Einen Imbiss eröffnen kostet als festes Lokal mit 40 Quadratmetern in einer Mittelstadt realistisch rund 64.000 Euro Investition, dazu 40.000 bis 60.000 Euro Liquiditätspuffer für vier Monate, zusammen also 90.000 bis 150.000 Euro. Ein Foodtruck liegt in ähnlicher Höhe, ein Imbisswagen oder Marktstand bei 30.000 bis 65.000 Euro. Speisen kosten seit 2026 auch vor Ort 7 Prozent Umsatzsteuer.
„Ein Imbiss, das geht doch mit 15.000 Euro.“ Diesen Satz höre ich in jedem zweiten Gründergespräch. Er stimmt für einen gebrauchten Marktstand ohne Personal und ohne Reserve. Für ein Lokal mit Lüftung, Fettabscheider, Kasse und drei Monaten Anlaufzeit stimmt er nicht. In unserer Gastronomieberatung sehen wir Imbissgründer, die an der Currywurst nicht scheitern, sondern an der Abluftanlage, die keiner eingeplant hatte, und an einem Dönerpreis, der vom Laden gegenüber abgeschrieben ist. Der Imbiss ist wirtschaftlich trotzdem einer der besten Einstiege in die Gastronomie: wenig Personal, schnelle Abläufe, hoher Durchsatz. Wenn Standort und Kalkulation stimmen, läuft er stabiler als manches Restaurant doppelter Größe. Wer einen Imbiss eröffnen will, sollte deshalb zuerst rechnen und dann Geräte kaufen. In diesem Beitrag rechnen wir durch, was ein Imbiss 2026 wirklich kostet, für das feste Lokal, den Foodtruck und den Imbisswagen, mit Mindestlohn 2026 und 2027, Minijob-Grenze, Umsatzsteuer und den Fehlern, die am meisten Geld kosten.
Inhalt
- Welcher Imbisstyp passt zu dir?
- Was kostet ein festes Imbisslokal?
- Welche Küchentechnik brauchst du?
- Was kostet ein Foodtruck oder Imbisswagen?
- Wie viel Kapital brauchst du insgesamt?
- Was kostet das Personal ab 2026?
- Welche laufenden Kosten hat ein Imbiss?
- Wie kalkulierst du Döner, Burger und Pommes?
- Wie viel musst du am Tag verkaufen?
- Welche Genehmigungen brauchst du?
- Wie finanzierst du den Imbiss?
- Wie sieht das in der Praxis aus?
- Welche Fehler kosten am meisten?
- Häufige Fragen
Welcher Imbisstyp passt zu dir?
Es gibt nicht den einen Imbiss, sondern sechs Typen mit völlig unterschiedlichen Kosten: Pommes und Currywurst, Döner, Burger und Streetfood, asiatischer Imbiss, Foodtruck sowie Imbisswagen oder Marktstand. Sie unterscheiden sich in Fläche, Küchentechnik, Genehmigungen und Risiko. Bevor du rechnest, legst du den Typ fest, denn davon hängen Investition, Wareneinsatz und Standort ab.
| Typ | Besonderheit | Hürde |
|---|---|---|
| Pommes, Currywurst | Fritteuse und Grill, günstige Ware | Mittel |
| Döner | Hoher Takt, Fleischpreis entscheidet | Mittel bis hoch |
| Burger, Streetfood | Eigene Rezepte, Premium möglich | Mittel bis hoch |
| Asiatisch | Wok, Fachwissen, Spezialgeräte | Hoch |
| Foodtruck | Flexibel, Standorte unsicher | Hoch |
| Imbisswagen, Marktstand | Niedrige Fixkosten, wetterabhängig | Niedrig bis mittel |
Kein Konzept in der Gastronomie hängt so stark am Standort wie der Imbiss. Ein Restaurant kann ein Ziel sein, zu dem Gäste gezielt fahren. Ein Imbiss lebt von Menschen, die vorbeilaufen und Hunger haben. Wer an einer Stelle steht, an der niemand vorbeikommt, hat kein Imbissproblem, sondern ein Standortproblem, und das löst keine bessere Currywurst. Zähl vor der Unterschrift an drei verschiedenen Tagen zur Mittagszeit und am frühen Abend, wie viele Menschen vorbeigehen. Wie eine Standortanalyse aufgebaut ist, steht im Beitrag zur Standortanalyse in der Gastronomie.
Wir rechnen in diesem Beitrag vor allem mit dem festen Imbisslokal mit 30 bis 60 Quadratmetern, dem häufigsten Gründungstyp. Foodtruck und Imbisswagen bekommen eine eigene Rechnung, weil sie anders funktionieren. Wer statt einen Imbiss eröffnen lieber ein Restaurant eröffnen will, findet die Zahlen im Beitrag Eigenes Restaurant eröffnen.
Was kostet ein festes Imbisslokal?
Ein festes Imbisslokal mit 40 Quadratmetern, Küche und Theke kostet in einer Mittelstadt realistisch rund 64.000 Euro Investition. Bei einer Fläche, die schon als Imbiss genutzt wurde, reichen rund 27.000 Euro, bei einem Umbau in der Großstadt mit gehobenem Konzept sind es rund 129.000 Euro. Die größten Posten sind Umbau, Lüftung mit Fettabscheider und Küchentechnik.
| Posten | Minimum | Realistisch | Großstadt |
|---|---|---|---|
| Umbau | 8.000 € | 20.000 € | 45.000 € |
| Lüftung, Fettabscheider | 3.500 € | 8.000 € | 14.000 € |
| Küchentechnik | 5.000 € | 11.000 € | 20.000 € |
| Theke, Einrichtung | 2.000 € | 5.000 € | 10.000 € |
| Kasse, Technik | 1.500 € | 3.000 € | 5.000 € |
| Genehmigungen | 400 € | 900 € | 2.000 € |
| Erstware, Verpackung | 1.500 € | 3.000 € | 5.000 € |
| Eröffnungsmarketing | 500 € | 2.000 € | 5.000 € |
| Kaution, erste Miete | 2.000 € | 4.500 € | 9.000 € |
| Reserve 12 % | 3.000 € | 6.900 € | 14.000 € |
| Investition | 27.400 € | 64.300 € | 129.000 € |
Einschätzung der Gastro Piraten aus Gründungsprojekten, alle Werte netto. Bei Übernahme einer bestehenden Imbissküche liegt die Investition oft 30 bis 50 Prozent niedriger.
Die zwei Posten, die fast immer unterschätzt werden, sind Lüftung und Fettabscheider. Eine Abluftanlage kostet je nach Rohrlänge und Führung über das Dach 4.000 bis 12.000 Euro, ein Fettabscheider 1.500 bis 5.000 Euro, und beide sind bei einer Imbissküche mit Fritteuse praktisch immer Pflicht. Dazu kommt die Entleerung des Fettabscheiders als laufender Posten. Ein Ladenlokal, das vorher Handyshop war, hat nichts davon. Eine Fläche, die schon Imbiss oder Gaststätte war, hat oft das meiste und spart dir damit fünfstellig. Was bei der Lüftung rechtlich gilt, steht im Beitrag zur Be- und Entlüftung in der Gastronomie.
Die Kasse muss eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung haben und seit 2025 beim Finanzamt über ELSTER gemeldet werden. Für einen Imbiss mit kleinem Sortiment reichen 1.500 bis 4.000 Euro inklusive Kartenterminal. Kartenzahlung ist bei Imbissen längst Erwartung, nicht mehr Extra. Wie du ein Kassensystem auswählst, steht im Beitrag zum Kassensystem in der Gastronomie, was mit der geplanten Registrierkassenpflicht kommt, im Beitrag zur Registrierkassenpflicht in der Gastronomie.
Welche Küchentechnik brauchst du?
Die Küchentechnik richtet sich nach dem Konzept: Pommes brauchen eine Fritteuse, Döner eine Döneranlage, Burger eine Grillplatte. Für Pommes und Currywurst reichen 5.000 bis 12.000 Euro, für Döner und Burger 6.000 bis 15.000 Euro, für asiatische Küche mit Wokstation bis 20.000 Euro. Kühlung und Edelstahlflächen brauchst du bei jedem Konzept zusätzlich.
| Konzept | Wichtigste Geräte | Budget netto |
|---|---|---|
| Pommes, Currywurst | Fritteusen, Wärmer, Kühlung | 5.000 bis 12.000 € |
| Döner | Döneranlage, Kühlung, Grill | 6.000 bis 15.000 € |
| Burger | Grillplatte, Toaster, Kühlung | 6.000 bis 14.000 € |
| Asiatisch | Wokstation Gas, Reiskocher | 8.000 bis 20.000 € |
| Pizza light | Pizzaofen, Teigmaschine | 8.000 bis 18.000 € |
Einschätzung der Gastro Piraten. Dazu kommen Edelstahltische, Spüle und Kleingeräte mit 2.000 bis 5.000 €.
Gebrauchte Geräte aus Betriebsauflösungen kosten oft 40 bis 60 Prozent weniger als neue. Das lohnt sich bei Edelstahltischen, Regalen und einfachen Kühlgeräten. Bei Fritteuse, Döneranlage und Kühlzelle lass dir die Wartungshistorie zeigen, denn ein ausgefallenes Kernstück an einem Freitagabend kostet mehr als die Ersparnis. Plane die Küche nach dem Ablauf: Ware rein, lagern, vorbereiten, garen, ausgeben, verpacken. Jeder Schritt zurück kostet in der Mittagsspitze Sekunden, und Sekunden sind beim Imbiss Umsatz. Das HACCP-Konzept brauchst du ab dem ersten Tag, dazu mehr im Beitrag zu HACCP in der Gastronomie.
Was kostet ein Foodtruck oder Imbisswagen?
Ein Foodtruck kostet realistisch rund 71.000 Euro Investition, gebraucht ab rund 31.000 Euro, als Neuaufbau rund 144.000 Euro. Der größte Posten ist das Fahrzeug mit 20.000 bis 90.000 Euro. Ein Anhänger ist günstiger, ein Imbisswagen oder Marktstand startet bei 10.000 bis 30.000 Euro. Das eigentliche Risiko sind aber nicht die Kosten, sondern fehlende feste Standorte.
| Foodtruck | Gebraucht | Realistisch | Neuaufbau |
|---|---|---|---|
| Fahrzeug, Trailer | 20.000 € | 45.000 € | 90.000 € |
| Zulassung, TÜV, Abnahme | 500 € | 1.500 € | 3.000 € |
| Küchentechnik | 4.000 € | 8.000 € | 18.000 € |
| Gas, Strom, Wasser | 1.500 € | 3.500 € | 6.000 € |
| Folierung, Branding | 500 € | 3.000 € | 8.000 € |
| Genehmigungen | 400 € | 900 € | 1.500 € |
| Erstware | 1.000 € | 2.500 € | 4.000 € |
| Reserve 10 % | 2.800 € | 6.500 € | 13.000 € |
| Investition | 30.700 € | 70.900 € | 143.500 € |
Einschätzung der Gastro Piraten, netto. Leasing für Foodtrucks ist möglich, die Rate ersetzt dann den Kaufpreis.
Wer einen Foodtruck eröffnen will, tauscht Mietrisiko gegen Standortrisiko. Plätze im öffentlichen Raum sind knapp, für Wochenmärkte gibt es in vielen Städten Wartelisten, und eine Sondernutzung kostet je nach Stadt Gebühren pro Tag. Bei Festivals und Firmenevents verlangen Veranstalter Standgebühren oder einen Anteil vom Umsatz. Ein Foodtruck ohne drei bis fünf feste Wochenstandorte ist kein Geschäftsmodell, sondern ein teures Hobby. Sprich deshalb vor dem Kauf mit Firmen, die einen Mittagsversorger suchen, mit Marktbetreibern und mit Caterern, die Unterstützung brauchen. Wenn danach kein einziger fester Platz zugesagt ist, überleg dir das Konzept noch mal.
Der Imbisswagen oder Marktstand ist der günstigste Einstieg und eignet sich gut, um ein Produkt zu testen, bevor du ein Lokal anmietest. Die Fixkosten sind niedrig, das Wetter entscheidet allerdings mit. Ein verregneter Samstag auf dem Wochenmarkt bringt einen Bruchteil eines sonnigen. Rechne beim Marktstand deshalb mit Monaten statt mit Tagen, und lege in guten Wochen Geld zurück.
Wie viel Kapital brauchst du insgesamt?
Für ein festes Imbisslokal in einer Mittelstadt brauchst du insgesamt 90.000 bis 150.000 Euro, also Investition plus einen Liquiditätspuffer für vier Monate. Für einen Foodtruck sind es ähnlich viel, für einen Imbisswagen oder Marktstand 30.000 bis 65.000 Euro. Rund 20 Prozent davon solltest du als Eigenkapital mitbringen, damit die Bank überhaupt mitgeht.
| Wagen, Stand | Festes Lokal | Foodtruck | |
|---|---|---|---|
| Investition | 10.000 bis 30.000 € | 50.000 bis 90.000 € | 60.000 bis 110.000 € |
| Puffer 4 Monate | 20.000 bis 35.000 € | 40.000 bis 60.000 € | 30.000 bis 50.000 € |
| Gesamt | 30.000 bis 65.000 € | 90.000 bis 150.000 € | 90.000 bis 160.000 € |
| Eigenkapital 20 % | 6.000 bis 13.000 € | 18.000 bis 30.000 € | 18.000 bis 32.000 € |
Einschätzung der Gastro Piraten. In Großstädten liegen Miete und Puffer deutlich höher.
Der Puffer ist der Posten, an dem am häufigsten gespart wird, und genau der, der dich durch die ersten Monate trägt. Ein Imbiss läuft schneller an als ein Restaurant, aber nicht ab dem ersten Tag. Drei bis vier Monate unter der Gewinnschwelle sind normal, bis die Leute aus der Nachbarschaft wissen, dass es dich gibt, und wiederkommen. Die Bank will diesen Puffer im Businessplan sehen, zusammen mit einer Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau über mehrere Jahre, das erste Jahr monatlich. Bei der Bank hast du in der Regel nur einen Versuch: Wer Unterlagen nachliefern muss, hat oft schon verloren.
Bevor du zur Bank gehst: der Bankcheck der Gastro Piraten
Wir prüfen deine Gründungsunterlagen so, wie es die Bank tut: Kapitalbedarf, Puffer, Umsatzplanung, Kalkulation und Liquidität. Du bekommst eine klare Liste, was fehlt und was die Bank kritisch sehen wird, bevor du deinen einen Versuch verbrauchst.
- Festpreis: 499 Euro zzgl. Umsatzsteuer
- Wird voll angerechnet, wenn wir danach deinen bankfertigen Businessplan erstellen
- Keine Garantie auf eine Finanzierungszusage, aber ein ehrlicher Blick aus über 5.600 begleiteten Betrieben
Was kostet das Personal ab 2026?
Ein kleiner Imbiss mit Inhaber, einer Vollzeitkraft und einer Aushilfe kostet beim Mindestlohn von 13,90 Euro rund 3.500 Euro Personal im Monat, ohne Inhabergehalt. Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Eine Aushilfe darf 2026 als Minijob höchstens 603 Euro im Monat verdienen, das sind beim Mindestlohn gut 43 Stunden.
| Position | Stunden | Brutto | Gesamt mit AG-Anteil |
|---|---|---|---|
| Vollzeitkraft | 160 h | 2.224 € | 2.713 € |
| Aushilfe Minijob | ca. 43 h | 603 € | 772 € |
| Summe 2026 | 3.485 € |
Mindestlohn 2026: 13,90 €, ab 1.1.2027: 14,60 € (Mindestlohnkommission). AG-Anteil rund 22 %, Minijob-Pauschale rund 28 %. Inhaber kalkulatorisch zusätzlich 2.000 bis 3.000 €.
Die Minijob-Grenze ist beim Imbiss die häufigste Falle. Wer der Aushilfe in einem guten Monat ein paar Schichten mehr gibt, rutscht über 603 Euro, und dann wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, im Zweifel rückwirkend. Führe die Stunden sauber und plane Spitzen lieber mit einer zweiten Aushilfe. Was sich 2027 ändert, steht im Beitrag zu Minijobs in der Gastronomie 2027, alles zum Mindestlohn im Beitrag zum Mindestlohn 2026 in der Gastronomie.
Und plane dein eigenes Gehalt ein. Viele Imbissgründer rechnen ihren Lohn als „was übrig bleibt“. Dann stimmt die Rechnung auf dem Papier, und du arbeitest 70 Stunden die Woche für weniger als deine Aushilfe. Setz dir von Anfang an ein kalkulatorisches Gehalt in die Kosten, auch wenn du es in den ersten Monaten nicht voll auszahlst.
Welche laufenden Kosten hat ein Imbiss?
Ein festes Imbisslokal mit 40 Quadratmetern in einer Mittelstadt hat realistisch rund 9.200 Euro laufende Kosten im Monat ohne Ware, inklusive kalkulatorischem Inhabergehalt. Bei 28 Prozent Wareneinsatz brauchst du dafür rund 12.800 Euro Nettoumsatz im Monat. Ein kleiner Imbiss mit viel Eigenarbeit kommt mit rund 7.200 Euro aus, eine Großstadtlage braucht rund 20.000 Euro.
| Monatlich, netto | Klein | Mittel | Großstadt |
|---|---|---|---|
| Miete mit Nebenkosten | 1.000 € | 1.600 € | 3.200 € |
| Personal | 1.800 € | 3.500 € | 5.500 € |
| Inhabergehalt | 1.500 € | 2.500 € | 3.000 € |
| Energie | 350 € | 600 € | 1.000 € |
| Versicherungen | 80 € | 150 € | 250 € |
| Buchhaltung, Steuerberater | 120 € | 200 € | 350 € |
| Verpackung | 150 € | 300 € | 500 € |
| Sonstiges, Fettabscheider | 200 € | 350 € | 600 € |
| Kosten ohne Ware | 5.200 € | 9.200 € | 14.400 € |
| Nötiger Umsatz bei 28 % Wareneinsatz | 7.200 € | 12.800 € | 20.000 € |
Beispielrechnung der Gastro Piraten. Nötiger Umsatz = Kosten ohne Ware geteilt durch 0,72, gerundet.
Verpackung ist der Posten, den fast jeder Gründer zu niedrig ansetzt. Schale, Becher, Besteck, Serviette und Tüte kosten pro Portion schnell 10 bis 25 Cent, bei 150 Portionen am Tag summiert sich das auf mehrere hundert Euro im Monat. Seit der EU-Verpackungsverordnung kommen neue Pflichten bei Einweg und Mehrweg dazu, mehr im Beitrag zur EU-Verpackungsverordnung in der Gastronomie. Wer zusätzlich über Lieferplattformen verkauft, rechnet deren Provision von jedem Teller ab. Ob sich das lohnt, steht im Beitrag zum Lieferdienst in der Gastronomie.
Wie kalkulierst du Döner, Burger und Pommes?
Kalkuliere jedes Produkt von den Kosten aus, nicht vom Preis des Nachbarn. Für Speisen sind 28 bis 32 Prozent Wareneinsatz vom Nettopreis üblich, für Getränke 18 bis 22 Prozent, für den ganzen Betrieb 25 bis 28 Prozent. Liegt dein Gesamtwert über 28 Prozent, besteht Handlungsbedarf. Seit 2026 rechnest du Speisen mit 7 Prozent Umsatzsteuer, Getränke mit 19 Prozent.
Rechenbeispiel: Der abgeschriebene Dönerpreis
Der Laden gegenüber nimmt 7,50 Euro, also nimmst du auch 7,50 Euro. Netto sind das bei 7 Prozent 7,01 Euro. Fleisch 1,60 Euro, Brot 0,30 Euro, Salat und Soße 0,45 Euro, Verpackung 0,10 Euro: 2,45 Euro Wareneinsatz, das sind 35 Prozent. Zu hoch. Bei 8,00 Euro sind es netto 7,48 Euro und knapp 33 Prozent. Die 50 Cent bringen bei 150 Döner am Tag und 26 Tagen rund 1.800 Euro mehr Deckungsbeitrag im Monat.
Pommes und Currywurst haben traditionell günstige Ware und lassen sich gut unter 30 Prozent kalkulieren. Bei Döner und Burger entscheidet der Fleischpreis, und der schwankt. Rechne dein Kernprodukt deshalb mindestens alle drei Monate neu durch, mit aktuellen Einkaufspreisen und echten Grammaturen. Wiege einmal zehn Portionen nach, wie sie in der Mittagsspitze rausgehen, nicht wie sie im Rezept stehen. Der Unterschied zwischen 120 und 150 Gramm Fleisch pro Döner ist bei 150 Portionen am Tag ein Monatsgehalt. Wie du Gerichte Schritt für Schritt kalkulierst, steht im Beitrag Speisen kalkulieren, warum der Deckungsbeitrag wichtiger ist als der Prozentwert, im Beitrag zur Deckungsbeitragskalkulation in der Gastronomie.
Der Bon steigt nicht durch einen teureren Döner allein, sondern durch das, was dazukommt. Ein Getränk, eine kleine Portion Pommes, eine Soße extra. Wer an der Kasse jedes Mal fragt, ob es ein Menü sein darf, hebt den Durchschnittsbon spürbar. Getränke sind mit 19 Prozent zwar höher besteuert, haben aber meist den besseren Deckungsbeitrag. Das ist Kalkulation in der Gastronomie in der einfachsten Form: weniger Produkte, sauber gerechnet, aktiv verkauft.
Wie viel musst du am Tag verkaufen?
Für den mittleren Imbiss aus unserer Rechnung mit 12.800 Euro nötigem Nettoumsatz im Monat und 26 Öffnungstagen sind das rund 490 Euro netto am Tag. Bei einem Durchschnittsbon von 8 Euro netto brauchst du rund 62 Kunden täglich. In der Fußgängerzone zur Mittagszeit ist das machbar, in der zweiten Reihe an einem Dienstag kaum.
Die zwei Spitzen beim Imbiss sind die Mittagspause zwischen 11:30 und 13:30 Uhr und der frühe Abend zwischen 17 und 20 Uhr. Wer in diesen vier Stunden 50 Kunden schafft, hat den Großteil des Tages verdient. Dafür muss die Küche in der Spitze schnell sein: wenige Produkte, vorbereitete Komponenten, eine Kasse, die nicht bremst. Wenn du diese Zahlen an deinem Standort nicht erreichst, hilft kein Marketing, sondern nur ein anderer Standort oder ein günstigeres Kostenmodell. Rechne deshalb vor der Unterschrift unter den Mietvertrag rückwärts: Kosten, nötiger Umsatz, nötige Kunden pro Stunde. Und dann zähl vor Ort, ob diese Menschen dort überhaupt vorbeikommen.
Welche Genehmigungen brauchst du?
Für jeden Imbiss brauchst du eine Gewerbeanmeldung, die Registrierung als Lebensmittelunternehmen bei der Lebensmittelüberwachung, die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, ein HACCP-Konzept und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Schenkst du Alkohol aus, kommt je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige dazu. Wird eine Fläche erstmals gastronomisch genutzt, brauchst du meist eine Nutzungsänderung.
| Genehmigung | Wann | Wo |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Immer | Gewerbeamt |
| Registrierung Lebensmittelbetrieb | Immer, vor Start | Lebensmittelüberwachung |
| Belehrung § 43 IfSG | Für dich und jede Kraft | Gesundheitsamt |
| HACCP-Konzept | Immer | Selbst, mit Schulung |
| Berufsgenossenschaft | Mit Gründung | BGN |
| Gaststättenerlaubnis | Bei Alkohol, je nach Land | Ordnungsamt |
| Nutzungsänderung | Erstmals Gastronomie | Bauamt |
| Sondernutzung | Tische draußen, Foodtruck | Stadt |
| Kassenmeldung | Elektronische Kasse | Finanzamt, ELSTER |
Rechtsgrundlage Belehrung: § 43 Infektionsschutzgesetz. Gebühren und Fristen unterscheiden sich je nach Gemeinde.
Die Nutzungsänderung ist der Punkt, der am meisten Zeit kostet. Wird aus einem Laden ein Imbiss, will das Bauamt wissen, wie Abluft, Fettabscheider, Brandschutz und manchmal auch Stellplätze geregelt sind. Das kann Wochen bis Monate dauern, und in dieser Zeit läuft die Miete. Frag deshalb vor dem Mietvertrag beim Bauamt nach und vereinbare mit dem Vermieter, dass der Vertrag erst gilt, wenn die Genehmigung da ist, oder eine mietfreie Zeit bis dahin. Lass den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen. Wir sind keine Rechtsanwälte, rechnen aber mit dir durch, was eine Verzögerung kostet. Welche Versicherungen du ab dem ersten Tag brauchst, steht im Beitrag zu Versicherungen im Gastgewerbe, welche Rechtsform passt, im Beitrag zur Rechtsform in der Gastronomie.
Wie finanzierst du den Imbiss?
Typisch ist eine Mischung aus rund 20 Prozent Eigenkapital, einem Gründerkredit der KfW über die Hausbank und bei fehlenden Sicherheiten einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, prüft den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur. Ein Foodtruck lässt sich auch leasen. Entscheidend für jede Finanzierung ist ein Businessplan, der die Bank beim ersten Termin überzeugt.
| Baustein | Wofür | Wo |
|---|---|---|
| Eigenkapital | Rund 20 % des Gesamtbedarfs | Du |
| KfW ERP-Gründerkredit Startgeld | Gründung bis 125.000 € | Hausbank |
| Bürgschaftsbank | Sicherheit, wenn sie fehlt | Über die Hausbank |
| Gründungszuschuss | Lebensunterhalt am Anfang | Arbeitsagentur |
| Leasing | Foodtruck, Küchentechnik | Leasinggeber |
Konditionen ändern sich. Aktueller Stand bei der KfW und deiner Hausbank.
Der Businessplan für einen Imbiss muss nicht dick sein, aber die Zahlen müssen stimmen und zusammenpassen: Investition, Kapitalbedarf, Umsatz pro Tag, Wareneinsatz, Personal, Miete und eine Liquiditätsplanung, im ersten Jahr Monat für Monat. Banken sehen täglich Pläne mit Umsätzen, die kein Standort hergibt. Ein Plan, der mit gezählten Passanten und kalkulierten Produkten arbeitet, fällt positiv auf. Wie du ihn aufbaust, steht im Beitrag zum Businessplan für die Gastronomie. Ob KfW-Kredit oder normales Darlehen besser passt, steht im Beitrag KfW versus Hausbank, alles zum Zuschuss im Beitrag zum Gründungszuschuss in der Gastronomie.
Wie sieht das in der Praxis aus?
In der Praxis scheitern Imbissgründer selten am Produkt, sondern am Preis. Typisch ist ein guter Koch mit klarem Konzept, der den Verkaufspreis beim Wettbewerber abschaut und erst nach Monaten merkt, dass jeder verkaufte Teller zu wenig abwirft. Die Lösung ist meist kein neues Konzept, sondern eine saubere Kalkulation und ein höherer Bon.
Aus der Beratungspraxis: Burger-Imbiss im Ruhrgebiet
Ein gelernter Koch mit Erfahrung aus der Systemgastronomie eröffnete einen Burger-Imbiss in einem belebten Stadtteilzentrum: 45 Quadratmeter, keine Sitzplätze, handgemachte Burger. Eigenkapital 35.000 Euro, geplanter Gesamtbedarf 55.000 Euro. Den Burgerpreis hatte er mit 9,90 Euro vom Wettbewerber übernommen.
In der Analyse zeigte sich: Patty, Brioche, frische Zutaten, Verpackung und Soße kosteten zusammen 3,50 Euro. Bei 9,25 Euro netto waren das knapp 38 Prozent Wareneinsatz, weit über dem, was ein Imbiss trägt. Zwei Maßnahmen: Der Preis ging auf 11,50 Euro, mit einer offenen Erklärung der Qualität auf der Karte, und es kam eine Beilage dazu, Pommes oder Salat, die an der Kasse aktiv angeboten wurde. Der Wareneinsatz sank auf knapp 33 Prozent, der Durchschnittsbon stieg auf 14,20 Euro.
Ergebnis nach vier Monaten: Die Zahl der Kunden fiel anfangs um rund 12 Prozent und erholte sich dann fast vollständig. Der Deckungsbeitrag stieg um rund 2.200 Euro im Monat, im siebten Monat lag der Betrieb erstmals dauerhaft über der Gewinnschwelle. Name und Ort anonymisiert, der Fall beruht auf einem Beratungsprojekt der Gastro Piraten.
Genau das schauen wir uns im Bankcheck an, bevor das Geld ausgegeben ist: ob Preise, Wareneinsatz und Tagesumsatz zum Standort passen. Eine Gründungsberatung mit einem Berater für Gastronomie kostet einen Bruchteil von vier Monaten mit zu niedrigen Preisen.
Welche Fehler kosten am meisten?
Am teuersten sind ein schöngeredeter Standort, Preise vom Wettbewerber statt aus der Kalkulation, vergessene Lüftung und Fettabscheider, ein Foodtruck ohne feste Plätze, ein zu breites Sortiment, eine Aushilfe über der Minijob-Grenze und ein Puffer, der nur für zwei Monate reicht. Jeder dieser Fehler kann eine Gründung im ersten Jahr kippen.
| Fehler | Folge | Lösung |
|---|---|---|
| Standort schöngeredet | Zu wenig Laufkundschaft | Passanten zählen |
| Preis vom Nachbarn | Voller Laden, kein Gewinn | Von den Kosten kalkulieren |
| Lüftung vergessen | Fünfstellige Zusatzkosten | Vor Mietvertrag klären |
| Foodtruck ohne Plätze | Keine planbaren Umsätze | Erst Standorte, dann Fahrzeug |
| Sortiment zu breit | Chaos in der Spitze | Drei bis fünf Hauptprodukte |
| Minijob über 603 € | Nachzahlung Sozialversicherung | Stunden sauber führen |
| Verpackung vergessen | Marge schmilzt leise | In jede Portion rechnen |
| Puffer zu klein | Pleite trotz gutem Konzept | Vier Monate Fixkosten |
Imbiss-Check vor der Unterschrift
- ☐ Passanten am Standort an drei Tagen gezählt?
- ☐ Nötiger Tagesumsatz und Kunden pro Tag ausgerechnet?
- ☐ Lüftung, Fettabscheider und Nutzungsänderung mit dem Bauamt geklärt?
- ☐ Jedes Hauptprodukt mit aktuellen Einkaufspreisen kalkuliert?
- ☐ Speisen mit 7 Prozent, Getränke mit 19 Prozent in der Kalkulation?
- ☐ Verpackung pro Portion eingerechnet?
- ☐ Personal mit 13,90 Euro und ab 2027 mit 14,60 Euro gerechnet?
- ☐ Eigenes Gehalt in den Kosten?
- ☐ Puffer für mindestens vier Monate?
- ☐ Businessplan mit Liquidität Monat für Monat fertig?
Wenn du bei mehr als zwei Punkten zögerst, geh noch nicht zur Bank und lass den Imbiss eröffnen noch zwei Wochen warten. In unserer Gastronomieberatung gehen wir die Liste mit dir durch. Ein Gastronomieberater, der seit 2010 Gründungen begleitet, sieht schnell, wo ein Plan wackelt. Die Gründungsberatung ist dabei der Kern: Konzept, Standort, Zahlen und Bankgespräch. Eine Existenzgründung im Imbiss ist kleiner als ein Restaurant, aber nicht weniger ernst. Mehr unter Existenzgründung.
Ein Gastronomieberater ersetzt keinen Steuerberater und keinen Rechtsanwalt. Wir rechnen, ob dein Imbiss trägt, und bereiten die Unterlagen so vor, dass Bank und Steuerberater schnell arbeiten können. Die Kalkulation in der Gastronomie übernehmen wir mit dir unter Kalkulation, die Begleitung nach der Eröffnung als Unternehmensberatung Gastronomie, mehr unter unseren Leistungen. Wer später wächst, ein Restaurant daneben eröffnet oder Zimmer dazunimmt, findet bei uns auch Restaurantberatung und Hotelberatung, mehr unter Beratung für Gastronomie und Hotellerie.
Für den Start reicht beim Imbiss oft wenig Gastronomie Marketing: ein gepflegtes Google-Profil mit Fotos und Öffnungszeiten, ein Aushang, Flyer im Umkreis und ein Instagram-Kanal, der zeigt, was auf den Grill kommt. Wie das Google-Profil richtig angelegt wird, steht im Beitrag zum Google Business Profile für Restaurants, mehr zu unserer Unterstützung unter Gastronomie Marketing. Ob Restaurantberatung, Hotelberatung oder Unternehmensberatung Gastronomie: Ein Berater für Gastronomie, der Küche und Zahlen kennt, ist günstiger als jeder Fehler aus der Liste oben.
Wer hier schreibt
René Kaplick ist in der Gastronomie aufgewachsen und hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient. Danach kamen Kochausbildung, Sternegastronomie im First Floor Berlin und der Abschluss als Handelsfachwirt. Er kennt die Fritteuse vom Arbeitsplatz und den Businessplan vom Banktermin. Seit 2010 hat er mit den Gastro Piraten über 5.600 Betriebe begleitet, KfW- und BAFA-akkreditiert und als DEHOGA-Partner. Er ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor. Mehr über uns.
Zum Weiterlesen: Bevor du aufschließt
Was du vor der Eröffnung wissen musst, von Standort und Konzept über Finanzierung bis zum ersten Monat, steht in „Bevor du aufschließt“ von René Kaplick. Geschrieben für Gründer, die ihren einen Versuch bei der Bank nicht verschenken wollen.
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Jeden Montag um 10 Uhr rechnen wir live und kostenlos mit Gastronomen und Gründern: Kalkulation, Controlling, Personal und Marketing, mit echten Fragen aus echten Betrieben. Bring deinen Dönerpreis mit. Hier kostenlos anmelden.
Häufige Fragen zu den Kosten für einen Imbiss
Was kostet es, einen Imbiss zu eröffnen?
Ein festes Imbisslokal mit 40 Quadratmetern in einer Mittelstadt kostet realistisch rund 64.000 Euro Investition. Mit einem Liquiditätspuffer für vier Monate liegt der Gesamtbedarf bei 90.000 bis 150.000 Euro. Ein Imbisswagen oder Marktstand startet bei 30.000 bis 65.000 Euro inklusive Puffer, ein Foodtruck liegt ähnlich hoch wie ein Lokal.
Kann ich mit 15.000 Euro einen Imbiss eröffnen?
Ein festes Lokal in guter Lage ist mit 15.000 Euro nicht realistisch. Das Geld reicht für einen gebrauchten Imbisswagen oder einen Marktstand, aber ohne Puffer. Besser ist es, mit einem Stand Erfahrung und Kapital aufzubauen oder ein eingerichtetes Imbisslokal zu übernehmen und dessen Zahlen gründlich zu prüfen.
Was kostet ein Foodtruck?
Ein gebrauchter, ausgebauter Foodtruck kostet mit Technik, Genehmigungen und Reserve rund 31.000 Euro, realistisch sind rund 71.000 Euro, ein Neuaufbau liegt bei rund 144.000 Euro. Dazu kommt ein Liquiditätspuffer. Wichtiger als der Preis sind drei bis fünf feste Wochenstandorte, bevor du kaufst.
Wie viel Umsatz braucht ein Imbiss am Tag?
Ein mittlerer Imbiss mit rund 9.200 Euro Kosten im Monat ohne Ware braucht bei 28 Prozent Wareneinsatz rund 12.800 Euro Nettoumsatz im Monat. Bei 26 Öffnungstagen sind das rund 490 Euro am Tag, bei 8 Euro Durchschnittsbon netto etwa 62 Kunden.
Wie hoch darf der Wareneinsatz im Imbiss sein?
Für Speisen sind 28 bis 32 Prozent vom Nettopreis üblich, für Getränke 18 bis 22 Prozent, für den ganzen Betrieb 25 bis 28 Prozent. Liegt der Gesamtwert über 28 Prozent, besteht Handlungsbedarf. Bei Döner und Burger entscheidet der Fleischpreis, deshalb solltest du alle drei Monate neu kalkulieren.
Welche Umsatzsteuer gilt für den Imbiss 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen dauerhaft 7 Prozent, egal ob zum Mitnehmen oder vor Ort gegessen. Getränke kosten 19 Prozent, vor Ort auch Milchgetränke. Deine Kasse muss beides sauber trennen. Die Einzelheiten klärst du mit deinem Steuerberater.
Welche Genehmigungen brauche ich für einen Imbiss?
Gewerbeanmeldung, Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, HACCP-Konzept, Berufsgenossenschaft und die Meldung der elektronischen Kasse beim Finanzamt. Bei Alkohol kommt je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis oder Anzeige dazu, bei erstmaliger gastronomischer Nutzung meist eine Nutzungsänderung.
Was kostet eine Gastronomieberatung für Imbissgründer?
Bei den Gastro Piraten beginnt die Gründungsberatung mit dem Bankcheck zum Festpreis von 499 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Wir prüfen Kapitalbedarf, Kalkulation und Liquidität wie eine Bank. Der Betrag wird voll angerechnet, wenn wir danach deinen bankfertigen Businessplan erstellen. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Ein Imbiss ist kein billiger Einstieg, sondern ein schneller, wenn die Zahlen stimmen: Standort zählen, Lüftung klären, jedes Produkt kalkulieren, Puffer für vier Monate einplanen, und erst dann unterschreiben.