HACCP in der Gastronomie: Pflichten, Kontrollpunkte, Dokumentation und Kontrolle

Jeder Gastronomiebetrieb in der EU braucht ein schriftliches, auf den eigenen Betrieb zugeschnittenes Eigenkontrollsystem nach HACCP, egal wie klein er ist. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Seit 2021 gehören auch ein Allergenmanagement und eine gelebte Lebensmittelsicherheitskultur dazu. Bei einer Kontrolle zählt nicht die Mappe im Regal, sondern ob Temperaturen, Reinigung, Wareneingang, Schulungen und Korrekturen nachweisbar dokumentiert sind.

Ein Gast wird krank. Er hat am Samstag bei dir gegessen. Drei Tage später steht die Lebensmittelkontrolle in der Küche und stellt eine einzige Frage: Zeig mir deine Aufzeichnungen.

Was dann passiert, hängt fast nie davon ab, ob deine Küche sauber ist. Es hängt davon ab, ob du es beweisen kannst. Ohne Dokumentation hast du kein Hygieneproblem, sondern ein Haftungsproblem. Und mit etwas Pech eins, das im Internet steht.

Dieser Beitrag zeigt dir, was HACCP in der Gastronomie heute verlangt, welche Neuerungen seit 2021 gelten und bei vielen Betrieben noch fehlen, was der Kontrolleur wirklich prüft und wie du die Dokumentation so aufbaust, dass sie im Alltag funktioniert.

Hinweis

Wir sind keine Rechtsanwälte und keine Lebensmittelkontrolleure. Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick über die Pflichten. Verbindliche Auskünfte zu deinem Betrieb gibt das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt, für Haftungsfragen ist ein Rechtsanwalt zuständig.

Was ist HACCP, und wer braucht es?

HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points, auf Deutsch Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Es ist kein Siegel, das man beantragt, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Eigenkontrollsystem. Jeder Betrieb, der gewerblich Lebensmittel zubereitet oder abgibt, muss es einführen, anwenden und dokumentieren: Restaurant, Café, Imbiss, Hotelküche, Caterer, Kantine und Foodtruck.

Die Pflicht steht in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Staaten, also auch in Deutschland und Österreich. In Deutschland ergänzt die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) die Regeln, etwa zur Schulung. Die Schweiz gehört nicht zur EU, hat aber mit dem Lebensmittelgesetz und der Hygieneverordnung ein vergleichbares System mit Selbstkontrolle.

Auf die Betriebsgröße kommt es nicht an. Auch ein Ein-Personen-Imbiss braucht ein HACCP-Konzept. Der Unterschied liegt im Umfang: Ein kleiner Betrieb mit überschaubarer Karte darf ein schlankes Konzept führen. Die EU betont ausdrücklich, dass die Anforderungen flexibel und verhältnismäßig umgesetzt werden dürfen. Ein 200-seitiges Hygienehandbuch braucht niemand.

Welche sieben Grundsätze gehören zu HACCP?

HACCP folgt sieben Grundsätzen, die aufeinander aufbauen: Gefahren analysieren, kritische Kontrollpunkte festlegen, Grenzwerte bestimmen, überwachen, Korrekturmaßnahmen festlegen, das System überprüfen und alles dokumentieren. Für den Betrieb heißt das übersetzt: Wo kann etwas schiefgehen, woran merkst du es, was tust du dann, und wie beweist du es.

Die sieben Grundsätze in Küchensprache

1. Gefahrenanalyse: Wo kann in deinen Abläufen etwas schiefgehen? Keime, Allergene, Reinigungsmittel, Fremdkörper wie Glas oder Knochen.

2. Kritische Kontrollpunkte: An welchen Stellen musst du die Gefahr zwingend beherrschen? Typisch sind Garen, Kühlen und Heißhalten.

3. Grenzwerte: Welche Temperatur oder Zeit muss an diesem Punkt eingehalten werden?

4. Überwachung: Wer misst wann und womit?

5. Korrekturmaßnahmen: Was passiert, wenn der Wert nicht stimmt? Nachgaren, aussortieren, Gerät reparieren lassen.

6. Verifizierung: Funktioniert das System wirklich? Zum Beispiel durch regelmäßige Stichproben und einen jährlichen Check des Konzepts.

7. Dokumentation: Alles, was du tust, ist schriftlich oder digital nachvollziehbar.

Daneben gibt es die sogenannte Gute Hygienepraxis: Grundregeln wie Händewaschen, Reinigung, Schädlingsbekämpfung, Trennung von roh und gegart. Sie stehen in Anhang II der Verordnung und gelten für jeden Betrieb, auch dort, wo kein kritischer Kontrollpunkt liegt. Eine gute Hilfe für die Umsetzung ist die Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Gastronomie, die der DEHOGA herausgibt.

Welche kritischen Kontrollpunkte hat eine Restaurantküche?

In den meisten Restaurantküchen gibt es drei bis fünf kritische Kontrollpunkte: das Garen, die Kühlung leicht verderblicher Ware, das Heißhalten, das Herunterkühlen vorgegarter Speisen und je nach Karte rohe Produkte wie Tatar oder Speisen mit rohem Ei. Welche es bei dir sind, hängt von deiner Karte und deinen Abläufen ab. Ein Café mit Kuchen hat andere Punkte als ein Steakhaus mit Buffet.

Kontrollpunkt Gängiger Richtwert Was du dokumentierst
Kühlung allgemeinhöchstens +7 °C, für Hackfleisch höchstens +2 °C, frischer Fisch 0 bis +2 °CTemperatur je Kühlgerät, täglich
Tiefkühlung−18 °C oder kälterTemperatur je Gerät, täglich
GarenKerntemperatur mindestens 72 °C für 2 Minuten bei Fleisch, Geflügel und HackfleischStichprobenmessungen mit Kerntemperatur-Thermometer
Heißhaltenmindestens 65 °C, Standzeit begrenzenTemperatur und Zeit, zum Beispiel am Buffet
Herunterkühlenvorgegarte Speisen zügig abkühlen, etwa mit SchockfrosterStart- und Endtemperatur mit Uhrzeit
WareneingangTemperatur, Verpackung, Haltbarkeit prüfenKurzvermerk je Lieferung

Die Werte sind gängige Richtwerte aus den Hygieneleitlinien für die Gastronomie. Maßgeblich sind die Angaben des Herstellers und die Vorgaben deines Lebensmittelüberwachungsamts.

Ein Kontrollpunkt ohne Messgerät ist keiner. Jede Küche braucht ein geeichtes oder regelmäßig überprüftes Kerntemperatur-Thermometer, und jedes Kühlgerät braucht ein Thermometer, das man ohne Türöffnen ablesen kann. Beim Catering gelten dieselben Punkte auch auf dem Transport. Mehr dazu in Catering außer Haus kalkulieren.

Was hat sich seit 2021 geändert?

Mit der Verordnung (EU) 2021/382 wurden drei Punkte in Anhang II der Hygieneverordnung ergänzt, die seit März 2021 gelten: ein Allergenmanagement gegen Kreuzkontamination, Regeln für die Weitergabe von Lebensmitteln an Spendenorganisationen und die Pflicht zu einer Lebensmittelsicherheitskultur. In vielen Konzepten aus der Zeit davor fehlen diese Punkte bis heute.

1. Allergenmanagement. Ausrüstung, Behälter und Arbeitsflächen, die für allergenhaltige Zutaten genutzt wurden, dürfen nicht ohne Reinigung für Speisen verwendet werden, die frei von diesen Allergenen sein sollen. Dein Konzept muss zeigen, wie du Kreuzkontakt verhinderst: eigene Bretter, Reihenfolge der Zubereitung, Reinigung dazwischen. Das ergänzt die Pflicht, Allergene auf der Karte oder auf Nachfrage anzugeben, die schon seit 2014 gilt.

2. Lebensmittelspenden. Wer übrig gebliebene Lebensmittel an die Tafel oder ähnliche Stellen weitergibt, muss prüfen, dass sie sicher sind, also Haltbarkeit, Kühlung und Verpackung stimmen. Für die meisten Restaurants ein Randthema, für Kantinen, Bäckereien und Buffetbetriebe oft nicht.

3. Lebensmittelsicherheitskultur. Das neue Kapitel XIa verlangt, dass die Betriebsleitung Lebensmittelsicherheit aktiv vorlebt und organisiert: klare Zuständigkeiten, Kommunikation im Team, ausreichende Schulung und genügend Ressourcen. Wie umfangreich das sein muss, hängt von Größe und Art des Betriebs ab. In der Praxis heißt das: Leg schriftlich fest, wer in deinem Betrieb wofür zuständig ist, zum Beispiel nach Position, und sorge dafür, dass das Team es weiß.

Die Verantwortung liegt oben

Verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit ist der Lebensmittelunternehmer, also Inhaber oder Geschäftsführung, nicht der Küchenchef. Du kannst Aufgaben übertragen, die Verantwortung nicht. Genau das soll die Lebensmittelsicherheitskultur sichtbar machen.

Als Hilfe für die Umsetzung hat die EU-Kommission 2022 einen überarbeiteten Leitfaden zu HACCP und Guter Hygienepraxis veröffentlicht. Er ist nicht rechtsverbindlich, zeigt aber, wie die Behörden die Regeln verstehen, und betont ausdrücklich, dass kleine Betriebe vereinfacht vorgehen dürfen.

Was musst du dokumentieren?

Ein Restaurant sollte acht Dinge aktuell und griffbereit haben: das HACCP-Konzept selbst, die Temperaturaufzeichnungen, den Reinigungsplan mit Nachweis, das Allergenmanagement, die Zuständigkeiten, die Schulungs- und Belehrungsnachweise, die Wareneingangskontrollen und die Korrekturmaßnahmen. Hinzu kommt, dass du bei jeder Lieferung nachvollziehen kannst, von wem die Ware kam.

Unterlage Wie oft
HACCP-Konzept mit Gefahrenanalyse, Kontrollpunkten, Grenzwerten, Korrekturenbei jeder wesentlichen Änderung, mindestens einmal im Jahr prüfen
Temperaturen Kühlung und Tiefkühlungtäglich
Kerntemperaturen beim Garen, Heißhalten, Herunterkühlenlaufend, als Stichprobe
Reinigungs- und Desinfektionsplan mit Abzeichnungnach Plan, täglich bis monatlich
Allergenmanagement und Allergenliste der Gerichtebei jeder Kartenänderung
Zuständigkeiten im Teambei personellen Änderungen
Belehrungen und Hygieneschulungenbei Einstellung, danach regelmäßig
Wareneingangskontrolle und Lieferantenlisteje Lieferung
Korrekturmaßnahmen bei Abweichungensobald etwas passiert
Schädlingsmonitoringnach Plan, oft über einen Dienstleister

Die Nachverfolgbarkeit ist eine eigene Pflicht aus Artikel 18 der Lebensmittel-Basisverordnung: Du musst sagen können, von welchem Lieferanten eine Ware stammt. Lieferscheine und Rechnungen reichen dafür meist aus, wenn sie geordnet abgelegt sind. Wenn du ohnehin eine Warenwirtschaft nutzt, ist das mit erledigt. Mehr dazu in Warenwirtschaft in der Gastronomie.

Wer Buffets oder Großveranstaltungen ausrichtet, sollte zusätzlich Rückstellproben aufbewahren. Für Gemeinschaftsverpflegung und Catering sind sie üblich, weil sie im Fall einer Erkrankung zeigen, ob ein Gericht die Ursache war. Frag bei deinem Amt nach, was für dich gilt.

Welche Schulungen und Belehrungen sind Pflicht?

Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor der ersten Schicht eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt, die bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein darf. Danach belehrt der Arbeitgeber selbst: bei Arbeitsaufnahme und dann alle zwei Jahre. Zusätzlich müssen alle Beschäftigten ihrer Tätigkeit entsprechend in Lebensmittelhygiene geschult werden.

Die Regeln zur Belehrung stehen in § 43 Infektionsschutzgesetz, die zur Hygieneschulung in § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Beides muss nachweisbar sein: Bescheinigung der Erstbelehrung, Datum und Unterschrift der Folgebelehrungen, Inhalt und Teilnehmer der Schulungen. Die Nachweise liegen im Betrieb, nicht beim Steuerberater.

Die häufigste Lücke

Aushilfen und Saisonkräfte. Die Erstbelehrung wird am Wochenende vor dem Start gern vergessen, die Folgebelehrung nach zwei Jahren erst recht. Leg dir eine Liste aller Beschäftigten mit Datum der Erstbelehrung und der letzten Folgebelehrung an. Wie du neue Mitarbeiter strukturiert einarbeitest, steht in Onboarding in der Gastronomie.

Was prüft die Lebensmittelkontrolle?

Die Lebensmittelkontrolle kommt in der Regel unangemeldet und darf während der Betriebszeiten jederzeit in Küche, Lager und Unterlagen schauen. Sie prüft den baulichen Zustand und die Sauberkeit, die Gute Hygienepraxis im laufenden Betrieb und die Eigenkontrollen, also dein HACCP-Konzept mit allen Aufzeichnungen. Wie oft sie kommt, richtet sich nach einer Risikobewertung deines Betriebs.

Das schaut der Kontrolleur an

Sauberkeit von Küche, Lager und Kühlräumen, Temperaturen in den Geräten, Trennung von roh und gegart, Kennzeichnung angebrochener Ware, Personalhygiene, Handwaschbecken mit Seife und Einmalhandtüchern, Schädlingsspuren.

Und das will er sehen

HACCP-Konzept passend zum heutigen Betrieb, lückenlose Temperaturlisten, Reinigungsnachweise, Allergenliste und Allergenmanagement, Zuständigkeiten, Belehrungs- und Schulungsnachweise, Wareneingang, dokumentierte Korrekturen.

Ein Muster erkennt jeder Kontrolleur sofort: Temperaturlisten, auf denen 30 Tage lang exakt derselbe Wert in derselben Handschrift steht. Das wirkt wie nachträglich ausgefüllt, und genau so wird es bewertet. Ehrliche Schwankungen mit einer dokumentierten Korrektur machen einen deutlich besseren Eindruck als eine perfekte Liste.

Was passiert bei Mängeln?

Bei leichten Mängeln gibt es meist eine Belehrung oder eine Frist zur Nachbesserung mit Nachkontrolle, die kostenpflichtig sein kann. Bei schwereren oder wiederholten Verstößen drohen Bußgelder, im Extremfall die vorübergehende Schließung. Und es gibt eine Folge, die viele Wirte unterschätzen: Bei erheblichen Hygienemängeln kann die Behörde den Betrieb mit Namen im Internet veröffentlichen.

Grundlage dafür ist § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Eine Veröffentlichung kommt in Betracht, wenn ein Verstoß in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt vorliegt und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Die Veröffentlichung wird nach sechs Monaten gelöscht. Für ein Restaurant, dessen Name bei Google neben „Hygienemängel“ auftaucht, sind sechs Monate eine lange Zeit.

Im Schadensfall, also wenn Gäste tatsächlich erkranken, wird die Dokumentation zu deinem wichtigsten Beweismittel. Wer zeigen kann, dass er Temperaturen gemessen, Allergene getrennt und Personal belehrt hat, steht deutlich besser da als jemand mit einer leeren Mappe. Was im Einzelfall haftungsrechtlich gilt, klärt ein Anwalt. Welche Versicherungen in solchen Fällen greifen, steht in Versicherungen im Gastgewerbe.

Lohnt sich digitale HACCP-Dokumentation?

Für die meisten Betriebe ja. Digitale Systeme erfassen Temperaturen über Funksensoren automatisch mit Zeitstempel, melden Abweichungen sofort aufs Handy und lassen Reinigungen per App bestätigen. Bei der Kontrolle exportierst du alles auf Knopfdruck. Papier ist nicht verboten, aber wer jeden Morgen zehn Kühlgeräte von Hand abliest und einträgt, verliert Zeit und produziert genau die Lücken, die bei Kontrollen auffallen.

Der größte Vorteil zeigt sich nachts und am Wochenende: Fällt ein Kühlhaus um zwei Uhr aus, meldet der Sensor das, bevor am Morgen die Ware verdorben ist. Rechne dagegen, was ein Kühlraum voller Fleisch kostet. Achte bei der Auswahl darauf, dass die Daten vollständig, unveränderbar und exportierbar gespeichert werden, und dass das System auch ohne WLAN-Verbindung weiter aufzeichnet. Welche digitalen Werkzeuge sich in der Küche lohnen, steht in Digitalisierung in der Gastronomie.

Wie sieht das in der Praxis aus?

In der Praxis haben die meisten Betriebe irgendwann ein HACCP-Konzept erstellt, bei der Eröffnung, mit einem Vordruckheft oder von einem Dienstleister. Danach wurde es selten wieder angefasst. Die Temperaturlisten werden geführt, aber ob Karte, Geräte und Zuständigkeiten noch zum Konzept passen, weiß niemand. Genau das fällt bei Kontrollen auf.

Aus der Beratungspraxis: Restaurant im Schwarzwald

Ein inhabergeführtes Restaurant mit 45 Plätzen, HACCP-Mappe von 2017, Temperaturlisten täglich ausgefüllt. Bei einer unangemeldeten Kontrolle stellte der Kontrolleur fest: kein Allergenmanagement im Konzept, keine Zuständigkeiten festgelegt, die Karte hatte sich seit 2017 dreimal geändert, das Konzept nie.

Ergebnis war eine Mängelrüge mit Frist zur Nachbesserung und angekündigter Nachkontrolle. Kein Bußgeld im ersten Schritt, aber Zeitdruck mitten in der Saison.

Gemeinsam haben wir das Konzept an die aktuelle Karte angepasst, das Allergenmanagement ergänzt, die Zuständigkeiten nach Position festgelegt und die Temperaturerfassung auf Funksensoren umgestellt. Die Nachkontrolle verlief ohne Beanstandung.

Name und genauer Ort wurden aus Datenschutzgründen nicht genannt.

Der Selbsttest: Wie gut ist dein Konzept?

Beantworte die folgenden zehn Fragen ehrlich mit Ja oder Nein. Bei acht oder mehr Ja bist du gut aufgestellt. Bei fünf bis sieben solltest du in den nächsten Wochen nacharbeiten. Bei weniger als fünf ist dein Konzept im Ernstfall kein Schutz, sondern ein Risiko.

1. Passt dein HACCP-Konzept zur heutigen Karte und zu den heutigen Geräten?

2. Hast du es in den letzten zwölf Monaten überprüft?

3. Ist ein Allergenmanagement gegen Kreuzkontakt beschrieben?

4. Sind die Zuständigkeiten im Team schriftlich festgelegt?

5. Sind die Temperaturlisten der letzten drei Monate lückenlos?

6. Gibt es ein funktionierendes Kerntemperatur-Thermometer?

7. Hat jede Person im Team eine gültige Erstbelehrung, und ist keine Folgebelehrung überfällig?

8. Wird der Reinigungsplan abgezeichnet?

9. Sind Abweichungen und Korrekturen dokumentiert?

10. Findest du alle Unterlagen in fünf Minuten, auch wenn du nicht im Haus bist?

Die zehnte Frage ist die wichtigste. Die Kontrolle kommt nicht dann, wenn du da bist. Wenn nur du weißt, wo die Mappe liegt, ist das ein Fehler im System. Wie sich solche Abläufe im ganzen Betrieb vereinfachen lassen, steht in Effizienz in der Gastronomie.

Dein HACCP-Konzept ist älter als deine Speisekarte?

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Häufige Fragen zu HACCP in der Gastronomie

Braucht auch ein kleiner Imbiss ein HACCP-Konzept?

Ja. Die Pflicht aus der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 gilt für jeden Betrieb, der gewerblich Lebensmittel zubereitet oder abgibt, unabhängig von Größe und Mitarbeiterzahl. Kleine Betriebe dürfen ihr Konzept aber vereinfacht und schlank führen, solange es zu ihren Abläufen passt und die Aufzeichnungen nachweisbar sind.

Was sind kritische Kontrollpunkte in der Gastronomie?

Kritische Kontrollpunkte sind Stellen im Ablauf, an denen eine Gefahr zwingend beherrscht werden muss. Typisch sind das Garen mit einer Kerntemperatur von mindestens 72 °C für 2 Minuten, die Kühlung mit höchstens +7 °C, bei Hackfleisch +2 °C, die Tiefkühlung mit −18 °C und das Heißhalten mit mindestens 65 °C. Welche Punkte dein Betrieb hat, hängt von der Karte ab.

Was hat die Verordnung (EU) 2021/382 geändert?

Sie hat seit März 2021 drei Punkte in Anhang II der Hygieneverordnung ergänzt: ein Allergenmanagement gegen Kreuzkontamination, Regeln für die Weitergabe von Lebensmitteln an Spendenorganisationen und die Pflicht zu einer Lebensmittelsicherheitskultur mit klaren Zuständigkeiten, Kommunikation und Schulung im Team. Viele ältere HACCP-Konzepte enthalten diese Punkte noch nicht.

Wer ist im Restaurant für HACCP verantwortlich?

Verantwortlich ist der Lebensmittelunternehmer, also Inhaber oder Geschäftsführung. Aufgaben wie Temperaturkontrolle oder Reinigung können an Küchenchef und Team übertragen werden, die Verantwortung bleibt aber bei der Leitung. Die Lebensmittelsicherheitskultur verlangt, dass die Zuständigkeiten klar geregelt und dem Team bekannt sind.

Wie oft muss das HACCP-Konzept aktualisiert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. Das Konzept muss aber immer zum aktuellen Betrieb passen, also bei jeder neuen Karte, neuen Geräten, neuen Lieferanten oder geänderten Abläufen angepasst werden. Als Faustregel gilt: einmal im Jahr strukturiert überprüfen und bei wesentlichen Änderungen sofort anpassen.

Welche Belehrung brauchen Mitarbeiter in der Küche?

Vor der ersten Schicht brauchen sie eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt, die nicht älter als drei Monate sein darf. Danach belehrt der Arbeitgeber bei Arbeitsaufnahme und dann alle zwei Jahre. Zusätzlich ist eine Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung Pflicht. Alles muss dokumentiert sein.

Was passiert, wenn ich bei einer Kontrolle kein HACCP-Konzept habe?

Meist folgt zunächst eine Frist zur Nachbesserung mit Nachkontrolle. Bei schweren oder wiederholten Mängeln drohen Bußgelder und im Extremfall die vorübergehende Schließung. Bei erheblichen Verstößen mit einem zu erwartenden Bußgeld ab 350 Euro kann die Behörde den Betrieb nach § 40 Abs. 1a LFGB für sechs Monate im Internet veröffentlichen.

Darf ich HACCP digital dokumentieren?

Ja. Eine digitale Dokumentation ist zulässig und in der Praxis oft zuverlässiger als Papier, weil Sensoren Temperaturen automatisch mit Zeitstempel erfassen und Abweichungen sofort melden. Wichtig ist, dass die Daten vollständig, nachträglich nicht veränderbar und bei einer Kontrolle sofort abrufbar sind.

Über den Autor

René Kaplick ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor. Er ist in der Gastronomie aufgewachsen, hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient, eine Kochausbildung gemacht und in der Sternegastronomie gearbeitet, unter anderem im First Floor Berlin. Dazu ist er Handelsfachwirt. Seit 1990 arbeitet er im Gastgewerbe, seit 2010 berät er mit den Gastro Piraten Restaurants und Hotels und hat über 5.600 Betriebe begleitet. Er hat sieben Fachbücher geschrieben. Mehr über René Kaplick

Eine saubere Küche ist Pflicht. Eine saubere Küche, die du beweisen kannst, ist Schutz.

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