort, Wettbewerb, Marketing.
  • Investitionsplan. Alle Posten mit Angeboten, inklusive Reserve und Anlaufkosten.
  • Finanzierungsplan. Eigenkapital, Kredite, Bürgschaft, Zuschüsse, sauber aufgeteilt.
  • Rentabilität und Liquidität. Umsatz, Kosten und Liquidität für mindestens drei Jahre, Monat für Monat im ersten Jahr.
  • Qualifikation. Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Branchenerfahrung und kaufmännisches Wissen.
  • Bei Übernahmen. Jahresabschlüsse, BWA, Pacht- oder Kaufvertragsentwurf, Inventarliste.

Die Qualifikation wird oft unterschätzt. Banken und Förderstellen wollen sehen, dass du nicht nur kochen oder bedienen kannst, sondern auch einen Betrieb führen. Wer wenig kaufmännische Erfahrung hat, kann das mit einer Weiterbildung, einem erfahrenen Partner oder einer begleitenden Beratung ausgleichen. Und wer schon Erfahrung hat, sollte sie im Lebenslauf konkret zeigen, mit Stationen, Verantwortung und Zahlen.

Wie läuft ein Förderantrag ab?

Ein Förderantrag läuft meist in fünf Schritten ab: Vorhaben und Kapitalbedarf klären, Businessplan mit Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsplan erstellen, mit der Hausbank oder Förderstelle sprechen, den Antrag vor Vorhabensbeginn stellen lassen und erst nach der Zusage die Verträge unterschreiben. Danach folgen Abruf der Mittel und gegebenenfalls Verwendungsnachweise.

  • Vorhaben klären. Was genau soll finanziert werden, Gründung, Übernahme, Modernisierung oder Beratung?
  • Businessplan erstellen. Konzept, Standort, Zahlen, Reserve und Lebenslauf, so dass Bank und Förderstelle das Vorhaben verstehen.
  • Bankgespräch führen. Förderkredite laufen über die Hausbank, sie stellt den Antrag bei der KfW.
  • Antrag vor Beginn. Erst wenn der Antrag gestellt ist, werden Verträge unterschrieben.
  • Zusage, Abruf, Nachweis. Mittel fristgerecht abrufen und die Verwendung belegen.

Der Businessplan ist dabei das wichtigste Dokument. Er zeigt Bank und Förderstelle, dass du dein Vorhaben durchdacht hast, dass die Zahlen realistisch sind und dass du weißt, was passiert, wenn es langsamer anläuft. Ein schwacher Businessplan ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Was hineingehört, zeigt der Beitrag zum Businessplan für die Gastronomie.

Was solltest du für 2027 wissen?

Für 2027 solltest du vor allem drei Dinge wissen: Die BAFA-Beratungsförderung läuft nach aktuellem Stand zum 31. Dezember 2026 aus, ein Nachfolger ist nicht angekündigt. Das KfW-StartGeld wurde im Dezember 2025 auf 200.000 Euro angehoben und ist damit für viele Gastronomie-Gründungen ausreichend. Und steigende Kosten, etwa der Mindestlohn von 14,60 Euro ab Januar 2027, müssen in jedem Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

Wer für 2027 eine Gründung, Übernahme oder Modernisierung plant, sollte deshalb zwei Dinge tun. Erstens: Prüfen, ob sich eine Beratung noch 2026 mit BAFA-Zuschuss vorziehen lässt, etwa für die Kalkulation, die Personalplanung oder die Vorbereitung einer Nachfolge. Zweitens: Den Finanzierungsplan mit den Kosten von 2027 rechnen, nicht mit denen von heute, damit die Bank nicht mit veralteten Zahlen entscheidet und die Reserve am Ende reicht. Was der Mindestlohn 2027 für die Kalkulation bedeutet, steht im Beitrag zum Mindestlohn in der Gastronomie, was sich 2027 sonst ändert, im Beitrag Was ändert sich 2027 für die Gastronomie.

Wie sieht das in der Praxis aus?

In der Praxis geht Förderung am häufigsten durch eine zu frühe Unterschrift verloren: Der Kauf- oder Pachtvertrag wird unterschrieben, bevor die Bank den Förderkredit beantragt hat. Mit einer kurzen Frist, einem Vertrag unter Vorbehalt der Finanzierung und einem guten Businessplan lässt sich das fast immer vermeiden. Ein Fall aus unserer Gründungsberatung zeigt, wie eine Café-Übernahme so gerettet wurde.

Fall: Café-Übernahme im Spreewald

Eine Gründerin will ein Café mit kleiner Pension übernehmen. Sie hat einen Termin mit dem Verkäufer und will den Kaufvertrag unterschreiben, bevor ein anderer Interessent zuschlägt. Mit der Bank hat sie noch nicht gesprochen, von Förderkrediten hat sie gehört, aber gedacht, man könne sie später beantragen.

In der Gründungsberatung stoppen wir die Unterschrift. Denn die Förderkredite der KfW müssen vor Beginn des Vorhabens über die Bank beantragt werden, und als Beginn gilt in der Regel schon die Unterschrift unter einen Kauf- oder Pachtvertrag. Statt sofort zu unterschreiben, vereinbart sie mit dem Verkäufer eine kurze Frist. In dieser Zeit entsteht mit uns der Businessplan, und die Bank stellt den Antrag für den Förderkredit. Nach der Übernahme nutzt sie im ersten Jahr die BAFA-Beratungsförderung für eine Kalkulation der Karte, und weil das Café in Brandenburg liegt, mit dem höheren Fördersatz von 80 Prozent.

Ein paar Wochen später unterschreibt sie, mit bewilligter Finanzierung und einer Reserve für die ersten Monate. Ihr Satz hinterher: Ich dachte, Förderung ist Papierkram für später. Dabei hätte mich eine Unterschrift zu früh die ganze Förderung gekostet.

Fallbeispiel aus der Beratungspraxis, aus mehreren Fällen zusammengesetzt und anonymisiert.

Der Fall zeigt, warum wir in der Gründungsberatung bei jedem Vorhaben zuerst nach dem Zeitplan fragen, nicht nach der Speisekarte. Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob Förderung möglich ist. Und sie entscheidet oft auch darüber, ob die Finanzierung überhaupt steht, denn ohne Förderkredit oder Bürgschaft hätten viele Gründungen keine Chance.

Welche Fehler kosten die Förderung?

Die Förderung kosten vor allem diese Fehler: ein Vertrag, der vor dem Antrag unterschrieben wird, eine Finanzierung, die nur auf einen Kredit setzt, eine Reserve, die nicht mitfinanziert wird, veraltete Konditionen im Plan, ein schwacher Businessplan und verpasste Fristen wie das Ende der BAFA-Beratungsförderung. Fast alle lassen sich mit guter Vorbereitung und einem Blick von außen vermeiden.

FehlerWas passiertBesser
Vertrag vor dem Antrag unterschriebenFörderung ausgeschlossenerst Antrag, dann Pacht-, Kauf- oder Beratervertrag
Nur einen Kredit angefragtLücke im FinanzierungsplanMix aus Eigenkapital, Förderkredit, Bürgschaft, Zuschuss
Reserve nicht finanziertEngpass in den ersten MonatenBetriebsmittel und Reserve mitfinanzieren
Veraltete Konditionen geplantPlan stimmt nicht mehraktuelle Merkblätter vor dem Bankgespräch prüfen
Schwacher BusinessplanAblehnung durch Bank oder Förderstellerealistische Zahlen, Reserve, Lebenslauf
Frist verpasstProgramm ausgelaufenBeratungsförderung noch 2026 beantragen

Ein Fehler, der oft übersehen wird, sind veraltete Zahlen. Förderprogramme ändern sich regelmäßig, Obergrenzen werden angehoben, Programme laufen aus oder werden neu aufgelegt. Wer mit Informationen aus einem alten Artikel plant, rechnet mit falschen Werten. Prüf deshalb vor jedem Bankgespräch die aktuellen Merkblätter, oder lass das jemanden machen, der täglich damit arbeitet.

Was bringt eine Gründungsberatung bei Fördermitteln?

Eine Gründungsberatung bringt bei Fördermitteln vor allem die richtige Reihenfolge und einen Plan, der Bank und Förderstelle überzeugt: Wir prüfen, welche Programme zu deinem Vorhaben passen, erstellen mit dir den Businessplan, bereiten das Bankgespräch vor, achten darauf, dass kein Vertrag zu früh unterschrieben wird, und begleiten dich bis zur Zusage. Wir sind bei BAFA und KfW als Berater gelistet.

Die Gastro Piraten arbeiten seit 2010 als Gastronomieberatung und Hotelberatung im DACH-Raum und haben über 5.600 Betriebe begleitet, darunter viele Gründungen und Übernahmen. In der Gastronomieberatung und in unserer Gründungsberatung ist die Finanzierung fast immer ein zentrales Thema, denn ein gutes Konzept nützt wenig, wenn es nicht finanziert wird. Bei der Existenzgründung in der Gastronomie entscheidet der Finanzierungsplan oft mehr als die Idee.

Auch für bestehende Betriebe lohnt sich der Blick auf Fördermittel, etwa für eine geförderte Beratung zu Kalkulation, Personal oder Digitalisierung, solange die BAFA-Richtlinie noch läuft. In der Unternehmensberatung begleiten wir außerdem größere Vorhaben wie Übernahmen, Erweiterungen oder Nachfolgen, bei denen Förderkredite und Bürgschaften eine große Rolle spielen. Was bei einer Übernahme zu prüfen ist, steht im Beitrag Landgasthof übernehmen.

Wie unterstützen wir dich?

Wir unterstützen dich, indem wir prüfen, welche Fördermittel zu deinem Vorhaben passen, mit dir den Businessplan mit Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsplan erstellen, das Gespräch mit Bank und Förderstellen vorbereiten, die Reihenfolge von Antrag und Vertrag absichern, BAFA-geförderte Beratungen begleiten und dich bis zur Zusage und darüber hinaus unterstützen. So wird aus Förderung Geld, das ankommt.

  • Gründungsberatung und Gastronomieberatung. Förderprüfung, Businessplan und Bankgespräch über unsere Gastronomieberatung.
  • Unternehmensberatung. Übernahmen, Erweiterungen und Nachfolge mit Förderkrediten über unsere Unternehmensberatung.
  • BAFA-geförderte Beratung. Noch bis 31.12.2026 beantragbar, wir begleiten den Antrag, bevor die Beratung beginnt.
  • Zahlen. Wie dein Betrieb nach der Finanzierung läuft, zeigt die BWA-Analyse.

Das Buch zum Thema

Bevor du aufschließt

Das Gründungshandbuch von René Kaplick: Konzept, Standort, Kosten, Finanzierung und Förderung, mit echten Zahlen aus der Beratungspraxis.

Das Kapitel zur Finanzierung zeigt Schritt für Schritt, wie Bankgespräch, Förderkredit und Bürgschaft zusammenpassen.

Bei Amazon ansehen →

Welche Förderung passt zu deinem Vorhaben?

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf dein Vorhaben, deinen Zeitplan und deine Zahlen und sagen dir, welche Fördermittel in Frage kommen und was vor der ersten Unterschrift passieren muss.

Du willst solche Themen regelmäßig live mit uns durchgehen? Dann melde dich für die Hospitality Business School an, unser wöchentliches Online-Format für Gastronomen und Hoteliers im DACH-Raum, montags von 10 bis 11 Uhr.

Förderung gibt es fast immer. Sie geht nur fast immer an denen vorbei, die zuerst unterschreiben und dann fragen.

Häufige Fragen zu Fördermitteln in der Gastronomie

Welche Fördermittel gibt es für die Gastronomie?

Für Gastronomen gibt es vor allem Förderkredite der KfW, etwa den ERP-Gründerkredit StartGeld und den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, Bürgschaften der Bürgschaftsbanken, Kredite und Zuschüsse der Förderbanken der Länder, die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit sowie Programme für Energieeffizienz und Digitalisierung. Welche passen, hängt von Vorhaben, Bundesland und Unternehmensalter ab.

Wie viel Geld gibt es beim KfW-StartGeld?

Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert seit Dezember 2025 bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos der Bank, Eigenkapital ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das StartGeld lässt sich nicht mit anderen KfW-Krediten kombinieren.

Gibt es Zuschüsse für Gastronomie, die man nicht zurückzahlen muss?

Ja, zum Beispiel die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen mit 50 oder 80 Prozent Zuschuss auf bis zu 3.500 Euro Beratungskosten, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für berechtigte Gründer und je nach Bundesland Zuschüsse für Digitalisierung, Energieeffizienz oder Investitionen im ländlichen Raum. Die meisten Förderungen für Gastronomen sind aber zinsgünstige Kredite und Bürgschaften.

Wie lange gibt es die BAFA-Beratungsförderung noch?

Die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Ein Nachfolgeprogramm ist bisher nicht angekündigt. Wer die Förderung nutzen will, sollte den Antrag deshalb noch 2026 stellen, und zwar vor Beginn der Beratung.

Kann ich Fördermittel nach der Unterschrift unter den Pachtvertrag beantragen?

In der Regel nicht. Förderkredite der KfW müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden, und als Beginn gilt meist schon die Unterschrift unter einen Kauf-, Pacht- oder Liefervertrag. Auch bei der BAFA-Beratungsförderung muss der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt sein. Wer zu früh unterschreibt, verliert die Förderung.

Brauche ich Eigenkapital für einen Förderkredit?

Beim ERP-Gründerkredit StartGeld ist Eigenkapital nicht vorgeschrieben. Trotzdem schauen Banken bei der Kreditentscheidung auf Eigenanteil, Erfahrung und Sicherheiten, und ein eigener Anteil verbessert die Chancen deutlich. Fehlen Sicherheiten, kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank helfen.

Wer beantragt einen KfW-Kredit für die Gastronomie?

KfW-Förderkredite werden nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragt. Die Bank prüft das Vorhaben, stellt den Antrag bei der KfW und zahlt den Kredit aus. Grundlage ist ein belastbarer Businessplan mit Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsplan.

Wo finde ich alle Förderprogramme für mein Bundesland?

Einen Überblick über Förderprogramme von Bund, Ländern und EU bietet die Förderdatenbank des Bundes. Dazu kommen die Förderbanken der Länder, die Industrie- und Handelskammern und Beratungen, die sich auf Gastronomie spezialisiert haben. Weil sich Programme oft ändern, lohnt sich vor jedem Antrag ein Blick auf den aktuellen Stand.

Nach oben scrollen