Eine gesetzliche Pflicht, das Gehalt in die Stellenanzeige zu schreiben, gibt es in Deutschland Stand Oktober 2026 noch nicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen, Deutschland hat die Frist verpasst, ein deutsches Gesetz ist erst in Vorbereitung. Wenn es kommt, müssen alle Arbeitgeber, auch kleine Gastronomiebetriebe, Bewerbern das Einstiegsgehalt oder eine Spanne nennen und dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen. Wer das heute schon tut, findet schneller Personal.
„Ab Juni muss das Gehalt in jede Stellenanzeige.“ Diesen Satz hast du in den letzten Monaten vermutlich auf LinkedIn, in einem Newsletter oder von deinem Steuerbüro gehört. Manche schreiben, die Pflicht gelte ab 50 Mitarbeitern, andere sagen ab 100, wieder andere: für alle. Und dann stehst du vor deiner Anzeige für einen Koch oder eine Servicekraft und weißt nicht, ob du jetzt etwas falsch machst.
Die kurze Antwort: Du machst nichts falsch, wenn heute kein Gehalt in deiner Anzeige steht. Aber du verschenkst Bewerber. Und spätestens, wenn das deutsche Gesetz kommt, musst du ohnehin eine Zahl nennen. Dieser Beitrag erklärt, was die EU-Richtlinie verlangt, was in Deutschland gerade wirklich gilt, was auf Gastronomen zukommt und wie du ein ehrliches Gehalt in der Gastronomie angibst, mit Mindestlohn, Zuschlägen und Trinkgeld. Mit Vorlage zum Kopieren.
Inhalt
- Muss das Gehalt jetzt in die Stellenanzeige?
- Was verlangt die EU-Richtlinie genau?
- Vier Behauptungen, die gerade kursieren
- Was bedeutet das für Gastronomen?
- Warum sich die Gehaltsangabe schon heute lohnt
- Wie gibst du das Gehalt in der Gastronomie richtig an?
- Vorlage zum Kopieren
- Was ändert sich im Vorstellungsgespräch?
- Was du jetzt vorbereiten solltest
- Häufige Fragen
Muss das Gehalt jetzt in die Stellenanzeige?
Nein, noch nicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie musste bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden, das ist nicht passiert. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 erklärt, ein Gesetzentwurf sei vorbereitet und einzelne Fragen würden noch geklärt, einen Zeitplan nannte sie nicht. Solange kein deutsches Gesetz in Kraft ist, gilt für private Arbeitgeber weiter das Entgelttransparenzgesetz von 2017, und das kennt keine Pflicht zur Gehaltsangabe.
Die Antwort der Bundesregierung steht in der Bundestagsdrucksache 21/7026 vom 8. Juli 2026. Eine EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nicht direkt den einzelnen Gastwirt. Für dich als privaten Arbeitgeber entsteht die Pflicht erst mit dem deutschen Umsetzungsgesetz. Ein Kabinettsbeschluss wird für die kommenden Monate erwartet, der Termin hat sich aber schon mehrfach verschoben.
Stand dieses Beitrags
Dieser Beitrag gibt den Stand Ende Oktober 2026 wieder. Sobald das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschließt oder der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, aktualisieren wir ihn. Wir leisten keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall sprichst du mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Was verlangt die EU-Richtlinie genau?
Die Richtlinie (EU) 2023/970 verlangt im Bewerbungsverfahren zwei Dinge: Bewerber haben ein Recht, vor dem Vertrag das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne zu erfahren, zusammen mit den einschlägigen Bestimmungen eines Tarifvertrags, wenn einer gilt. Und Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen. Beides gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe.
Die Regeln stehen in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2023/970. Wichtig für die Praxis: Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass die Zahl zwingend in der Anzeige stehen muss. Sie nennt die Stellenanzeige als einen möglichen Weg, ebenso eine Mitteilung vor dem Vorstellungsgespräch. Wie genau Deutschland das umsetzt, entscheidet das kommende Gesetz.
| Regel der Richtlinie | Für wen | Was das heißt |
|---|---|---|
| Einstiegsgehalt oder Spanne vor dem Vertrag | alle Arbeitgeber | in der Anzeige oder vor dem Gespräch, ohne dass der Bewerber fragen muss |
| Kein Fragen nach dem bisherigen Gehalt | alle Arbeitgeber | „Was haben Sie bisher verdient?“ ist dann tabu |
| Geschlechtsneutrale Stellenanzeigen | alle Arbeitgeber | Bezeichnungen wie „Koch (m/w/d)“ bleiben Standard |
| Auskunftsrecht der Beschäftigten | alle Arbeitgeber | Mitarbeiter können Auskunft über ihr Gehalt und den Schnitt vergleichbarer Kollegen verlangen |
| Kriterien für Gehalt und Entwicklung offenlegen | Ausnahme unter 50 Beschäftigten möglich | nachvollziehbar machen, wie Gehälter festgelegt werden |
| Berichte zum Gehaltsunterschied | ab 100 Beschäftigten, gestaffelt | betrifft nur größere Hotelgruppen und Systemgastronomie |
Für die meisten Restaurants, Cafés und Landgasthöfe sind die ersten vier Zeilen entscheidend. Die Berichtspflichten treffen nur Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten, und auch die erst nach und nach.

Vier Behauptungen, die gerade kursieren
Rund um die Gehaltsangabe kursieren derzeit vier Behauptungen, die so nicht stimmen: dass die Pflicht seit Juni gilt, dass sie erst ab 50 oder 100 Mitarbeitern greift, dass kleine Betriebe ganz außen vor sind und dass schon heute Bußgelder drohen. Alle vier verwechseln die EU-Richtlinie mit einem deutschen Gesetz, das es noch nicht gibt.
| Behauptung | Was stimmt |
|---|---|
| „Seit Juni 2026 muss das Gehalt in jede Anzeige.“ | Für private Arbeitgeber gilt das erst, wenn das deutsche Gesetz in Kraft ist. Stand Oktober 2026 gibt es das noch nicht. |
| „Das gilt nur ab 50 Mitarbeitern.“ | Die Regeln für den Bewerbungsprozess gelten nach der Richtlinie für alle Arbeitgeber. Die Zahl 50 betrifft eine andere Regel, die Offenlegung der Gehaltskriterien. |
| „Kleine Betriebe sind nicht betroffen.“ | Auch ein Café mit drei Aushilfen wird Bewerbern künftig das Einstiegsgehalt nennen müssen. Nur die Berichtspflichten beginnen erst ab 100 Beschäftigten. |
| „Wer heute kein Gehalt nennt, zahlt Bußgeld.“ | Das bisherige Entgelttransparenzgesetz enthält keinen Bußgeldtatbestand für fehlende Gehaltsangaben. Welche Folgen das neue Gesetz vorsieht, steht noch nicht fest. |
Der Grund für die Verwirrung ist einfach: Viele Beiträge wurden geschrieben, als alle noch damit rechneten, dass Deutschland die Frist einhält. Seitdem hat niemand sie korrigiert. Wenn du einen Beitrag liest, der von einer geltenden Pflicht spricht, schau aufs Datum und darauf, ob er ein deutsches Gesetz nennt oder nur die Richtlinie.
Was bedeutet das für Gastronomen?
Für die Gastronomie heißt das: Heute bist du frei, ob du das Gehalt nennst. Sobald das deutsche Gesetz kommt, musst du jedem Bewerber vor dem Arbeitsvertrag das Einstiegsgehalt oder eine Spanne nennen, auch bei Minijobs und Aushilfen. Gilt bei dir ein Tarifvertrag, gehören dessen einschlägige Bestimmungen dazu. Und die Frage nach dem letzten Gehalt fällt im Vorstellungsgespräch weg.
Das klingt nach mehr Bürokratie, ist für die meisten Betriebe aber vor allem eine Frage der Vorbereitung. Wer weiß, was er einer Servicekraft, einem Koch oder einer Aushilfe zahlt und warum, hat die Arbeit schon gemacht. Schwierig wird es für Betriebe, in denen jeder Mitarbeiter anders bezahlt wird, weil das Gehalt irgendwann einmal im Gespräch „ausgehandelt“ wurde. Dann stehen zwei Probleme ins Haus: Du musst eine Spanne nennen, die zu deinen tatsächlichen Gehältern passt, und deine Mitarbeiter bekommen ein Recht, zu erfahren, was vergleichbare Kollegen im Schnitt verdienen.
Ein Gastro-Sonderfall ist der Mindestlohn. Viele Stellen im Service und in der Küchenhilfe werden zu Löhnen nahe am Mindestlohn besetzt. Der liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Für solche Stellen ist die Gehaltsangabe einfach. Komplizierter wird es bei Köchen, Restaurantleitern und Fachkräften, deren Gehalt stärker schwankt. Was 2027 beim Mindestlohn gilt, steht in Mindestlohn in der Gastronomie, was für Minijobs gilt, in Minijobs in der Gastronomie 2027.
Beobachtung aus der Beratungspraxis
Wenn wir in Betrieben die Personalkosten durchgehen, finden wir regelmäßig Teams, in denen Kollegen mit derselben Aufgabe deutlich unterschiedlich verdienen. Meist steckt keine Absicht dahinter, sondern Geschichte: Wer in einem knappen Sommer eingestellt wurde, hat mehr bekommen als der, der im ruhigen Januar kam. Genau solche Unterschiede werden mit dem Auskunftsrecht sichtbar. Wer sie jetzt ordnet, muss später nichts erklären, was sich nicht erklären lässt.

Warum sich die Gehaltsangabe schon heute lohnt
Weil Bewerber in der Gastronomie die Wahl haben und eine Anzeige ohne Gehalt als erste überspringen. Wer heute schon eine ehrliche Zahl nennt, bekommt Bewerbungen von Leuten, die zu diesem Gehalt arbeiten wollen, spart sich Gespräche, die am Ende am Geld scheitern, und hebt sich von den vielen Anzeigen mit „attraktiver Vergütung“ ab. Das ist ein Wettbewerbsvorteil, den du nur so lange hast, bis es alle müssen.
Denk an deine letzte Stelle, die du besetzen wolltest. Wie viele Gespräche hast du geführt, bei denen am Ende herauskam, dass die Vorstellungen beim Gehalt nicht zusammenpassen? Jedes dieser Gespräche hat dich eine Stunde gekostet, oft im laufenden Betrieb. Eine Zahl in der Anzeige sortiert diese Fälle vorher aus.
Dazu kommt ein Punkt, den viele unterschätzen: Formulierungen wie „überdurchschnittliche Bezahlung“ oder „leistungsgerechte Vergütung“ wirken auf Bewerber nicht mehr vertrauenswürdig. Sie lesen darin eher: „Wir zahlen Mindestlohn und hoffen, dass du nicht fragst.“ Eine konkrete Zahl wirkt ehrlich, auch wenn sie nicht die höchste in der Stadt ist. Wie eine Stellenanzeige insgesamt aufgebaut sein sollte, steht in Stellenanzeigen im Gastgewerbe, und wie du die Mitarbeiter danach hältst, in Mitarbeiter finden und halten.
Wie gibst du das Gehalt in der Gastronomie richtig an?
In der Gastronomie gibst du das Gehalt am besten als Stundenlohn oder Monatsbrutto mit klarer Spanne an und trennst sauber, was du als Arbeitgeber zahlst und was dazukommen kann. Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht nennst du gesondert. Trinkgeld gehört nicht in die Gehaltsspanne, weil es nicht von dir kommt, du darfst aber erwähnen, dass es bei den Mitarbeitern bleibt.
| Bestandteil | In die Spanne? | So schreibst du es |
|---|---|---|
| Stundenlohn oder Monatsbrutto | ja | „15,50 bis 17,00 Euro brutto pro Stunde, je nach Erfahrung“ |
| Zuschläge Sonntag, Feiertag, Nacht | getrennt nennen | „plus Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit“ |
| Tarifvertrag | wenn er gilt, ja | „Bezahlung nach Tarifvertrag des DEHOGA [Bundesland], Entgeltgruppe [X]“ |
| Trinkgeld | nein | „Trinkgeld bleibt beim Team“, ohne Betrag |
| Sachbezüge, Essen, Fahrtkosten | nein, aber nennen | „Personalessen frei, Zuschuss zum Deutschlandticket“ |
| Minijob | ja | „Minijob, 14,60 Euro pro Stunde ab Januar 2027, bis 633 Euro im Monat“ |
Die Stundenlöhne in der Tabelle sind Beispiele für die Formulierung, keine Empfehlung für dein Gehaltsniveau. Setz deine eigenen Werte ein.
Beim Trinkgeld ist Vorsicht angebracht. Es ist eine freiwillige Zahlung der Gäste, nicht deine. Wer schreibt „bis zu 20 Euro pro Stunde inklusive Trinkgeld“, verspricht etwas, das er nicht in der Hand hat, und macht es dem Bewerber unmöglich, Angebote zu vergleichen. Wenn Trinkgeld bei euch ein wichtiger Teil des Einkommens ist, sag das in einem eigenen Satz, ohne Zahl.
Bei den Zuschlägen lohnt sich ein genauer Blick, weil sie für Mitarbeiter netto viel wert sein können. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuerfrei, so regelt es § 3b Einkommensteuergesetz. Was das für deine Personalkosten bedeutet, klärst du mit deinem Steuerbüro, und wie du die Personalkosten insgesamt im Blick behältst, steht in Personalkosten in der Gastronomie.
Eine Spanne ist besser als eine einzelne Zahl, aber nur, wenn sie ehrlich ist. „12 bis 25 Euro pro Stunde“ ist keine Spanne, sondern eine Ausrede. Eine gute Spanne zeigt, was ein Einsteiger bekommt und was jemand mit Erfahrung bekommt, und sie passt zu dem, was deine jetzigen Mitarbeiter in derselben Position verdienen. Wenn das nicht passt, ist das der Moment, deine Gehälter zu ordnen, nicht die Anzeige zu verschleiern.
Vorlage zum Kopieren
Mit diesem Baustein ergänzt du jede Stellenanzeige in fünf Minuten um eine ehrliche Gehaltsangabe. Er passt für Service, Küche und Aushilfen. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern durch deine eigenen und streiche, was bei dir nicht zutrifft.
DAS VERDIENST DU BEI UNS Gehalt: [15,50] bis [17,00] Euro brutto pro Stunde, je nach Erfahrung (oder: rund [2.700] bis [2.950] Euro brutto im Monat bei [40] Stunden pro Woche) Zuschläge: für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Trinkgeld: bleibt beim Team Dazu: [Personalessen frei], [Zuschuss zum Deutschlandticket], [feste freie Tage] Arbeitszeit: [Vollzeit / Teilzeit / Minijob], Dienstplan [zwei Wochen] im Voraus [Falls Tarifvertrag gilt:] Wir zahlen nach dem Tarifvertrag des DEHOGA [Bundesland], Entgeltgruppe [X].
Der Satz mit dem Dienstplan ist kein Gehaltsthema, gehört aber genau hierhin. In der Gastronomie fragen Bewerber nach dem Geld fast immer im selben Atemzug nach der Planbarkeit. Wer beides beantwortet, bekommt die besseren Bewerbungen. Wie du einen Dienstplan baust, der hält, steht in Dienstplan Gastronomie.

Was ändert sich im Vorstellungsgespräch?
Im Vorstellungsgespräch fällt die Frage nach dem bisherigen Gehalt weg, sobald das deutsche Gesetz in Kraft ist. Stattdessen kennt der Bewerber dein Angebot schon, bevor er kommt, und ihr sprecht darüber, wo er in deiner Spanne liegt und warum. Das macht das Gespräch kürzer und ehrlicher, setzt aber voraus, dass du deine eigenen Kriterien für Einstufung und Gehaltserhöhung kennst.
Viele Wirte stellen die Frage „Was haben Sie bisher verdient?“ aus Gewohnheit, um ihr Angebot knapp darüber anzusetzen. Das funktioniert künftig nicht mehr, und das ist gut so. Es zwingt dich, das Gehalt nach der Stelle festzulegen und nicht nach der Verhandlungsstärke des Bewerbers. Fragen wie „Was ist Ihnen bei der Bezahlung wichtig?“ oder „Welche Arbeitszeiten passen zu Ihnen?“ bleiben selbstverständlich erlaubt. Wie du ein gutes Vorstellungsgespräch führst, steht in Vorstellungsgespräch in der Gastronomie.
Und nach dem Gespräch? Wenn du jemanden einstellst, gehört das vereinbarte Gehalt in die schriftlichen Arbeitsbedingungen, die der neue Mitarbeiter am ersten Arbeitstag bekommt. Was in den ersten 30 Tagen danach wichtig ist, steht in Servicekraft einarbeiten und Koch einarbeiten.
Was du jetzt vorbereiten solltest
Bereite dich in drei Schritten vor, solange noch keine Pflicht besteht: Lege für jede Position eine Gehaltsspanne mit klaren Kriterien fest, prüfe, ob deine heutigen Gehälter in diese Spannen passen, und schreib die Spanne ab sofort in jede neue Anzeige. Dann bist du am Tag, an dem das Gesetz kommt, schon fertig und hast bis dahin einen Vorsprung bei Bewerbern.
1. Spannen festlegen: Für jede Position, also Service, Küche, Küchenhilfe, Spüle, Theke und Leitung, eine Spanne von Einsteiger bis erfahren. Dazu ein Satz, was die Einstufung bestimmt, etwa Ausbildung, Erfahrung oder Verantwortung.
2. Heute prüfen: Liste deine Mitarbeiter mit Position und Gehalt auf und schau, wer außerhalb der Spanne liegt und warum. Wer bei gleicher Aufgabe deutlich weniger verdient, ist dein größtes Risiko, rechtlich und für die Stimmung im Team.
3. Anzeigen umstellen: Jede neue Stellenanzeige bekommt den Baustein „Das verdienst du bei uns“. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt streichst du schon jetzt aus deinem Gesprächsleitfaden.
Die Gehaltsspannen hängen eng mit der Stellenbeschreibung zusammen. Wer weiß, was eine Stelle tut und was sie können muss, kann auch begründen, was sie verdient. Wie du eine Stellenbeschreibung für Service, Küche und Leitung aufbaust, mit Muster zum Kopieren, steht in Stellenbeschreibung Gastronomie.

Deine Stellenanzeige bringt keine Bewerbungen?
Im Stellenanzeigen-Check überarbeiten wir deine Anzeige, inklusive einer ehrlichen Gehaltsangabe, die zu deinem Betrieb passt. 99 Euro zzgl. Umsatzsteuer, in einer Stunde. Wenn du gleich alle Gehälter und Spannen ordnen willst, sprechen wir im kostenlosen Erstgespräch darüber.
Hospitality Business School
Jeden Montag um 10 Uhr sprechen wir live und kostenlos mit Gastronomen über Personal, Recht und alles, was gerade ansteht. Sobald es zum Entgelttransparenzgesetz Neuigkeiten gibt, besprechen wir sie dort zuerst. Hier kostenlos anmelden.
Häufige Fragen zur Gehaltsangabe in der Stellenanzeige
Muss ich das Gehalt in meiner Stellenanzeige angeben?
Stand Oktober 2026 nein. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen, ein deutsches Gesetz gibt es aber noch nicht. Für private Arbeitgeber entsteht die Pflicht erst mit diesem Gesetz. Danach musst du Bewerbern das Einstiegsgehalt oder eine Spanne nennen, in der Anzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch.
Gilt die Pflicht auch für kleine Restaurants?
Ja. Nach der EU-Richtlinie gelten die Regeln für den Bewerbungsprozess für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Auch ein Café mit wenigen Aushilfen muss das Einstiegsgehalt künftig nennen. Nur die Berichtspflichten zum Gehaltsunterschied betreffen erst Betriebe ab 100 Beschäftigten.
Wann kommt das neue Entgelttransparenzgesetz?
Einen festen Termin gibt es nicht. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 erklärt, ein Gesetzentwurf sei vorbereitet und einzelne Fragen würden noch geklärt. Ein Kabinettsbeschluss wird in den kommenden Monaten erwartet, der Termin hat sich aber schon mehrfach verschoben. Danach muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.
Darf ich Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt fragen?
Heute noch ja, künftig nein. Die EU-Richtlinie verbietet Arbeitgebern, Bewerber nach ihrem Gehalt in laufenden oder früheren Beschäftigungen zu fragen. Sobald das deutsche Gesetz in Kraft ist, gilt das auch in Deutschland. Fragen nach Gehaltswunsch oder Erwartungen an die Bezahlung bleiben dagegen möglich.
Gehört das Trinkgeld in die Gehaltsangabe?
Nein. Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung der Gäste und nicht Teil des Gehalts, das du als Arbeitgeber zahlst. Du kannst in der Anzeige erwähnen, dass das Trinkgeld beim Team bleibt, solltest aber keinen Betrag nennen, weil du ihn nicht garantieren kannst.
Wie gebe ich das Gehalt bei Minijobs an?
Mit dem Stundenlohn und der Verdienstgrenze, zum Beispiel: Minijob, 14,60 Euro pro Stunde ab Januar 2027, bis 633 Euro im Monat. Die Regeln zur Gehaltsangabe gelten nach der Richtlinie für alle Stellen, also auch für Minijobs und Aushilfen.
Was muss ich angeben, wenn bei mir ein Tarifvertrag gilt?
Nach der Richtlinie gehören die einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrags zur Information für Bewerber dazu. In der Praxis reicht ein Satz wie „Bezahlung nach Tarifvertrag des DEHOGA [Bundesland], Entgeltgruppe [X]“, ergänzt um den Stundenlohn oder das Monatsbrutto dieser Gruppe.
Lohnt es sich, das Gehalt schon jetzt anzugeben?
Ja. Eine konkrete Gehaltsangabe bringt Bewerbungen von Menschen, die zu diesem Gehalt arbeiten wollen, spart Gespräche, die am Geld scheitern, und hebt deine Anzeige von denen mit „attraktiver Vergütung“ ab. Und wenn das Gesetz kommt, bist du schon vorbereitet.
Über den Autor
René Kaplick ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor. Er ist in der Gastronomie aufgewachsen, hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient, eine Kochausbildung gemacht und in der Sternegastronomie gearbeitet, unter anderem im First Floor Berlin. Dazu ist er Handelsfachwirt. Seit 1990 arbeitet er im Gastgewerbe, seit 2010 berät er mit den Gastro Piraten Restaurants und Hotels und hat über 5.600 Betriebe begleitet. Er hat sieben Fachbücher geschrieben. Mehr über René Kaplick
Ein Gehalt, das in der Anzeige steht, ist keine Pflichtübung. Es ist das ehrlichste Verkaufsargument, das du als Arbeitgeber hast.
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