Lüftung in der Gastronomie: Was für Küche und Gastraum wirklich gilt

Für die Lüftung in der Gastronomie gelten mehrere Regelwerke gleichzeitig: VDI 2052 und DIN EN 16282 für die Küchenlüftung, das Gebäudeenergiegesetz für Energieeffizienz und Wärmerückgewinnung, Arbeitsstättenverordnung und BGN-Regeln für die Arbeitsplätze, dazu Baurecht, Brandschutz und Nachbarschutz. Wärmerückgewinnung ist Pflicht, wenn eine Anlage mit Zu- und Abluft für mindestens 4.000 Kubikmeter Zuluft pro Stunde ausgelegt ist, außer die Wärme ist nicht nutzbar oder Zu- und Abluft sind räumlich vollständig getrennt.

Die Tür zur Küche schlägt im Service von selbst zu. Im Gastraum zieht es an Tisch 4, und an Tisch 11 riecht es nach Frittierfett. In der Küche stehen bei 34 Grad drei Köche, die Haube läuft seit sieben Uhr morgens auf voller Stufe, und trotzdem hängt der Dampf unter der Decke. Kaum ein Gastronom würde sagen, er habe ein Lüftungsproblem. Er hat ein Personalproblem, ein Beschwerdeproblem und eine Stromrechnung, die nicht zur Auslastung passt. Dahinter steckt oft dieselbe Anlage.

Dieser Beitrag zeigt, welche Vorschriften für Küche und Gastraum wirklich gelten, wann Wärmerückgewinnung Pflicht ist und wann nicht, wie viel Luft eine Küche braucht, warum es im Gastraum zieht, wie oft Filter und Leitungen gereinigt werden müssen, was mit Gerüchen und Nachbarn ist und wie du eine Anlage planst, ohne doppelt zu bezahlen. Mit einem Fall aus der Praxis, in dem eine neue Anlage für 32.000 Euro das Problem nicht gelöst hat.

Welche Vorschriften gelten für die Lüftung in der Gastronomie?

Für die Lüftung in der Gastronomie gibt es nicht die eine Vorschrift, sondern mehrere Ebenen: VDI 2052 und DIN EN 16282 regeln die Küchenlüftung technisch, das Gebäudeenergiegesetz die Energieeffizienz, Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.6 und die Regeln der BGN den Schutz der Mitarbeiter, die Landesbauordnung Genehmigung und Brandschutz, das Immissionsschutzrecht die Nachbarn. Für den Betreiber zählt, dass alle Ebenen zusammenpassen.

Regelwerk
Worum es geht
VDI 2052, DIN EN 16282
Technik der Küchenlüftung: Luftmengen nach Geräten, Hauben, Abscheider, Leitungen, Reinigung
Gebäudeenergiegesetz
Ventilatorleistung, Regelung und Wärmerückgewinnung bei größeren Anlagen
ArbStättV, ASR A3.6, BGN
Gesunde Luft am Arbeitsplatz für Küche und Service
Landesbauordnung
Genehmigung, Brandschutz, Abnahme der Anlage
Immissionsschutzrecht
Gerüche und Lärm gegenüber Nachbarn
VDI 6022
Hygiene von Lüftungsanlagen mit Zuluft

Für die Arbeitssicherheit in Küchen hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe eine eigene Information herausgegeben, die ASi 2.19 „Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen“. Dort sind auch alle maßgeblichen Normen aufgelistet. Für die Planung der Gastraumlüftung ist heute die Normenreihe DIN EN 16798 maßgeblich. Ältere Grundlagen wie DIN 1946-2 oder EN 13779 tauchen in Angeboten noch auf, sind aber zurückgezogen. Wenn dein Planer damit rechnet, frag nach.

Eine wichtige Einordnung vorweg: VDI-Richtlinien und DIN-Normen sind keine Gesetze. Sie gelten aber als anerkannte Regeln der Technik. Behörden, Berufsgenossenschaft, Versicherer und im Streitfall Gerichte messen deine Anlage daran. Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass seine Lösung genauso sicher ist. In der Praxis heißt das: Halte dich daran.

Wann ist Wärmerückgewinnung Pflicht?

Wärmerückgewinnung ist nach § 68 Gebäudeenergiegesetz Pflicht, wenn eine Anlage mit Zu- und Abluftfunktion für mindestens 4.000 Kubikmeter Zuluft pro Stunde eingebaut oder ihr Zentralgerät erneuert wird. Ausnahmen gelten, wenn die zurückgewonnene Wärme nicht genutzt werden kann oder Zu- und Abluftsystem räumlich vollständig getrennt sind. Eine reine Abluftanlage ohne Zuluftfunktion fällt nicht unter diese Pflicht.

Der Schwellenwert steht in § 65 GEG, die Pflicht selbst in § 68 GEG. Das Gesetz heißt seit der Reform 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, an diesen beiden Paragrafen hat sich nichts geändert. Die Einrichtung zur Wärmerückgewinnung muss mindestens der Klasse H3 nach DIN EN 13053 entsprechen, und für den Luftvolumenstrom zählt der Außenluftvolumenstrom.

Häufiger Irrtum

Oft hört man, Wärmerückgewinnung sei ausgerechnet bei getrennten Zu- und Abluftgeräten ab 4.000 Kubikmetern Pflicht. Das stimmt so nicht: Sind Zu- und Abluftsystem räumlich vollständig getrennt, ist das gerade eine der Ausnahmen in § 68. Ob deine Anlage darunter fällt, entscheidet die konkrete Ausführung. Das gehört in die Berechnung deines Fachplaners, nicht in ein Verkaufsgespräch.

Dazu kommt die EU-Ökodesign-Verordnung 1253/2014 für Lüftungsgeräte. Sie verlangt, dass zentrale Lüftungsgeräte mit Zu- und Abluft für Nichtwohngebäude in aller Regel eine Wärmerückgewinnung haben. Hier geht es um das Gerät, das ein Hersteller verkaufen darf, nicht um deine Gesamtanlage. Für dich als Betreiber heißt das: Wer heute ein kombiniertes Zu- und Abluftgerät für den Gastraum kauft, bekommt fast immer eine Wärmerückgewinnung mit, ob er will oder nicht.

Ob der Gastraum allein über 4.000 Kubikmeter kommt, hängt an einer Planungsannahme, nämlich wie viel Außenluft pro Person angesetzt wird. Und genau dort entscheidet sich manchmal, ob das Gesetz greift.

Rechenbeispiel: Gastraum mit 120 Plätzen

Annahme: Volle Belegung. Die Außenluftmenge pro Person ist eine Planungsannahme, die dein Fachplaner nach DIN EN 16798 und der gewünschten Raumluftqualität festlegt. Die beiden Werte hier sind Beispiele, keine Vorgaben.

Annahme 30 Kubikmeter pro Person und Stunde

3.600 m³/h, unter der Schwelle von 4.000

Annahme 40 Kubikmeter pro Person und Stunde

4.800 m³/h, über der Schwelle, Anlage mit Zu- und Abluft fällt unter § 65 und § 68

Die Schwelle von 4.000 Kubikmetern liegt genau zwischen diesen beiden Annahmen. Lass dir deshalb zeigen, mit welchem Wert gerechnet wurde und warum.

Und unabhängig von der Pflicht: Wärmerückgewinnung kann sich auch unter der Schwelle rechnen, weil jeder Kubikmeter Luft, der im Winter warm nach draußen geht, bezahlt wurde. Ob es sich bei dir lohnt, hängt von Betriebszeiten, Luftmengen und Energiepreisen ab. Eine pauschale Amortisationszeit seriös zu nennen, ist nicht möglich. Lass dir die Wirtschaftlichkeitsrechnung für deinen Betrieb vorlegen, mit deinen Öffnungszeiten.

Wie viel Luft braucht eine Restaurantküche?

Wie viel Luft eine Restaurantküche braucht, berechnet der Fachplaner nach VDI 2052 oder DIN EN 16282 aus den Geräten: Art, Anschlussleistung, Gleichzeitigkeit, Haubenform. Eine Faustformel pro Quadratmeter ersetzt diese Berechnung nicht. Wichtig ist außerdem, dass fast genauso viel Zuluft nachgeführt wird, wie abgesaugt wird. Sonst entsteht Unterdruck, und die Küche holt sich die Luft aus dem Gastraum.

Warum ist das so wichtig? Weil zwei Küchen mit gleicher Fläche völlig unterschiedliche Luftmengen brauchen. Eine Küche mit Grillplatte, zwei Fritteusen und Wok-Herd produziert ein Vielfaches an Wärme, Fett und Feuchtigkeit gegenüber einer Küche mit Kombidämpfer und Induktion. Deshalb beginnt jede ordentliche Planung mit der Geräteliste, und die Geräteliste beginnt mit der Speisekarte. Wer seine Karte noch nicht kennt, kann seine Lüftung nicht planen. Wie Karte, Geräte und Raum zusammenhängen, steht im Beitrag zur Küchenplanung in der Gastronomie.

Drei Dinge, die jede gewerbliche Küchenlüftung erfüllen muss:

Erfassen

Hauben oder Lüftungsdecken über allen Geräten, die Wärme, Dampf oder Fett abgeben, mit ausreichendem Überstand.

Abscheiden und ableiten

Fettabscheider in der Haube, dichte, nicht brennbare Abluftleitungen mit Revisionsöffnungen, Fortluft über Dach.

Nachführen

Saubere, temperierte Zuluft, die zugfrei in den Arbeitsbereich kommt, damit Köche nicht im Durchzug stehen.

Ein Wort zur Dunstabzugshaube „aus dem Haushaltsbereich“, die in kleinen Imbissen oder Cafés manchmal hängt: Für gewerbliche Küchen gelten die gewerblichen Regeln. Eine Umlufthaube aus dem Baumarkt ist dort keine Lüftungsanlage. Spätestens bei der Abnahme oder nach dem ersten Fettbrand wird das zum Problem.

Warum zieht es im Gastraum, und was hat die Küche damit zu tun?

Im Gastraum zieht es meistens, weil die Küche mehr Luft absaugt, als ihr Zuluft nachgeführt wird. Die fehlende Luft strömt durch Türen und Durchreichen aus dem Gastraum nach, und mit ihr ziehen Kälte, Zugluft und Gerüche durch den Raum. Ein einfacher Test: Halte an der Küchentür einen Papierstreifen in den Spalt. Weht er kräftig Richtung Küche, fehlt Zuluft.

Ein leichter Unterdruck in der Küche ist gewollt, damit Küchengerüche nicht in den Gastraum ziehen. Ein starker Unterdruck ist ein Fehler. Typische Zeichen: Türen schlagen von selbst zu oder lassen sich schwer öffnen, an Tischen in Türnähe zieht es, im Winter ist der Gastraum trotz Heizung kalt, die Haube saugt schlechter, als sie sollte, und im schlimmsten Fall ziehen Gasthermen oder Kamine nicht mehr richtig ab. Spätestens dann ist es keine Komfortfrage mehr, sondern eine Sicherheitsfrage.

René Kaplick hält an der Küchentür eines Restaurants einen Papierstreifen, der vom Sog waagerecht in die Küche gezogen wird, eine Servicekraft mit Tablett schaut zu
Der Papierstreifen zeigt es: Die Küche saugt Luft aus dem Gastraum, weil Zuluft fehlt. René Kaplick macht den Test an der Küchentür. (KI-generierte Szene)

Die Lösung ist fast nie „Haube leiser stellen“. Die Lösung ist eine ausreichende, temperierte Zuluft für die Küche, abgestimmt auf die Abluft. Wenn eine Küche Jahre nach dem Einbau zusätzliche Geräte bekommen hat, eine neue Fritteuse, einen zweiten Grill, stimmt die alte Abstimmung oft nicht mehr. Dann muss die Anlage neu eingeregelt werden, manchmal reicht das schon.

Wie oft müssen Fettfilter und Abluftleitungen gereinigt werden?

Fettfilter und Hauben müssen regelmäßig auf Verschmutzung geprüft und bei Bedarf gereinigt werden, bei starkem Fettanfall kann das täglich nötig sein. Abluftleitungen, Ventilatoren und Aggregatkammern sollen nach der BGN mindestens halbjährlich geprüft und bei Bedarf gereinigt werden. Die Details regelt VDI 2052 Blatt 2. Wichtig ist eine Dokumentation, die Versicherung und Behörde zeigt, wann was gemacht wurde.

Die Vorgaben stehen in der BGN-Information zur Reinigung und Wartung von Küchenlüftungen. Der Grund ist Brandschutz. Fett, das sich in Filtern, Hauben und Leitungen ablagert, ist Brennstoff. Ein Fettbrand auf dem Herd, der in eine verfettete Abluftleitung schlägt, kann sich durch das ganze Gebäude ziehen. Genau deshalb fragen Versicherer nach einem Schaden zuerst nach den Reinigungsnachweisen.

Reinigungsplan für die Küchenlüftung

  • Täglich bis wöchentlich, je nach Fettanfall: Fettfangfilter herausnehmen und in die Spülmaschine oder ins Spülbecken, Haubenrinnen leeren.
  • Regelmäßig: Hauben und Lüftungsdecken innen sichtprüfen und reinigen.
  • Mindestens halbjährlich: Abluftleitungen, Ventilator und Aggregatkammer prüfen lassen, bei Bedarf durch einen Fachbetrieb reinigen.
  • Immer: Jede Reinigung mit Datum, Umfang und ausführender Firma dokumentieren und aufbewahren.

Wer regelmäßig reinigt, spart außerdem Strom. Ein verklebter Filter lässt weniger Luft durch, der Ventilator arbeitet gegen den Widerstand an, und die Haube schafft trotzdem weniger. Die Filterreinigung gehört deshalb in denselben Reinigungsplan wie die Kühlung und die Spülmaschine, mit Namen und Häkchen. Wie du Reinigungs- und Kontrollpläne aufbaust, steht im Beitrag zu HACCP in der Gastronomie.

René Kaplick in weißer Kochjacke hält einen stark verfetteten Fettfangfilter aus der Abzugshaube gegen das Licht, daneben ein gereinigter Filter im Spülbecken
Durch diesen Filter kommt kaum noch Licht: René Kaplick zeigt, warum Fettfilter regelmäßig in die Spüle gehören. (KI-generierte Szene)

Wie gut muss die Luft im Gastraum sein?

Die Luft im Gastraum muss so gut sein, dass Gäste sich wohlfühlen und Servicekräfte gesund arbeiten können. Ein praktischer Messwert ist der CO2-Gehalt. Für Arbeitsplätze nennt die Technische Regel ASR A3.6 unter 1.000 ppm als unbedenklich, zwischen 1.000 und 2.000 ppm muss das Lüften verbessert werden, über 2.000 ppm sind weitergehende Maßnahmen nötig. Ein voller Gastraum erreicht diese Werte schnell.

Der Gastraum ist auch Arbeitsplatz. Deshalb gelten dort die Regeln für gesunde Luft am Arbeitsplatz, die Planung der Lüftung richtet sich nach DIN EN 16798. Und unabhängig von den Regeln gilt: Schlechte Luft macht müde, warm und unruhig. Gäste trinken nach dem Essen nichts mehr, verlangen die Rechnung und gehen. Das spürst du nicht in der Lüftungsrechnung, sondern beim Umsatz pro Gast.

Eine CO2-geführte Regelung fährt die Lüftung hoch, wenn der Raum voll ist, und herunter, wenn er leer ist. Das spart Energie in den ruhigen Stunden und liefert genug Luft, wenn es darauf ankommt. Wer noch keine Anlage hat oder unsicher ist, kann für wenig Geld ein CO2-Messgerät aufstellen und eine Woche lang die Werte mitschreiben, vor allem an vollen Abenden. Dann weißt du, ob du ein Problem hast, bevor du ein Angebot einholst.

René Kaplick misst in einem voll besetzten Restaurant mit einem kleinen Messgerät die Luftqualität, ein Gast am Nebentisch fächelt sich Luft zu
Volles Haus, schlechte Luft: René Kaplick misst im Gastraum, während sich ein Gast schon Luft zufächelt. (KI-generierte Szene)

Wichtig für die Planung: Küche und Gastraum werden lüftungstechnisch getrennt betrachtet. Fett, Gerüche und im Brandfall Rauch aus der Küche dürfen nicht über ein gemeinsames Kanalsystem in den Gastraum gelangen. Die Gastraumlüftung ist also eine eigene Anlage mit eigener Berechnung, auch wenn beide Anlagen am Ende von derselben Firma gebaut werden.

Was gilt für Gerüche und Nachbarn?

Gerüche und Lärm aus der Küchenabluft dürfen die Nachbarn nicht erheblich belästigen. Rechtsgrundlage sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Auflagen aus der Baugenehmigung. Küchenabluft wird deshalb in der Regel über Dach abgeführt. Wer die Fortluft in einen Innenhof oder Richtung Wohnungsfenster bläst, riskiert Beschwerden, behördliche Auflagen und im schlimmsten Fall Einschränkungen des Betriebs.

Für Anlagen, die wie die meisten Küchenlüftungen keine besondere immissionsschutzrechtliche Genehmigung brauchen, gilt § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz: Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, müssen verhindert werden. Übersetzt heißt das: Wenn es Lösungen gibt, die deinen Nachbarn den Frittiergeruch ersparen, kann die Behörde verlangen, dass du sie einsetzt.

Solche Lösungen sind ein höher geführter Abluftauslass, eine andere Ausblasrichtung, Aktivkohle-, UV- oder elektrostatische Filterstufen zur Geruchsminderung und schallgedämmte Ventilatoren. Jede davon kostet Geld, und manche brauchen Wartung, die wieder Geld kostet. Am billigsten ist es, die Fortluft von Anfang an richtig zu planen. Wer einen Betrieb übernimmt oder pachtet, sollte vorher klären, ob es in der Vergangenheit Beschwerden oder Auflagen gab. Das gehört in die Prüfung beim Übernehmen eines Betriebs und in jeden Pachtvertrag, zusammen mit der Frage, wer Wartung und Reinigung der Anlage bezahlt.

René Kaplick zeigt auf dem Flachdach eines Stadthauses von der Abluftanlage eines Restaurants zum Fenster eines Nachbarhauses, ein Lüftungstechniker arbeitet am Ventilator
Wohin geht die Abluft? René Kaplick zeigt dem Lüftungstechniker auf dem Dach, wo die Nachbarn wohnen. (KI-generierte Szene)

Brauche ich eine Genehmigung für die Lüftungsanlage?

Eine Lüftungsanlage für eine gewerbliche Küche ist in der Regel Teil der Baugenehmigung für den Gastronomiebetrieb und wird mit abgenommen. Spätestens wenn Dach oder Fassade für Zu- und Abluft durchbrochen werden, ein Brandabschnitt gequert wird oder sich die Nutzung ändert, brauchst du eine Genehmigung. Was genau verlangt wird, regelt die Bauordnung deines Bundeslandes, im Zweifel fragt dein Planer bei der Bauaufsicht nach.

Brandschutz ist dabei der Teil, der am häufigsten unterschätzt wird. Abluftleitungen aus Küchen müssen nicht brennbar und dicht sein, durch andere Brandabschnitte geführte Leitungen brauchen besondere Ausführungen, und Revisionsöffnungen müssen so liegen, dass man tatsächlich reinigen kann. Eine Anlage, die alle Luftmengen schafft, aber den Brandschutz nicht erfüllt, wird nicht abgenommen. Und ohne Abnahme gibt es im schlimmsten Fall keine Eröffnung. Welche Genehmigungen insgesamt für einen Restaurantbetrieb nötig sind, steht im Beitrag Eigenes Restaurant eröffnen.

Was kostet eine Lüftungsanlage in der Gastronomie?

Was eine Lüftungsanlage kostet, hängt so stark von Küche, Gebäude, Leitungswegen, Brandschutz und Geruchsminderung ab, dass Pauschalpreise wenig taugen. In unserem Buch beschreiben wir eine neue Lüftungsanlage für ein Restaurant mit offener Küche für 32.000 Euro. Das ist eine Größenordnung, kein Richtwert. Verlässlich wird es erst mit einer Planung nach VDI 2052 und mindestens zwei vergleichbaren Angeboten auf dieser Grundlage.

Die größten Kostentreiber sind:

Leitungsweg

Lange Wege über mehrere Etagen bis aufs Dach, Durchbrüche durch Decken und Brandabschnitte.

Zuluft und Temperierung

Zuluft muss im Winter erwärmt werden, mit oder ohne Wärmerückgewinnung.

Geruchsminderung

Filterstufen, wenn Nachbarn nah sind oder die Behörde es verlangt.

Betrieb

Strom für Ventilatoren, Heizenergie für Zuluft, Reinigung und Wartung, jedes Jahr wieder.

Die laufenden Kosten werden fast immer unterschätzt. Eine Haube, die von morgens bis abends auf höchster Stufe läuft, auch in Stunden ohne Kochbetrieb, kostet Strom und Heizenergie für Luft, die warm nach draußen geht. Wenn deine Anlage eine Stufenregelung hat, nutze sie: volle Leistung nur, wenn tatsächlich gekocht wird. Weitere Hebel beim Energieverbrauch zeigt der Beitrag Wie können Restaurants Energie sparen?

Förderung

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können in Nichtwohngebäuden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme gefördert werden. Konditionen und Fördersätze ändern sich regelmäßig. Prüfe den aktuellen Stand mit einem Energieeffizienz-Experten, und stelle den Antrag, bevor du den Auftrag vergibst. Weitere Programme stehen im Beitrag zu Fördermitteln in der Gastronomie.

Warum löst eine neue Anlage nicht jedes Problem?

Eine neue Lüftungsanlage löst ein Problem nur, wenn das Problem die Anlage war. Oft liegt die Ursache woanders: falsch eingeregelte Luftmengen, Geräte, die ihre Abwärme in den Arbeitsbereich blasen, fehlende Zuluft, verklebte Filter oder eine Haube, die durchgehend auf voller Stufe läuft. Wer zuerst prüft, was schon da ist, spart sich manchmal die komplette Investition.

Aus der Beratungspraxis: Restaurant mit offener Küche im Bergischen Land

Die Küche war im Sommer zu heiß, das Team beschwerte sich, und auch die Gäste an den Tischen nahe der offenen Küche merkten es. Der Inhaber investierte in eine neue Lüftungsanlage für 32.000 Euro.

Nach ein paar Wochen war es fast unverändert warm.

Erst danach hat jemand die Anlage nicht als Technik betrachtet, sondern als Ablauf. Die Abluft war falsch eingeregelt: Ein Strang lief dauerhaft auf voller Leistung, während andere Bereiche kaum Wirkung hatten. Dazu standen zwei Kühlgeräte so, dass sie ihre Abwärme direkt in den Arbeitsbereich abgaben.

Die Lehre: Ein Teil des Problems wäre mit einer sauberen Einregulierung und zwei verschobenen Geräten lösbar gewesen, bevor überhaupt jemand ein Angebot eingeholt hat. Nicht jede schlechte Situation braucht eine Anschaffung. Manche braucht zuerst einen Blick auf das, was schon da ist.

Fall aus „Vom Wirt zum Unternehmer, Band 1“, Kapitel „Wohin die Energie geht“, aus Beratungssituationen zusammengesetzt und anonymisiert.

Für deinen Betrieb heißt das: Bevor du über eine neue Anlage redest, lass die bestehende prüfen und einregulieren. Miss die Temperaturen an den Arbeitsplätzen, schau, wo Kühlgeräte, Spülmaschine und Kombidämpfer ihre Wärme abgeben, und mach den Papierstreifen-Test an der Küchentür. Diese Bestandsaufnahme kostet einen Vormittag und einen Fachbetrieb für ein paar Stunden. Sie zeigt dir, ob du ein Technikproblem hast oder ein Ablaufproblem.

In welcher Reihenfolge planst du richtig?

Plane in dieser Reihenfolge: erst Konzept und Speisekarte, dann Geräteliste und Küchenlayout, dann die Berechnung der Luftmengen durch einen Fachplaner nach VDI 2052 und DIN EN 16798, dann Genehmigung, Brandschutz und Fortluftführung klären, dann Förderung beantragen und erst danach ausschreiben und beauftragen. Wer zuerst einen Installateur beauftragt und den Planer zur Abnahme holt, zahlt fast immer doppelt.

1
Konzept und Karte. Was wird gekocht, wie viel, zu welchen Zeiten.
2
Geräteliste und Layout. Welche Geräte stehen wo, mit welcher Anschlussleistung.
3
Berechnung durch den Fachplaner. Küche nach VDI 2052 oder DIN EN 16282, Gastraum nach DIN EN 16798, Prüfung der Pflichten nach Gebäudeenergiegesetz.
4
Genehmigung, Brandschutz, Fortluft. Mit Bauaufsicht und gegebenenfalls Nachbarn klären, bevor gebaut wird.
5
Förderung beantragen. Vor der Auftragsvergabe.
6
Ausschreiben und vergleichen. Mindestens zwei Fachbetriebe auf derselben Planungsgrundlage.
7
Einregulieren, abnehmen, Wartung vereinbaren. Mit Messprotokoll und Reinigungsplan.

Der Fachplaner kostet Geld, und viele Gastronomen sparen genau dort. Das ist die teuerste Ersparnis im ganzen Umbau. Eine Anlage, die nach Gefühl dimensioniert wurde, ist entweder zu klein und muss nachgerüstet werden, oder sie ist zu groß und kostet jahrelang zu viel Strom und Heizenergie. Für einen Imbiss mag Erfahrung reichen. Für ein Restaurant oder ein Hotel nicht. Was ein Umbau insgesamt kostet, steht im Beitrag Was kostet ein Restaurant wirklich?

Welche Fehler kosten am meisten?

Am teuersten sind: ohne Fachplanung bauen, Zuluft vergessen, Küchengeräte nachträglich erweitern ohne die Lüftung anzupassen, Filter und Leitungen nicht reinigen, die Fortluft Richtung Nachbarn führen, die Haube durchgehend auf voller Stufe laufen lassen und bei Problemen sofort eine neue Anlage kaufen, statt die bestehende zu prüfen. Jeder dieser Fehler kostet Geld, einige kosten die Betriebserlaubnis.

Fehler
Besser so
Anlage nach Gefühl
Berechnung nach VDI 2052 und DIN EN 16798 vor der Ausschreibung
Nur Abluft, keine Zuluft
Temperierte Zuluft, abgestimmt auf die Abluft
Neue Geräte, alte Lüftung
Bei jeder Geräteänderung neu einregulieren lassen
Reinigung ohne Nachweis
Reinigungsplan mit Datum, Umfang und Firma
Fortluft in den Hof
Fortluft über Dach, Geruchsminderung bei engen Nachbarn
Haube immer auf voller Stufe
Stufenregelung nutzen, volle Leistung nur beim Kochen
Neue Anlage als erste Lösung
Zuerst die bestehende Anlage prüfen und einregulieren

Lüftung ist kein Thema, bei dem wir als Gastronomieberater den Lüftungsplaner ersetzen. Wir sorgen dafür, dass die richtigen Fragen zur richtigen Zeit gestellt werden, dass Küche, Konzept und Kosten zusammenpassen und dass ein Angebot nicht unterschrieben wird, bevor die Planung steht. Das ist bei Gründung, Übernahme und Umbau oft der Unterschied zwischen einer Eröffnung im Plan und einer Eröffnung drei Monate später.

Wer hier schreibt

René Kaplick ist in der Gastronomie aufgewachsen und hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient. Es folgten die Kochausbildung, Stationen in der Sternegastronomie, unter anderem im First Floor Berlin, und die Qualifikation zum Handelsfachwirt. Er kennt Küchenlüftung aus dem Alltag am Herd, nicht nur aus Angeboten. Seit 2010 haben die Gastro Piraten über 5.600 Betriebe begleitet. Er ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor von sieben Fachbüchern, die Gastro Piraten sind DEHOGA-Partner. Technische Planung und Rechtsberatung leisten wir nicht, dafür arbeitest du mit Fachplaner und Fachanwalt. Mehr über uns

Zum Weiterlesen: Vom Wirt zum Unternehmer, Band 1

Wohin dein Geld im Betrieb wirklich geht, von der Energie über Kühlung und Lüftung bis zum Speiseabfall, mit dem nächtlichen Rundgang durch den eigenen Betrieb, der zeigt, was läuft, wenn niemand hinschaut. Der Fall aus diesem Beitrag stammt aus dem Kapitel „Wohin die Energie geht“.

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Häufige Fragen

Welche Vorschriften gelten für die Lüftung in der Gastronomie?

Für die Küche gelten VDI 2052 und DIN EN 16282, für die Energieeffizienz das Gebäudeenergiegesetz, für die Arbeitsplätze Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.6 und die Regeln der BGN, dazu Landesbauordnung mit Brandschutz und das Immissionsschutzrecht gegenüber Nachbarn. Die Gastraumlüftung wird nach DIN EN 16798 geplant.

Ab wann ist Wärmerückgewinnung in der Gastronomie Pflicht?

Nach § 68 Gebäudeenergiegesetz, wenn eine Anlage mit Zu- und Abluftfunktion für mindestens 4.000 Kubikmeter Zuluft pro Stunde eingebaut oder ihr Zentralgerät erneuert wird. Ausnahmen gelten, wenn die Wärme nicht genutzt werden kann oder Zu- und Abluftsystem räumlich vollständig getrennt sind.

Gilt die Pflicht zur Wärmerückgewinnung auch für reine Abluftanlagen?

Nein. Die Regel in § 65 und § 68 Gebäudeenergiegesetz betrifft Anlagen mit Zu- und Abluftfunktion. Eine reine Abluftanlage ohne Zuluftfunktion fällt nicht darunter. Eine Küche braucht aber trotzdem ausreichend Zuluft, sonst entsteht Unterdruck.

Warum zieht es im Restaurant, wenn die Küchenlüftung läuft?

Meist saugt die Küche mehr Luft ab, als ihr Zuluft nachgeführt wird. Die fehlende Luft strömt aus dem Gastraum nach, mit Zugluft und Gerüchen. Ein Papierstreifen an der Küchentür zeigt es: Weht er kräftig Richtung Küche, fehlt Zuluft. Die Anlage muss dann eingeregelt oder um Zuluft ergänzt werden.

Wie oft müssen Abluftleitungen in der Gastronomie gereinigt werden?

Nach der BGN sollen Abluftleitungen, Ventilatoren und Aggregatkammern mindestens halbjährlich geprüft und bei Bedarf gereinigt werden. Fettfilter und Hauben werden je nach Fettanfall regelmäßig gereinigt, bei starkem Fettanfall auch täglich. Jede Reinigung sollte dokumentiert werden.

Wie gut muss die Luft im Gastraum sein?

Ein praktischer Maßstab ist der CO2-Gehalt. Die ASR A3.6 nennt für Arbeitsplätze unter 1.000 ppm als unbedenklich, zwischen 1.000 und 2.000 ppm muss das Lüften verbessert werden, über 2.000 ppm sind weitergehende Maßnahmen nötig. Eine CO2-geführte Regelung passt die Luftmenge an die Belegung an.

Brauche ich eine Baugenehmigung für die Küchenlüftung?

In der Regel ist die Küchenlüftung Teil der Baugenehmigung des Gastronomiebetriebs und wird abgenommen. Spätestens bei Durchbrüchen durch Dach, Fassade oder Brandabschnitte und bei Nutzungsänderungen ist eine Genehmigung nötig. Die Einzelheiten regelt die Landesbauordnung.

Was tun, wenn die Küche trotz Lüftung zu heiß ist?

Zuerst die bestehende Anlage prüfen und einregulieren lassen, Filter reinigen, Zuluft prüfen und schauen, welche Geräte ihre Abwärme in den Arbeitsbereich abgeben. Oft liegt das Problem an Einstellung und Aufstellung, nicht an der Anlage selbst. Eine neue Anlage lohnt sich erst, wenn das ausgeschlossen ist.

Bevor du eine neue Lüftung kaufst, prüf die alte, und bevor du eine neue Küche baust, plan die Luft gleich mit, denn nachrüsten kostet immer mehr als gleich richtig machen.

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