Einkommensteuerreform 2027 Gastronomie: Was sie wirklich bringt

Sonntagszuschläge, Grundfreibetrag, Minijobs und Steuertarif im Klartext

Die Schlagzeile klang wie für die Gastronomie geschrieben: Sonntagsarbeit soll sich mehr lohnen, die Grenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge steigt von 50 auf 75 Euro. Wer in unserer Branche arbeitet, liest das und denkt an Brunch, Sonntagsbraten und volle Terrassen. Nur: Die 75 Euro sind kein Zuschlag, sondern ein Stundenlohn. Und den verdient im Service kaum jemand.

Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Darin stecken Entlastungen für Beschäftigte, Familien und mittlere Einkommen, aber auch Gegenfinanzierungen, die dich als Betrieb direkt treffen. Wir haben den Entwurf auf die Gastronomie heruntergebrochen: Was ist echte Entlastung, was ist Schlagzeile, und was kostet dich am Ende Geld?

Die kurze Antwort: Die Reform ist für Gastronomen vor allem eine Minijob-Reform. Der Rest ist freundlich, aber klein.

Was steht im Entwurf zur Einkommensteuerreform 2027?

Der Entwurf hebt 2027 den Grundfreibetrag von 12.348 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro an, erhöht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro, das Kindergeld auf 267 Euro und flacht den Tarif im mittleren Bereich etwas ab. Gegenfinanziert wird das unter anderem über eine höhere Reichensteuer, einen gekürzten Handwerkerbonus und die höhere Pauschsteuer für Minijobs.

Einkommensteuerreform: Was wann passiert1. Juli 2026Koalitionsausschussbeschließt Eckpunkte2. Sep 2026Kabinett beschließtRegierungsentwurfHerbst 2026Bundestag undBundesrat beraten1. Jan 2027Stufe 1: Freibeträge,Zuschläge, Minijob1. Jan 2028Stufe 2: weitereAnhebungen
Stand Oktober 2026. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, Werte können sich im Verfahren ändern.

Das Entlastungsvolumen beziffert das Bundesministerium der Finanzen auf 10 Milliarden Euro. Die Reform soll in zwei Stufen wirken, zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028. Die Übersicht der Bundesregierung nennt als wichtigste Punkte Kindergeld, Kinderfreibeträge, Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die höhere Grenze für steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge.

Änderung laut Entwurf202620272028
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €1.430 €
Kindergeld pro Kind und Monat259 €267 €272 €
Grundlohn-Grenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge50 €/Std.75 €/Std.75 €/Std.
Pauschsteuer Minijob2 %5 %5 %

Regierungsentwurf vom 2. September 2026. Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag stehen unter dem Vorbehalt des Existenzminimumberichts. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Bringen die höheren Sonntagszuschläge deinem Team etwas?

Für die allermeisten Beschäftigten in der Gastronomie nicht. Die Reform hebt nicht den Zuschlag an, sondern die Obergrenze des Grundlohns, auf dessen Basis der Zuschlag steuerfrei ist, von 50 auf 75 Euro pro Stunde. Wer weniger als 50 Euro Grundlohn pro Stunde verdient, und das sind in Küche und Service fast alle, bekommt 2027 exakt denselben steuerfreien Zuschlag wie heute.

Sonntagsbrunch im Restaurant: Servicekraft serviert Kaffee an einem vollen Tisch
Sonntag ist Hochbetrieb. Ob die Reform daran etwas ändert, hängt vom Stundenlohn ab.

Die Regel steht in § 3b Einkommensteuergesetz. Steuerfrei sind dort für Sonntagsarbeit 50 Prozent, für Feiertage in der Regel 125 Prozent und für Nachtarbeit 25 Prozent des Grundlohns, jeweils bis zur Grundlohn-Grenze. Eine Servicekraft mit 16 Euro Stundenlohn bekommt bei 50 Prozent Sonntagszuschlag 8 Euro pro Stunde steuerfrei, heute wie 2027. Die neue Grenze greift erst bei Löhnen, die in der Gastronomie die Ausnahme sind.

Steuerfreier Sonntagszuschlag für eine 8-Stunden-Schicht (50 Prozent)

Servicekraft, Grundlohn 16 Euro pro Stunde

2026
64 Euro
2027
64 Euro

Küchenchef in der Spitzengastronomie, Grundlohn 60 Euro pro Stunde

2026
200 Euro
2027
240 Euro

Die neue Grenze wirkt erst ab einem Grundlohn über 50 Euro pro Stunde. Darunter ändert sich nichts.

Dazu kommt eine Änderung bei der Sozialversicherung: Tarifliche Sonn- und Feiertagszuschläge sollen künftig in derselben Höhe beitragsfrei sein wie bei der Steuer. Für nicht tarifliche Zuschläge und für Nachtzuschläge bleibt es bei der bisherigen Grenze. Auch das betrifft in der Praxis nur Beschäftigte mit hohen Stundenlöhnen.

Was die Schlagzeile verschweigt

Die Sonntagszuschläge waren für dein Team auch vorher schon ein starkes Instrument: steuerfrei bis zu festen Prozentsätzen und in bestimmtem Umfang beitragsfrei. Viele Betriebe nutzen das nicht, sondern zahlen Sonntagsdienste mit dem normalen Stundenlohn. Wer hier ansetzt, gibt seinem Team mehr Netto als jede Steuerreform, ohne einen Euro mehr Personalkosten als bei einer vergleichbaren Bruttolohnerhöhung.

Wichtig ist die saubere Gestaltung: Zuschläge werden zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt, nicht durch Umwandlung eines bestehenden Lohns. Das muss im Dienstplan und in der Zeiterfassung nachvollziehbar sein. Wie du Sonntags- und Feiertagsschichten planst, zeigt der Beitrag zum Dienstplan in der Gastronomie. Die korrekte Abrechnung übernimmt auf Wunsch unsere Lohnbuchhaltung für die Gastronomie.

Wie viel mehr Netto haben deine Mitarbeiter 2027?

Für eine Vollzeit-Servicekraft bringen der höhere Grundfreibetrag und der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2027 zusammen grob 100 Euro im Jahr, also weniger als 10 Euro im Monat. Die genaue Wirkung hängt von Steuerklasse, Einkommen und Werbungskosten ab. Spürbarer wird es für Eltern über das höhere Kindergeld von 267 Euro pro Kind.

Lohnübersicht auf einem Laptop im Restaurantbüro neben Dienstplan und Kaffeetasse
Mehr Netto für das Team: messbar, aber kleiner als die Schlagzeilen.

Zur Einordnung: Der Grundfreibetrag steigt um 216 Euro, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro. Beides senkt das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer selbst. Bei einem Grenzsteuersatz um 25 Prozent, wie er für eine Vollzeitkraft im Service typisch ist, ergibt das rund 100 Euro Entlastung im Jahr. Das ist messbar, aber keine Größe, mit der du Personal gewinnst oder hältst.

Viel stärker wirkt die Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro ab Januar 2027, und die zahlst du. Was ein Mitarbeiter insgesamt kostet, vom Mindestlohn bis zur Prime Cost, rechnen wir im Beitrag zu den Personalkosten in der Gastronomie vor. Wenn du deinem Team wirklich mehr Netto geben willst, sind Zuschläge, steuerfreie Sachbezüge und gute Dienstpläne die stärkeren Hebel. Wie das in der Mitarbeiterbindung zusammenspielt, zeigt der Beitrag Mitarbeiter in der Gastronomie finden und halten.

Drei Zahlen für die Teambesprechung

12.564 Euro: der neue Grundfreibetrag ab 2027 laut Entwurf, 216 Euro mehr als heute.

1.430 Euro: der neue Arbeitnehmer-Pauschbetrag, 200 Euro mehr.

Rund 100 Euro: so viel mehr Netto bringt beides zusammen einer typischen Vollzeit-Servicekraft im Jahr.

Was kostet dich die Reform als Betrieb?

Am deutlichsten kostet dich die höhere Pauschsteuer für Minijobs, die nach dem Entwurf ab 2027 von 2 auf 5 Prozent steigt. Bei einem Minijobber mit 633 Euro Verdienst sind das knapp 19 Euro mehr pro Monat. Zusammen mit den diskutierten Erhöhungen bei Kranken- und Pflegeversicherung können es nach Rechnung des DEHOGA bis zu 843 Euro pro Minijobber im Jahr werden.

Der DEHOGA Bundesverband hat den Kabinettsbeschluss deshalb deutlich kritisiert. Für eine Branche, in der fast jeder Betrieb mit Aushilfen arbeitet, ist die Minijob-Pauschsteuer der eigentliche Kern der Reform, und zwar auf der Kostenseite. Wie sich die Minijob-Kosten pro Kopf entwickeln und was du im Dienstplan dagegen tun kannst, haben wir im Beitrag Minijobs in der Gastronomie 2027 ausführlich durchgerechnet.

WerWas die Reform bringtUnterm Strich
Servicekraft in Vollzeithöherer Grundfreibetrag und Pauschbetragrund 100 € mehr im Jahr
Küchenchef mit über 50 € Stundenlohnhöhere steuerfreie Sonntagszuschlägespürbar, aber selten
Minijobberkeine Änderung beim Auszahlungsbetragneutral
Betrieb mit MinijobbernPauschsteuer 2 auf 5 Prozentteurer
Inhaber als Einzelunternehmerhöherer Grundfreibetrag, Spitzensatz späterleicht entlastet
Sehr hohe Einkommenausgeweitete Reichensteuerhöher belastet

Vereinfachte Einordnung auf Basis des Regierungsentwurfs. Die Wirkung im Einzelfall hängt von Einkommen, Steuerklasse und Betriebsform ab.

Was bedeutet die Reform für dich als Inhaber?

Führst du deinen Betrieb als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft, zahlst du auf den Gewinn Einkommensteuer und profitierst damit ebenfalls vom höheren Grundfreibetrag. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll nach dem Entwurf erst ab 70.601 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Für sehr hohe Einkommen steigt die Belastung dagegen durch eine ausgeweitete Reichensteuer.

Für die meisten inhabergeführten Restaurants, Cafés und Landgasthöfe bleibt die Entlastung überschaubar. Ein paar hundert Euro im Jahr ändern weder die Liquiditätsplanung noch die Rechtsformfrage. Wer seinen Betrieb als GmbH führt, ist von der Einkommensteuerreform für den Betrieb selbst kaum betroffen, für das eigene Gehalt als Geschäftsführer dagegen schon. Welche Auswirkungen das für deine konkrete Situation hat, rechnet dein Steuerberater.

Viel wichtiger als die Steuer ist für Inhaber die Frage, wie viel Gewinn überhaupt entsteht. Eine BWA, die du liest und verstehst, bringt dir mehr als jede Tarifänderung. Wie das geht, zeigt der Beitrag BWA in der Gastronomie verstehen. Wenn du eine Buchhaltung willst, die dir jeden Monat sagt, wo du stehst, statt nur Belege zu verbuchen, lohnt sich ein Blick auf unsere Buchhaltung für die Gastronomie.

Welche anderen Änderungen kommen 2027 und 2028 auf dich zu?

Die Einkommensteuerreform ist nur eine von mehreren Änderungen, die 2027 und 2028 auf Gastronomen zukommen. Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro, größere Betriebe müssen E-Rechnungen ausstellen, und für 2028 sind eine Kassenpflicht und eine Zuckersteuer geplant. Wer das zusammen plant, statt jede Änderung einzeln abzuarbeiten, spart Zeit und Geld.

Ab wannWasMehr dazu
1. Januar 2027Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 EuroPersonalkosten
1. Januar 2027Pauschsteuer Minijob 5 Prozent (Entwurf)Minijobs 2027
1. Januar 2027E-Rechnung ausstellen bei über 800.000 Euro VorjahresumsatzE-Rechnung
1. Januar 2028Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz (Entwurf)Offene Ladenkasse
ab 2028 geplantZuckersteuer auf zuckerhaltige GetränkeZuckersteuer

Stand Oktober 2026. Mit „Entwurf“ markierte Punkte sind noch nicht verabschiedet.

Die Rechnungsfrage betrifft vor allem Betriebe mit Firmenkunden und Catering. Was die E-Rechnung für dich bedeutet und wie du prüfst, ob du über der Grenze liegst, zeigt der Beitrag zur E-Rechnung in der Gastronomie. Wer heute noch mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte den Beitrag zur offenen Ladenkasse und zur Kassenpflicht ab 2028 lesen. Und wer viele Softdrinks verkauft, findet die Rechnung pro Glas im Beitrag zur Zuckersteuer in der Gastronomie.

Unser Rat: Leg dir für das erste Quartal 2027 einen festen Termin mit deinem Steuerberater und deinem Lohnbüro, an dem alle Änderungen auf einmal durchgegangen werden. Ein Termin für alles ist billiger als fünf Nachfragen im Laufe des Jahres. Bring zu diesem Termin drei Dinge mit: deine Mitarbeiterliste mit Stunden und Beschäftigungsart, deinen Umsatz der letzten zwölf Monate und eine Liste deiner Kassen- und Rechnungssysteme. Damit lassen sich fast alle Fragen zu Mindestlohn, Minijobs, E-Rechnung und Kassenpflicht in einer Sitzung beantworten, und du gehst mit einem Plan statt mit einer Liste offener Punkte raus.

Was solltest du jetzt in deinem Betrieb prüfen?

Jetzt solltest du drei Dinge prüfen: wie viele Minijobber du hast und was sie dich ab 2027 kosten, ob du Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge richtig nutzt, und ob dein Lohnbüro die Änderungen zum Januar auf dem Schirm hat. Das ist in einer Stunde erledigt und bringt dir mehr als jede Diskussion über den Steuertarif.

Der Reform-Check für deinen Betrieb

Wie viele Minijobber beschäftigst du, und wie viel kosten sie dich ab Januar 2027 mehr?

Zahlst du Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge zusätzlich zum Grundlohn, oder steckt alles im normalen Stundenlohn?

Sind Zuschläge in Dienstplan und Zeiterfassung sauber nachvollziehbar?

Hat dein Lohnbüro die Werte für 2027 schon eingeplant, auch die neue Minijob-Grenze von 633 Euro?

Weißt du, was die Reform für dich als Inhaber steuerlich bedeutet? Wenn nicht: Termin beim Steuerberater.

Der zweite Punkt ist der mit dem größten Hebel. Ein typisches Bild: Dienstpläne, in denen Sonntage und Feiertage voll besetzt sind, die Lohnabrechnung aber keinen einzigen Zuschlag ausweist. Das ist verschenktes Netto für das Team. Wer seine Personalkosten insgesamt systematisch durchgehen will, findet den Aufbau in Rettungsanker Gastronomie, Band 1: Die Kostenseite.

Tipp für die Teambesprechung

Erklär deinem Team die Reform in zwei Sätzen, bevor es die Schlagzeilen falsch versteht: Für euch gibt es 2027 etwas mehr Netto über den Freibetrag, die neuen Sonntagsregeln betreffen euch nicht. Und dann sag, was du stattdessen tust, zum Beispiel Zuschläge sauber ausweisen. Das schafft mehr Vertrauen als jede Steuerreform.

Wann hilft dir eine Gastronomieberatung bei Lohn und Steuern?

Eine Gastronomieberatung hilft dir, wenn du Personal, Zuschläge und Minijobs nicht einzeln betrachten willst, sondern als Ganzes. Wir legen Dienstplan, Lohnabrechnung und Umsatz nebeneinander und zeigen dir, wo du deinem Team mehr Netto geben kannst, ohne dass deine Personalkosten aus dem Ruder laufen. Die steuerliche Beratung bleibt dabei bei deinem Steuerberater.

Seit 2010 arbeiten wir als Gastroberatung mit Betrieben jeder Größe, über 5.600 sind es inzwischen. Wenn du mit einem Gastronomieberater über deine Personalstruktur sprechen willst, ist unsere Unternehmensberatung für die Gastronomie der richtige Einstieg. Die Lohnabrechnung selbst und die Buchhaltung bekommst du bei uns auf Wunsch aus einer Hand.

2027 vorbereiten, bevor die Lohnabrechnung kommt

Wir prüfen mit dir Minijobs, Zuschläge und Dienstplan und zeigen dir, wo dein Team mehr Netto bekommt und dein Betrieb weniger zahlt. Jetzt kostenloses Erstgespräch buchen

Du willst solche Themen regelmäßig live mit uns durchgehen? Dann melde dich für die Hospitality Business School an, unser wöchentliches Online-Format für Gastronomen im DACH-Raum, montags von 10 bis 11 Uhr.

Die 75 Euro stehen in der Schlagzeile. Die Minijob-Pauschsteuer steht in deiner Lohnabrechnung. Rechne mit der zweiten.

Häufige Fragen zur Einkommensteuerreform 2027 in der Gastronomie

Was ändert die Einkommensteuerreform 2027 für die Gastronomie?

Nach dem Regierungsentwurf steigen 2027 Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die steuerfreie Grenze für Sonn- und Feiertagszuschläge wird von 50 auf 75 Euro Grundlohn pro Stunde angehoben, und die Pauschsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Für die meisten Gastronomiebetriebe ist die Minijob-Pauschsteuer die spürbarste Änderung, die übrigen Entlastungen fallen für Servicekräfte klein aus.

Werden Sonntagszuschläge in der Gastronomie 2027 höher steuerfrei?

Nur für Beschäftigte mit einem Grundlohn über 50 Euro pro Stunde. Die Reform hebt die Obergrenze des Grundlohns, auf dessen Basis Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei sind, von 50 auf 75 Euro an. Bei typischen Gastro-Stundenlöhnen bleibt der steuerfreie Zuschlag genau so hoch wie heute. Für Nachtzuschläge bleibt die Grenze bei 50 Euro.

Wie viel mehr Netto haben Servicekräfte durch die Reform?

Für eine Vollzeit-Servicekraft bringen höherer Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2027 grob 100 Euro im Jahr, also weniger als 10 Euro im Monat. Die genaue Wirkung hängt von Steuerklasse und Einkommen ab. Für die Bindung deines Teams ist das ein Detail, die Mindestlohnerhöhung 2027 wirkt deutlich stärker.

Ist die Einkommensteuerreform 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Werte können sich im Verfahren ändern. Der Grundfreibetrag steht außerdem unter dem Vorbehalt des Existenzminimumberichts, der im Herbst 2026 erwartet wird.

Was bedeutet die Reform für Gastronomen als Einzelunternehmer?

Wer seinen Betrieb als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft führt, zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer und profitiert vom höheren Grundfreibetrag und vom etwas später einsetzenden Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der nach dem Entwurf ab 70.601 Euro gilt. Sehr hohe Einkommen werden dagegen stärker belastet. Die Auswirkung im Einzelfall rechnet dein Steuerberater.

Wie kann ich Sonntagszuschläge für mein Team besser nutzen?

Zahle Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn für tatsächlich geleistete Stunden. Bis zu den gesetzlichen Grenzen sind sie steuerfrei und in bestimmtem Umfang auch beitragsfrei. Das ist einer der wirksamsten Wege, deinem Team mehr Netto zu geben. Die richtige Gestaltung klärst du mit deinem Lohnbüro.

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