Trinkgeld bei Kartenzahlung in der Gastronomie: Terminal fair einstellen, steuerfrei abrechnen, gerecht verteilen

Trinkgeld bei Kartenzahlung ist in der Gastronomie erlaubt und kann für deine Mitarbeiter genauso steuerfrei sein wie Bargeld, wenn drei Dinge stimmen: Der Gast gibt freiwillig, du erfasst das Trinkgeld in der Kasse getrennt vom Umsatz, und du leitest es vollständig und zeitnah an dein Team weiter. Am Terminal darfst du Beträge vorschlagen, aber „Kein Trinkgeld“ und „eigener Betrag“ müssen genauso leicht zu finden sein. Sonst riskierst du eine Abmahnung.

Das ist keine Theorie mehr. In Brandenburg hat die Verbraucherzentrale einen Betreiber von Café-Filialen abgemahnt, weil auf den Terminals nur vorgeschlagene Prozentwerte zu sehen waren und das Ablehnen kaum. Der Betreiber hat sich verpflichtet, die Anzeige zu ändern. Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass sich gut die Hälfte der Gäste beim digitalen Trinkgeld unter Druck gesetzt fühlt. Und in vielen Betrieben landet das Kartentrinkgeld im Tagesumsatz, wird mit Umsatzsteuer verbucht und später irgendwie an die Leute ausgezahlt. Das ist der teuerste Weg, den es gibt.

Wir zeigen dir, wie du das Terminal fair einstellst, wann Trinkgeld steuerfrei bleibt, wie es sauber durch die Kasse läuft, wie du es im Team verteilst und was dich Fehler kosten. Mit Rechenbeispielen, offenen Annahmen und dem Blick einer Gastronomieberatung, die genau diese Abläufe in Betrieben prüft.

Ist Trinkgeld bei Kartenzahlung steuerfrei?

Ja, für deine Arbeitnehmer kann es steuerfrei sein, auch wenn es über das Kartenterminal kommt. Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die ein Gast einem Arbeitnehmer freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zum Rechnungsbetrag gibt, und zwar ohne Obergrenze. Der Zahlungsweg allein ändert daran nichts, solange du nur als Durchleiter auftrittst und das Geld vollständig weitergibst.

Den Wortlaut findest du direkt im Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 51. Die Steuerfreiheit gilt seit 2002 unbegrenzt. In der Regel ist echtes Trinkgeld auch kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Damit ist es für deine Leute der sauberste Euro, den sie im Betrieb verdienen können.

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, und genau an ihnen scheitern die meisten Betriebe:

BedingungWas das heißtTypischer Fehler
Vom GastDas Geld kommt von einem Dritten, nicht von dir.Du stockst den Topf aus der Kasse auf und nennst es Trinkgeld.
FreiwilligKein Pflichtaufschlag, kein Rechtsanspruch.„10 Prozent Service inklusive“ auf der Rechnung.
Für ArbeitnehmerBegünstigt sind Angestellte, nicht der Inhaber.Der Chef bedient selbst und behält das Kartentrinkgeld steuerfrei.

Für dich als Inhaber gilt etwas anderes. Trinkgeld, das du selbst bekommst, ist eine Betriebseinnahme. Es zählt zum Gewinn und gehört nach überwiegender Auffassung auch in die Umsatzsteuer. Wer im eigenen Betrieb selbst kassiert, sollte das in der Kasse sauber trennen. Wie, steht weiter unten bei der Kasse.

Wichtig: Wir leisten keine Steuerberatung. Wie Kartentrinkgeld im Einzelfall behandelt wird, wird unter Steuerberatern teilweise unterschiedlich gesehen, vor allem bei Pools und bei der Auszahlung über die Lohnabrechnung. Stimm das Verfahren für deinen Betrieb einmal schriftlich mit deinem Steuerberater ab. Was wir dir hier zeigen, ist der Ablauf, mit dem du bei diesem Gespräch die richtigen Fragen stellst.

Darf ich am Kartenterminal Trinkgeld vorschlagen?

Ja, das ist erlaubt. Problematisch wird es, wenn die Gestaltung den Gast drängt: nur hohe Prozentwerte, groß und farbig, während „Kein Trinkgeld“ klein versteckt ist oder ganz fehlt. Genau dafür hat die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Café-Betreiber abgemahnt. Wer seine Terminals fair einstellt, ist auf der sicheren Seite und verliert in der Regel kaum Trinkgeld.

Die Lage im Herbst 2026 sieht so aus: Nach Bericht von Hogapage hat die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Betreiber von Café-Filialen abgemahnt. Kritisiert wurde nicht die Trinkgeldfrage an sich, sondern dass die Null-Prozent-Option schwer oder gar nicht zu finden war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich für ein Verbot solcher Designtricks auf europäischer Ebene ein. Und der Druck kommt bei den Gästen an:

Was Gäste über Trinkgeld am Terminal sagen (Umfragen 2026)

halten voreingestellte Beträge für unangemessen, wenn sie erst bei 10 Prozent beginnen (Bitkom)

68 %

glauben, durch die Vorschläge mehr zu geben als geplant (Bitkom)

64 %

fühlen sich durch die Aufforderung auf dem Bildschirm zum Trinkgeldgeben veranlasst (Forsa, August 2026)

59 %

finden voreingestellte Trinkgeld-Optionen praktisch (Bitkom)

29 %

Die Zahlen sind kein Grund, die Trinkgeldfrage abzuschalten. Sie sind ein Grund, sie so einzustellen, dass sich niemand überrumpelt fühlt. Ein Gast, der sich gedrängt fühlt, gibt vielleicht heute 15 Prozent. Er schreibt aber auch die Bewertung und entscheidet, ob er wiederkommt. Wie viel ein Stammgast über die Jahre wert ist, rechnen wir im Beitrag Der Gast ist König? vor.

Trinkgeld bei Kartenzahlung: Eine Servicekraft hält einem Gast das Kartenterminal hin, im Hintergrund beobachtet René Kaplick die Szene mit verschränkten Armen
René Kaplick beobachtet den heikelsten Moment des Abends: die Trinkgeldfrage am Tisch. (KI-generierte Szene)

So stellst du das Terminal fair ein

  1. „Kein Trinkgeld“ gleichwertig anzeigen. Gleiche Größe, gleiche Farbe, gleiche Ebene wie die Prozentwerte. Nicht ganz unten, nicht in Grau, nicht hinter einem zweiten Klick.
  2. „Eigener Betrag“ direkt anbieten. Viele Gäste wollen aufrunden, nicht Prozente rechnen. Das Aufrunden von 46,50 auf 50 Euro ist für sie natürlicher als 7,5 Prozent.
  3. Realistische Vorschläge. Die Verbraucherzentralen nennen fünf bis zehn Prozent im Restaurant als üblich. Vorschläge von 15, 20 und 25 Prozent wirken in Deutschland wie ein Import aus den USA.
  4. Kleine Beträge ausnehmen. Bei Kaffee to go oder einer Kugel Eis wirkt die Trinkgeldfrage wie ein Aufschlag. Viele Terminals lassen sich so einstellen, dass die Abfrage erst ab einem Mindestbetrag kommt.
  5. Mitarbeiter schulen. Terminal hinlegen oder hinhalten, kurz wegschauen, nicht kommentieren. Der Druck entsteht oft nicht durch das Display, sondern durch die Person, die danebensteht.
  6. Einmal selbst testen. Bezahl in deinem eigenen Betrieb mit Karte und frag dich, ob du dich wohlfühlst. Wenn nicht, ändere die Einstellung beim Zahlungsanbieter.

Gerade der fünfte Punkt wird unterschätzt. Trinkgeld ist eine Folge von gutem Service, nicht von geschicktem Bildschirmdesign. Wie dein Team am Tisch so verkauft, dass sich Gäste gut beraten statt bedrängt fühlen, steht im Beitrag Upselling in der Gastronomie.

Wem gehört das Kartentrinkgeld?

Das Trinkgeld gehört deinen Mitarbeitern, nicht dir. Die Gewerbeordnung definiert Trinkgeld als Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer geschuldeten Leistung zahlt. Du darfst es nicht einbehalten, nicht mit dem Lohn verrechnen und es nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Beim Kartentrinkgeld landet das Geld zwar auf deinem Konto, es ist dort aber nur geparkt.

Die Regel steht in § 107 Abs. 3 der Gewerbeordnung. Sie verbietet auch, das regelmäßige Arbeitsentgelt für Fälle auszuschließen, in denen ein Mitarbeiter Trinkgeld bekommt. Übersetzt: Der Lohn muss stehen, egal wie viel Trinkgeld fließt. Ab 1. Januar 2027 liegt der Mindestlohn bei 14,60 Euro je Stunde, und den zahlst du komplett aus deiner Tasche. Was das für deine Kalkulation heißt, steht im Beitrag zum Mindestlohn 2026 und 2027 in der Gastronomie.

Beim Bargeld ist die Sache einfach: Der Gast drückt dem Kellner einen Schein in die Hand, fertig. Beim Kartentrinkgeld läuft das Geld über den Zahlungsanbieter auf dein Geschäftskonto. Damit bist du in der Pflicht, es sauber auszusondern und weiterzugeben. Genau dieser Zwischenschritt ist die Stelle, an der aus steuerfreiem Trinkgeld aus Versehen steuerpflichtiger Lohn wird.

Wie kommt das Kartentrinkgeld beim Team an?

Am sichersten über einen festen, dokumentierten Ablauf: Die Kasse erfasst jedes Kartentrinkgeld getrennt und dem Mitarbeiter zugeordnet, du zahlst es vollständig und zeitnah aus, und jede Auszahlung wird quittiert oder in der Lohnabrechnung als steuerfreie Position nur nachrichtlich ausgewiesen. Wichtig ist, dass du das Geld nur durchleitest und nicht wie eigenen Lohn behandelst.

In der Praxis haben sich drei Varianten durchgesetzt:

VarianteSo läuft esWorauf achten
Bar nach SchichtKartentrinkgeld laut Kassenbericht wird nach der Schicht aus der Kasse bar ausgezahlt.Auszahlung als eigener Vorgang in der Kasse buchen, Mitarbeiter quittiert.
WöchentlichSumme je Mitarbeiter einmal pro Woche, bar oder per Überweisung.Liste aus der Kasse aufbewahren, Überweisung klar als Trinkgeld bezeichnen.
Mit dem LohnAuszahlung zusammen mit dem Monatslohn, als steuerfreie Position ausgewiesen.Mit Steuerberater und Lohnbüro klären, die Lohnart muss stimmen.

Ein Wort zu den Kartengebühren. Der Zahlungsanbieter berechnet seine Gebühr in der Regel auf den gesamten Betrag, also auch auf das Trinkgeld. Bei einer angenommenen Gebühr von einem Prozent und 14.400 Euro Kartentrinkgeld im Jahr sind das rund 144 Euro. Ob du diese Gebühr vom Trinkgeld abziehen darfst, ist umstritten. Unsere klare Empfehlung: Trag sie selbst. 144 Euro im Jahr sind ein lächerlicher Preis für ein Team, das dir vertraut. Wer seinem Personal Cent-Beträge vom Trinkgeld abzieht, verliert mehr, als er spart.

René Kaplick erklärt einem Küchen- und Serviceteam am Edelstahlpass anhand einer farbigen Tabelle, wie das Trinkgeld aus dem Glas verteilt wird
René Kaplick mit Küche und Service: Die Verteilungsregel wird einmal gemeinsam festgelegt, nicht jeden Abend neu verhandelt. (KI-generierte Szene)

Darf das Trinkgeld im Team geteilt werden, auch mit der Küche?

Ja, ein gemeinsamer Trinkgeldtopf für Service, Küche, Spüle und Theke ist üblich und gilt grundsätzlich als vereinbar mit der Steuerfreiheit, solange das Geld von Gästen stammt und ausschließlich unter Arbeitnehmern verteilt wird. Der Inhaber gehört nicht in den Pool. Die Verteilung sollte schriftlich geregelt und vom Team mitgetragen sein, denn einseitige Anordnungen sind arbeitsrechtlich angreifbar.

Der Gast gibt sein Trinkgeld für den ganzen Abend, nicht nur für den Teller, den die Servicekraft trägt. Deshalb verteilen viele Betriebe auch an die Küche. Das ist fair, und es hilft beim Personal: Wer in der Küche weiß, dass ein voller Samstag auch für ihn mehr bringt, ist anders dabei. Wie du Teams in der Gastronomie hältst, steht im Beitrag Mitarbeiter in der Gastronomie finden und halten.

Für die Verteilung gibt es vier gängige Modelle:

  • Nach Stunden. Jeder bekommt seinen Anteil nach geleisteten Stunden laut Zeiterfassung. Am einfachsten zu erklären und zu prüfen.
  • Nach Punkten. Jede Funktion bekommt einen Faktor, etwa Service 1,0, Küche 0,8, Spüle 0,6. Gut, wenn die Leistung am Gast unterschiedlich ist, aber Streitpotenzial bei der Festlegung.
  • Fester Küchenanteil. Ein fester Prozentsatz geht an die Küche, der Rest bleibt beim Service nach Stunden. Weit verbreitet, leicht umzusetzen.
  • Jeder behält seins. Jede Servicekraft behält ihr eigenes Kartentrinkgeld laut Kasse. Am wenigsten Verwaltung, aber die Küche geht leer aus.

Egal welches Modell: Schreib es auf eine Seite, lass das Team mitreden, häng es aus und halte dich daran. Die Arbeitszeiterfassung, die du ohnehin führen musst, ist dabei die beste Grundlage. Mehr dazu im Beitrag zur Arbeitszeiterfassung in der Gastronomie.

Finger weg: Trinkgeld als Belohnung oder Strafe einsetzen („Wer zu spät kommt, kriegt diese Woche nichts aus dem Topf“). Sobald du als Arbeitgeber nach eigenem Ermessen über das Trinkgeld verfügst, sieht es aus wie Lohn, und dann ist die Steuerfreiheit in Gefahr. Für Anreize gibt es andere Wege, die wir weiter unten zeigen.

Wie erfasse ich Trinkgeld richtig in der Kasse?

Trinkgeld gehört in der Kasse in einen eigenen Geschäftsvorfall, getrennt vom Umsatz und ohne Umsatzsteuer. Die Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassen, die DSFinV-K, sieht dafür zwei Typen vor: „TrinkgeldAN“ für Trinkgeld, das den Arbeitnehmern zusteht, und „TrinkgeldAG“ für Trinkgeld, das der Inhaber selbst bekommt. Die Vereinnahmung und die spätere Auszahlung an die Mitarbeiter sind jeweils eigene Vorgänge.

So beschreibt es auch die Praxishilfe des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zu Trinkgeldern, die sich auf alle Betriebe mit Kassensystem übertragen lässt. In der Kasse heißt das konkret:

  1. Eigene Taste oder Funktion „Trinkgeld AN“ mit 0 Prozent Umsatzsteuer, nicht als Warengruppe unter Getränken.
  2. Zuordnung zum Mitarbeiter über die Bedienernummer, damit du je Person weißt, was ihr zusteht.
  3. Auszahlung als eigener Vorgang, wenn du bar aus der Kasse auszahlst. Sonst stimmt der Kassenbestand nicht mehr.
  4. Z-Bon prüfen. Auf dem Tagesabschluss muss das Trinkgeld als eigene Position erscheinen, getrennt von den Umsatzgruppen.
  5. Trinkgeld des Inhabers getrennt als „Trinkgeld AG“ erfassen, denn das ist Betriebseinnahme.

Ob deine Kasse das kann, sieht dein Kassenhändler in wenigen Minuten. Moderne Systeme können es fast alle, es ist nur oft nicht eingerichtet. Wenn du ohnehin über ein neues System nachdenkst, hilft dir der Beitrag zum Kassensystem in der Gastronomie. Und weil das Finanzamt bei einer Kassennachschau genau auf solche Trennungen schaut, lohnt sich auch der Beitrag zur Registrierkassenpflicht in der Gastronomie.

René Kaplick prüft nachts im Büro einen langen Kassenbonstreifen unter der Schreibtischlampe, daneben eine offene Kassenschublade und ein Laptop mit Tabelle
René Kaplick prüft den Tagesabschluss: Steht das Trinkgeld getrennt vom Umsatz, oder ist es mitgerutscht? (KI-generierte Szene)

Was passiert, wenn das Trinkgeld im Umsatz landet?

Dann zahlst du doppelt. Landet Kartentrinkgeld als Umsatz in der Kasse, etwa weil es einfach auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen wird, führst du darauf Umsatzsteuer ab. Und wenn du das Geld danach an deine Leute auszahlst, ist es aus Sicht eines Prüfers nicht mehr Trinkgeld vom Gast, sondern eine Zahlung von dir, also steuer- und beitragspflichtiger Lohn. Aus einem steuerfreien Euro werden so Kosten auf beiden Seiten.

Wie groß das werden kann, zeigt eine Modellrechnung. Annahme: Ein Restaurant mit sechs Leuten im Service und in der Küche nimmt im Monat 1.200 Euro Trinkgeld über Karte ein, also 14.400 Euro im Jahr.

PostenBetrag
Kartentrinkgeld im Jahr (Annahme)14.400 €
darin enthaltene Umsatzsteuer, wenn als Getränkeumsatz mit 19 % gebucht2.299 €
Kartentrinkgeld in vier Jahren, typischer Prüfzeitraum57.600 €
Sozialversicherung darauf, wenn es als Lohn gewertet wird, rund 40 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen (Größenordnung)rund 23.000 €
dazu Lohnsteuer und Säumniszuschlägeje nach Fall

Modellrechnung mit offenen Annahmen: 1.200 Euro Kartentrinkgeld im Monat, Buchung als Getränkeumsatz mit 19 Prozent, rund 40 Prozent Sozialversicherung bei Wertung als Arbeitslohn. Wie ein Prüfer deinen Fall bewertet, hängt von den Unterlagen ab.

Die 2.299 Euro Umsatzsteuer pro Jahr sind schon ärgerlich genug, weil sie still im Hintergrund abfließen. Gefährlich sind die 23.000 Euro. Die kommen nicht jedes Jahr, sondern auf einmal, nach einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung. Deshalb gehört die Frage, ob Trinkgeld im Umsatz mitläuft, zu den Punkten, die wir in jeder BWA-Analyse prüfen. Oft wurde die Kasse vor Jahren so eingerichtet, und seitdem hat niemand nachgeschaut. Wie du deine Zahlen so liest, dass dir solche Stellen auffallen, zeigt der Beitrag BWA in der Gastronomie verstehen.

Was ist ein Euro Trinkgeld im Vergleich zu einem Euro Lohn wert?

Sehr viel mehr. Ein Euro Trinkgeld kommt bei deiner Servicekraft in der Regel komplett an und kostet dich nichts. Willst du ihr denselben Euro netto über den Lohn geben, musst du brutto deutlich mehr zahlen und noch den Arbeitgeberanteil obendrauf legen. In unserer Modellrechnung kosten dich 100 Euro mehr netto über den Lohn rund 220 Euro. Gut abgewickeltes Trinkgeld ist damit der stärkste Gehaltsbaustein, den du nicht selbst bezahlst.

100 Euro mehr im Portemonnaie deiner Servicekraft: was es dich kostet

über eine Lohnerhöhung

rund 220 € Arbeitgeberkosten

über sauber abgewickeltes Trinkgeld vom Gast

0 € (das Geld kommt vom Gast)

So rechnen wir: Bei einer Servicekraft mit mittlerem Lohn in Steuerklasse I bleiben von zusätzlichen 100 Euro brutto nach Sozialversicherung und Lohnsteuer rund 55 Euro netto übrig. Das ist eine Annahme, je nach Lohn und Steuerklasse sind es mehr oder weniger. Für 100 Euro netto brauchst du also rund 182 Euro brutto, plus rund 21 Prozent Arbeitgeberanteil, ergibt rund 220 Euro.

Auf das Beispiel-Team von oben hochgerechnet: 14.400 Euro Kartentrinkgeld im Jahr entsprechen einem Nettovorteil, für den du über den Lohn rund 31.700 Euro aufwenden müsstest. Das ist der Grund, warum ein sauberer Trinkgeldablauf kein Verwaltungsthema ist, sondern Personalpolitik. In Zeiten, in denen jede gute Servicekraft fünf Angebote hat, ist ein Betrieb mit fairem, transparentem Trinkgeld schlicht attraktiver. Warum das für die Arbeitgebermarke zählt, steht im Beitrag zum Employer Branding in der Gastronomie.

Mehr netto ohne Trinkgeld: Wenn du deinen Leuten mehr geben willst, ohne dass die Lohnnebenkosten explodieren, gibt es legale Wege über zuschlagsfähige Zeiten und steuerfreie Lohnbestandteile. Mit unserem Partner-Steuerberater setzen wir dafür seit fast zehn Jahren eine Gestaltung der Lohnabrechnung um, mit der Betriebe im Schnitt rund 300 Euro Arbeitgeberkosten je Mitarbeiter und Monat sparen. Voraussetzung ist unter anderem ein Lohn über Mindestlohn und dass bisher keine solchen Zuschläge oder steuerfreien Extras gezahlt werden. Ob das für deinen Betrieb passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Was zu den Personalkosten sonst gehört, steht im Beitrag Personalkosten in der Gastronomie.

Ist eine Servicepauschale die bessere Lösung?

Für die meisten Betriebe nicht. Eine Servicepauschale ist kein Trinkgeld, sondern Teil des Preises. Sie ist Umsatz, darauf fällt Umsatzsteuer an, und wenn du sie an dein Team weitergibst, ist das steuer- und beitragspflichtiger Lohn. Außerdem musst du sie in den Preisen auf der Karte einrechnen, denn Gäste haben Anspruch auf Endpreise. Für Gruppen und Bankette kann eine Pauschale sinnvoll sein, für den normalen Abend nicht.

Der Unterschied ist im Alltag größer, als viele denken:

PunktTrinkgeldServicepauschale
Freiwilligjanein, Teil des Preises
Umsatzsteuernein, wenn es den Arbeitnehmern zustehtja
Beim Teamsteuerfrei möglichLohn, steuer- und beitragspflichtig
Auf der Kartekein Hinweis nötigmuss in den Endpreisen stecken

Wer statt Trinkgeld lieber mit höheren Preisen arbeitet und dafür höhere Löhne zahlt, kann das tun. Dann aber ehrlich über die Kalkulation, nicht über einen Aufschlag am Ende der Rechnung. Wie du Preise so kalkulierst, dass sie Personal und Ware sicher tragen, zeigt unser Bereich Kalkulation in der Gastronomie mit dem kostenlosen Deckungsbeitragsrechner.

Welche Fehler kosten am meisten?

Die teuersten Fehler beim Kartentrinkgeld sind: Trinkgeld als Umsatz buchen, Trinkgeld nach eigenem Ermessen verteilen, den Inhaber am Pool beteiligen, keine Nachweise über die Auszahlung führen und das Terminal so einstellen, dass „Kein Trinkgeld“ kaum zu finden ist. Fast alles davon kostet kein Geld zu beheben, nur eine Stunde mit dem Kassenhändler und eine mit dem Team.

FehlerFolgeBesser
Trinkgeld läuft im Umsatz mitUmsatzsteuer zu viel, Auszahlung wird zu Lohneigene Funktion „Trinkgeld AN“ mit 0 %
Verteilung nach Launesieht aus wie Arbeitgeberzahlung, Streit im Teamschriftliche Regel, mit dem Team abgestimmt
Inhaber im PoolSteuerfreiheit gefährdet, Vertrauen wegeigenes Trinkgeld als „Trinkgeld AG“ getrennt
Keine Belegebei der Prüfung kein NachweisKassenliste je Mitarbeiter plus Quittung
Gebühren vom Trinkgeld abziehenrechtlich umstritten, Ärger im TeamGebühr selbst tragen
„Kein Trinkgeld“ verstecktAbmahnrisiko, schlechte Bewertungengleichwertige Schaltfläche, eigener Betrag

Ein Fehler, der in keiner Tabelle steht: Das Thema nie anzusprechen. In vielen Betrieben wissen die Mitarbeiter nicht genau, wie viel Kartentrinkgeld sie bekommen müssten, und trauen sich nicht zu fragen. Das erzeugt Misstrauen, auch wenn der Chef alles korrekt macht. Ein Aushang mit der Verteilungsregel und eine monatliche Übersicht je Person lösen das in zehn Minuten.

Wie prüfst du deinen Trinkgeldablauf in 15 Minuten?

Mit sechs Fragen, die du heute Abend nach Feierabend beantworten kannst. Wenn du bei einer davon zögerst, ist das die Stelle, an der du ansetzen solltest. Selten hakt es an allen sechs Punkten, meist an einem oder zweien.

Der 15-Minuten-Check

  1. Terminal: Bezahl selbst mit Karte. Siehst du „Kein Trinkgeld“ und „Eigener Betrag“ auf den ersten Blick?
  2. Kasse: Hol dir den letzten Z-Bon. Steht das Trinkgeld als eigene Position, getrennt von Speisen und Getränken?
  3. Zuordnung: Kannst du für jeden Mitarbeiter sagen, wie viel Kartentrinkgeld er letzte Woche bekommen hat?
  4. Auszahlung: Gibt es für jede Auszahlung einen Beleg, eine Quittung oder eine Zeile in der Lohnabrechnung?
  5. Verteilung: Gibt es eine schriftliche Regel, die das Team kennt und die nicht vom Chef nach Laune geändert wird?
  6. Steuerberater: Hat dein Steuerberater den Ablauf einmal gesehen und abgesegnet, schriftlich?

Sechsmal ja: Glückwunsch, dann läuft es. Einmal nein: eine Stunde mit dem Kassenhändler oder dem Team, und das Thema ist erledigt. Dreimal oder öfter nein: Dann lohnt es sich, den ganzen Ablauf einmal mit jemandem durchzugehen, der so etwas schon oft eingerichtet hat. Das muss nicht teuer sein, aber es sollte vor der nächsten Prüfung passieren und nicht danach.

Wie helfen wir dir dabei?

Wir prüfen mit dir in einem Durchgang, ob dein Kartentrinkgeld sauber läuft: Terminal-Einstellung, Kassenprogrammierung, Z-Bon, Verbuchung in der BWA, Auszahlung und Verteilungsregel. Was nicht stimmt, legen wir mit deinem Kassenhändler und deinem Steuerberater fest. Das dauert meist ein bis zwei Termine und erspart dir im Ernstfall eine fünfstellige Nachzahlung.

Als Gastronomieberater sehen wir die Trinkgeldfrage selten allein. Meist hängt sie an größeren Themen: Personalkosten, die aus dem Ruder laufen, eine BWA, in der Umsatz und Durchlaufposten vermischt sind, oder ein Team, das unzufrieden ist und keiner weiß warum. Deshalb gehen wir in der Restaurantberatung immer vom ganzen Betrieb aus.

  • BWA-Analyse für 699 Euro zzgl. Umsatzsteuer: Wir gehen deine BWAs und Summen- und Saldenlisten der letzten drei Jahre durch und finden, wo Geld versickert, auch Trinkgeld, das im Umsatz gelandet ist.
  • Lohnnebenkosten senken: Gestaltung der Lohnabrechnung mit unserem Partner-Steuerberater, im Schnitt rund 300 Euro Ersparnis je Mitarbeiter und Monat, wenn die Voraussetzungen passen.
  • Restaurantberatung: Personal, Kalkulation, Abläufe und Kasse in einem Projekt, mit Maßnahmen in Euro und Umsetzung im Team.
  • Digitalisierung: Kasse, Zahlungsanbieter und Zeiterfassung so einrichten, dass sie zusammenarbeiten.

Wie eine Unternehmensberatung in der Gastronomie abläuft und was sie kostet, steht ausführlich unter Unternehmensberatung Gastronomie.

Wer hier schreibt

René Kaplick ist in der Gastronomie aufgewachsen und hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient. Nach der Kochausbildung arbeitete er in der Sternegastronomie im First Floor Berlin, später machte er den Abschluss als Handelsfachwirt. Er ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor von sieben Fachbüchern. Seit 2010 haben die Gastro Piraten über 5.600 Betriebe begleitet, seit 2018 besteht die Kooperation mit dem DEHOGA Berlin. Mehr über uns

Zum Weiterlesen: Aktiver Verkauf im Restaurant

Gutes Trinkgeld ist die Folge von gutem Service. Wie dein Team am Tisch berät statt drängt, mehr verkauft und dabei Gäste gewinnt, die wiederkommen, hat René Kaplick in seinem Buch „Aktiver Verkauf im Restaurant“ aufgeschrieben. Mit Gesprächsbeispielen, Übungen und echten Zahlen aus Betrieben.

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Läuft dein Trinkgeld sauber durch die Kasse?

Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten) schauen wir auf deinen Ablauf vom Terminal bis zur Auszahlung und sagen dir ehrlich, wo das Risiko liegt.

Kostenloses Erstgespräch buchen Lieber erst schreiben: Kontaktformular

Du willst solche Themen regelmäßig live mit uns durchgehen? Dann melde dich für die Hospitality Business School an, unser kostenloses wöchentliches Online-Format für Gastronomen, montags von 10 bis 11 Uhr.

Trinkgeld gehört deinen Leuten. Sorg dafür, dass es sauber und vollständig ankommt, dann zahlt es sich für dich doppelt aus.

Häufige Fragen zu Trinkgeld bei Kartenzahlung

Ist Trinkgeld bei Kartenzahlung steuerfrei?

Für Arbeitnehmer kann es steuerfrei sein, genau wie Bargeld. Nach § 3 Nr. 51 EStG sind freiwillige Trinkgelder von Gästen an Arbeitnehmer ohne Obergrenze steuerfrei. Voraussetzung beim Kartentrinkgeld: Der Arbeitgeber erfasst es getrennt vom Umsatz, leitet es nur durch und zahlt es vollständig und zeitnah aus. Trinkgeld, das der Inhaber selbst erhält, ist Betriebseinnahme.

Darf ich am Kartenterminal Trinkgeld vorschlagen?

Ja. Die Option „Kein Trinkgeld“ und die Eingabe eines eigenen Betrags müssen aber genauso gut sichtbar sein wie die vorgeschlagenen Prozentwerte. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat einen Café-Betreiber abgemahnt, weil das Ablehnen auf den Terminals kaum möglich war.

Wie viel Trinkgeld ist in Deutschland üblich?

Im Restaurant gelten nach Angaben der Verbraucherzentralen fünf bis zehn Prozent als üblich. Vorschläge von 15, 20 oder 25 Prozent am Terminal empfinden viele Gäste als unangemessen: In einer Bitkom-Umfrage hielten 68 Prozent Vorschläge für unangemessen, die erst bei 10 Prozent beginnen.

Darf der Chef Kartentrinkgeld behalten?

Nein, nicht wenn es für die Mitarbeiter gegeben wurde. Nach § 107 Abs. 3 Gewerbeordnung steht Trinkgeld dem Arbeitnehmer zu. Es darf weder einbehalten noch mit dem Lohn verrechnet oder auf den Mindestlohn angerechnet werden. Trinkgeld, das ausdrücklich dem Inhaber gegeben wird, ist dessen Betriebseinnahme.

Darf Trinkgeld auch an die Küche verteilt werden?

Ja. Ein gemeinsamer Topf für Service, Küche und Spüle ist üblich und gilt grundsätzlich als vereinbar mit der Steuerfreiheit, solange das Geld von Gästen stammt und nur unter Arbeitnehmern verteilt wird. Der Inhaber gehört nicht in den Pool. Die Verteilung sollte schriftlich geregelt und mit dem Team abgestimmt sein.

Wie buche ich Trinkgeld in der Kasse?

Über einen eigenen Geschäftsvorfall mit 0 Prozent Umsatzsteuer, getrennt vom Umsatz. Die DSFinV-K sieht dafür „TrinkgeldAN“ für Trinkgeld der Arbeitnehmer und „TrinkgeldAG“ für Trinkgeld des Inhabers vor. Auch die Auszahlung an die Mitarbeiter wird als eigener Vorgang erfasst.

Wer zahlt die Kartengebühr auf das Trinkgeld?

Der Zahlungsanbieter berechnet die Gebühr meist auf den gesamten Betrag inklusive Trinkgeld. Ob der Arbeitgeber sie vom Trinkgeld abziehen darf, ist umstritten. Wir empfehlen, die Gebühr selbst zu tragen: Bei einem Prozent Gebühr und 14.400 Euro Kartentrinkgeld im Jahr sind das rund 144 Euro.

Ist eine Servicepauschale besser als Trinkgeld?

Meist nicht. Eine Servicepauschale ist Teil des Preises, also Umsatz mit Umsatzsteuer, und als Auszahlung an das Team steuer- und beitragspflichtiger Lohn. Freiwilliges Trinkgeld kann dagegen steuerfrei beim Team ankommen. Für Gruppen und Bankette kann eine Pauschale sinnvoll sein, sie muss dann aber in den Endpreisen stehen.

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