Die Verpackungssteuer ist eine kommunale Steuer auf Einwegbecher, Einwegboxen und Einwegbesteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Zahlen muss sie der Betrieb, der verkauft, nicht der Gast. Üblich sind nach Tübinger Vorbild 50 Cent pro Becher oder Box und 20 Cent pro Besteck. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt sie auch in Potsdam. Wer Mehrweg anbietet und verkauft, zahlt dafür keine Verpackungssteuer.
Für einen Imbiss oder ein Café mit viel To-go-Geschäft ist das keine Kleinigkeit. 50 Cent pro Becher klingen nach wenig, bis man sie mit der Zahl der Becher am Tag multipliziert. Wir haben das für einen typischen Betrieb durchgerechnet: Am Ende stehen schnell fünfstellige Beträge im Jahr. Geld, das entweder der Gast zahlt, der Betrieb schluckt oder das mit Mehrweg gar nicht erst anfällt.
Und Potsdam wird nicht die letzte Stadt bleiben. Seit das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Steuer bestätigt hat, prüfen immer mehr Kommunen eine eigene Satzung. Dieser Beitrag zeigt, wo sie schon gilt, was sie kostet, welche Ausnahmen es gibt und wie du deinen Betrieb so aufstellst, dass die Steuer dich möglichst wenig trifft, egal ob sie in deiner Stadt schon kommt oder erst diskutiert wird.
Wichtig vorab
Jede Stadt regelt die Verpackungssteuer in einer eigenen Satzung, mit eigenen Sätzen, Ausnahmen und Fristen. Was hier steht, ist ein Überblick. Verbindlich ist immer die Satzung deiner Stadt. Für die steuerliche Behandlung in deiner Buchhaltung ist dein Steuerberater zuständig.
Inhalt
- Was ist die Verpackungssteuer und wer muss sie zahlen?
- In welchen Städten gilt die Verpackungssteuer?
- Was gilt in Potsdam seit Oktober 2026?
- Ist die Verpackungssteuer rechtlich zulässig?
- Was ist steuerpflichtig und was nicht?
- Was kostet die Verpackungssteuer einen Betrieb?
- Solltest du die Steuer an den Gast weitergeben?
- Wie hilft Mehrweg gegen die Verpackungssteuer?
- Was musst du in Kasse und Buchhaltung beachten?
- Was tun, wenn deine Stadt die Steuer erst plant?
- Häufige Fragen
Was ist die Verpackungssteuer und wer muss sie zahlen?
Die Verpackungssteuer ist eine örtliche Verbrauchsteuer, die eine Stadt per Satzung auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck erhebt, wenn darin Speisen oder Getränke zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen verkauft werden. Steuerpflichtig ist der Endverkäufer, also der Gastronomiebetrieb, die Bäckerei oder der Imbiss. Der Gast zahlt sie nur indirekt, wenn der Betrieb sie über den Preis weitergibt.
Das Ziel der Städte ist doppelt: weniger Einwegmüll im öffentlichen Raum und Geld für dessen Entsorgung. Potsdam etwa rechnet nach Angaben der Stadt für 2027 mit Einnahmen von rund einer Million Euro. Für Betriebe heißt das: Die Steuer ist keine Gebühr, die man durch Antrag vermeidet, sondern fällt bei jedem steuerpflichtigen Verkauf an, solange Einweg im Spiel ist.
Die Steuer betrifft vor allem Betriebe mit viel Außer-Haus-Geschäft: Cafés und Bäckereien mit Coffee to go, Imbisse, Döner- und Pizzabuden, Systemgastronomie, Lieferdienste mit Sitz in der Stadt und Restaurants mit Take-away. Für ein klassisches Restaurant mit Tellern und Gläsern vor Ort ändert sich dagegen meist wenig.
In welchen Städten gilt die Verpackungssteuer?
Im Oktober 2026 erheben unter anderem Tübingen (seit 2022), Konstanz, Freiburg im Breisgau (seit Anfang 2026) und Potsdam (seit 1. Oktober 2026) eine Verpackungssteuer. Weitere Städte wie Bremen, Köln, Frankfurt am Main, Mainz und Osnabrück haben eine Einführung beschlossen, verschoben oder prüfen sie. Die Liste wächst, seit das Bundesverfassungsgericht die Steuer Anfang 2025 grundsätzlich bestätigt hat.
| Stadt | Stand Oktober 2026 |
|---|---|
| Tübingen | seit 1.1.2022, 50 Cent je Verpackung und Geschirr, 20 Cent je Besteck, Vorbild für andere Städte |
| Konstanz | erhoben, Satzung der Stadt prüfen |
| Freiburg im Breisgau | seit Anfang 2026 |
| Potsdam | seit 1.10.2026, 50 Cent je Becher und Schale, 20 Cent je Besteck, erste Stadt in Brandenburg |
| Bremen | Start verschoben, Stand bei der Stadt prüfen |
| Köln | Stadtrat hat den Weg für eine Satzung geebnet |
| Frankfurt am Main, Mainz, Osnabrück | in Prüfung oder Diskussion, Verbände kritisieren die Pläne |
Stand nach Veröffentlichungen der Städte und Branchenmedien im Oktober 2026. Sätze und Starttermine können sich ändern, maßgeblich ist die aktuelle Satzung deiner Stadt.
Wer in einer dieser Städte arbeitet oder in der Nähe, sollte das Thema ernst nehmen. Und wer in einer Stadt mit vollen Innenstädten, vielen Studierenden oder viel Tourismus arbeitet, sollte damit rechnen, dass die Diskussion auch dort kommt. Die Städte schauen sehr genau, wie es bei den Vorreitern läuft.
Was gilt in Potsdam seit Oktober 2026?
In Potsdam gilt seit dem 1. Oktober 2026 eine Verpackungssteuer von 50 Cent für Einwegbecher samt Deckel, Einwegschalen und andere Einwegverpackungen für Speisen sowie 20 Cent für Einwegbesteck. Potsdam ist damit die erste Stadt in Brandenburg mit dieser Steuer. Ursprünglich war der Start für Juli geplant, er wurde nach Kritik aus der Wirtschaft um drei Monate verschoben.
Nach Angaben der Stadt fallen einige Fälle nicht unter die Steuer. Wer im Restaurant isst und sich den Rest einpacken lässt, löst in der Regel keinen steuerrelevanten Vorgang aus. Auch Einwegdosen und Flaschen, die unter die gesetzliche Pfandpflicht fallen, sind nicht betroffen. Für Märkte, Feste und andere zeitlich begrenzte Veranstaltungen gibt es eine Ausnahme, wenn ein Betrieb an höchstens zehn Tagen im Jahr in Potsdam solche Speisen oder Getränke verkauft.
Gleichzeitig hat Potsdam Fördermittel bereitgestellt: Gastronomiebetriebe können Zuschüsse für die Teilnahme an einem Mehrwegsystem, für Mehrweggeschirr oder eine Spülmaschine beantragen. Die genauen Bedingungen und Fristen stehen auf den Seiten der Stadt. Wer in Potsdam Take-away verkauft, sollte diese Förderung prüfen, bevor er in Mehrweg investiert.
Die Debatte in Brandenburg
IHK Potsdam, Handwerkskammer, Handelsverband Berlin-Brandenburg, DEHOGA Brandenburg und der Bundesverband der Systemgastronomie lehnen die Steuer ab und verweisen auf Kosten, Bürokratie und Wettbewerbsnachteile gegenüber dem benachbarten Berlin, wo keine Verpackungssteuer erhoben wird. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt sie und fordert zusätzlich eine flächendeckende Rückgabe-Infrastruktur für Mehrweg. Für deinen Betrieb ändert die Debatte erst einmal nichts: Die Steuer gilt.
Ist die Verpackungssteuer rechtlich zulässig?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. November 2024, veröffentlicht im Januar 2025, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer zurückgewiesen. Die Steuer ist nach dem Urteil eine zulässige örtliche Verbrauchsteuer im Sinne des Grundgesetzes, auch für Take-away-Gerichte, die typischerweise in der Stadt verzehrt werden. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Betriebe sei verhältnismäßig.
Geklagt hatte die Betreiberin eines Schnellrestaurants in Tübingen. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Steuer Betriebe unzumutbar belastet oder zur Geschäftsaufgabe zwingt. Eine feste Obergrenze für die Höhe hat es nicht festgelegt. Nachzulesen ist das in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 1 BvR 1726/23.
Für die Praxis heißt das: Klagen gegen die Steuer an sich haben wenig Aussicht. Streit kann es höchstens um Details einer einzelnen Satzung geben, etwa um Abgrenzungen oder Ausnahmen. Für Gastronomen ist es deshalb sinnvoller, Energie in die Anpassung des Betriebs zu stecken als in den Widerstand gegen die Steuer.
Was ist steuerpflichtig und was nicht?
Steuerpflichtig sind in der Regel Einwegbecher, Einwegboxen, Einwegteller und Schalen sowie Einwegbesteck und ähnliche Hilfsmittel wie Strohhalme, wenn darin Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden. Nicht steuerpflichtig sind Mehrwegverpackungen, Verpackungen für Waren, die nicht zum direkten Verzehr bestimmt sind, und je nach Satzung pfandpflichtige Getränkeverpackungen.
| Typischerweise steuerpflichtig | Typischerweise nicht steuerpflichtig |
|---|---|
| Coffee-to-go-Becher mit Deckel | Mehrwegbecher und Mehrwegboxen |
| Pommesschale, Dönerbox, Pizzakarton zum Mitnehmen | vom Gast mitgebrachte Behälter |
| Einwegteller und Einwegschalen | pfandpflichtige Dosen und Flaschen (z. B. Potsdam) |
| Einwegbesteck, Strohhalme, Rührstäbchen | Reste vom Restaurantbesuch zum Mitnehmen (z. B. Potsdam) |
Die Abgrenzung im Einzelfall steht in der Satzung, und genau dort lohnt sich ein genauer Blick. Viele Betriebe zahlen mehr als nötig, weil sie nicht wissen, welche Artikel wirklich erfasst sind, oder zu wenig, weil sie Besteck und Strohhalme vergessen. Eine Liste aller Einwegartikel, die du ausgibst, mit der Einordnung nach Satzung ist der erste Schritt.
Was kostet die Verpackungssteuer einen Betrieb?
Ein Imbiss mit 120 Getränkebechern, 80 Speiseboxen und 80 Einwegbesteck-Sets am Tag zahlt bei 50 und 20 Cent rund 116 Euro Verpackungssteuer täglich. Bei 300 Öffnungstagen sind das knapp 35.000 Euro im Jahr. Das ist für viele kleine Betriebe mehr als der Gewinn eines guten Monats und muss über Preise, Mehrweg oder weniger Einweg ausgeglichen werden.
Modellrechnung: Imbiss mit viel Take-away, 300 Öffnungstage
120 Becher × 0,50 Euro = 60,00 Euro am Tag
80 Boxen und Schalen × 0,50 Euro = 40,00 Euro am Tag
80 Besteck-Sets × 0,20 Euro = 16,00 Euro am Tag
Zusammen 116 Euro am Tag, 34.800 Euro im Jahr
Ob ein Besteck-Set als ein Hilfsmittel oder als mehrere zählt, regelt die Satzung. Die Rechnung nimmt ein Set als einen Artikel an.
Was passiert, wenn ein Teil der Gäste auf Mehrweg umsteigt?
Jeder Prozentpunkt Mehrweg spart in diesem Beispiel rund 350 Euro Steuer im Jahr. Davon gehen die Kosten für das Mehrwegsystem ab, also Pfandbecher, Spülen, Systemgebühren oder eigene Behälter. Ob sich das rechnet, hängt vom Betrieb ab. Bei hohen To-go-Mengen rechnet es sich meist schnell, besonders wenn es Förderung gibt wie in Potsdam. Wie du so eine Rechnung pro Verkauf aufbaust, zeigt unsere Seite zur Kalkulation.
Dazu kommt ein Effekt, der in keiner Satzung steht: Die Steuer verschiebt das Kaufverhalten. Manche Gäste setzen sich lieber hin, statt den Becher mitzunehmen. Andere kaufen seltener. Wer das nicht beobachtet, sieht nur die Steuer, aber nicht den veränderten Umsatz. Ein Blick in die Kassendaten nach drei Monaten zeigt, wie deine Gäste reagieren.
Solltest du die Steuer an den Gast weitergeben?
In den meisten Betrieben ja, aber sichtbar und mit einer Alternative. Wer die 50 Cent still in alle Preise einrechnet, verteuert auch den Kaffee im Mehrwegbecher und nimmt dem Gast den Anreiz zum Umstieg. Besser ist ein klar ausgewiesener Einwegaufschlag an der Kasse, kombiniert mit einem günstigen Mehrwegangebot. Dann entscheidet der Gast selbst, und die Steuer wird zum Argument für Mehrweg.
Drei Varianten, die wir in der Praxis sehen:
Variante 1: Einwegaufschlag sichtbar
Der Kaffee kostet im Mehrwegbecher oder vor Ort den normalen Preis, im Einwegbecher 50 Cent mehr, ausgewiesen als "Einweg-Aufschlag Verpackungssteuer". Transparent, fair, lenkt am stärksten Richtung Mehrweg.
Variante 2: Mischkalkulation
Die Steuer wird teilweise in alle To-go-Preise eingerechnet, teilweise selbst getragen. Ruhiger an der Kasse, aber kaum Anreiz für Mehrweg und am Ende oft teurer für den Betrieb.
Variante 3: Selbst schlucken
Der Betrieb zahlt die Steuer aus der Marge, um Gäste nicht zu verärgern. Bei kleinen Mengen machbar, bei viel Take-away ein Weg, mit dem ein gesunder Betrieb in die roten Zahlen rutscht.
Wichtig für alle Varianten: Der Aufschlag gehört auf die Preistafel, nicht nur auf den Bon. Gäste verzeihen einen fairen, erklärten Aufschlag. Was sie nicht verzeihen, ist das Gefühl, an der Kasse überrascht zu werden. Ein Satz wie "Einweg kostet in unserer Stadt 50 Cent Steuer. Mit unserem Mehrwegbecher sparst du sie" erklärt alles in einem Atemzug.
Wie hilft Mehrweg gegen die Verpackungssteuer?
Mehrweg ist der einzige Weg, die Verpackungssteuer legal und dauerhaft zu vermeiden: Für Mehrwegbecher, Mehrwegboxen und mitgebrachte Behälter fällt keine Steuer an. Gleichzeitig erfüllst du damit die Mehrwegangebotspflicht, die nach dem Verpackungsgesetz seit 2023 ohnehin für viele Betriebe gilt. Wer Mehrweg nur anbietet, aber nie verkauft, spart allerdings nichts.
Die Mehrwegangebotspflicht steht im Verpackungsgesetz, § 33. Viele Betriebe haben sie bisher eher formal erfüllt: Ein Stapel Pfandbecher steht in der Ecke, gefragt wird nie. Mit der Verpackungssteuer wird aus der Pflicht ein wirtschaftlicher Hebel. Jeder Mehrwegbecher spart 50 Cent.
1. Mehrweg zuerst anbieten: Das Team fragt aktiv "Im Mehrwegbecher?" statt "Zum Mitnehmen?".
2. Preisvorteil zeigen: Mehrweg muss sichtbar günstiger sein als Einweg, nicht gleich teuer.
3. Mitgebrachte Becher willkommen heißen: Ein Schild an der Theke und eine klare Hygieneroutine fürs Befüllen.
4. Einfache Rückgabe: Ein Poolsystem, das auch andere Betriebe in der Stadt nutzen, senkt die Hürde für Gäste.
5. Förderung prüfen: In Potsdam gibt es Zuschüsse für Mehrwegsysteme, Geschirr und Spülmaschinen.
6. Quote messen: Wie viele Prozent deiner To-go-Verkäufe laufen in Mehrweg? Monatlich aus der Kasse ablesen.
Wie die EU-Verpackungsverordnung die Regeln ab 2028 weiter verschärft, steht in PPWR Verpackungsverordnung Gastronomie. Wer liefert, findet die Rechnung pro Bestellung inklusive Verpackung in Lieferdienst in der Gastronomie.
Was musst du in Kasse und Buchhaltung beachten?
Für die Verpackungssteuer brauchst du in der Kasse saubere Daten: Wie viele steuerpflichtige Einwegartikel hast du in welchem Zeitraum ausgegeben? Am einfachsten geht das mit eigenen Artikeln oder Tasten für Einweg, getrennt nach Becher, Box und Besteck. Erklärungs- und Zahlungsrhythmus legt die Satzung fest. Wie die Steuer in der Buchhaltung und bei der Umsatzsteuer zu behandeln ist, klärst du mit deinem Steuerberater.
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Gibst du die Verpackungssteuer über einen Aufschlag an den Gast weiter, wird dieser Aufschlag Teil deines Verkaufspreises. Damit stellt sich die Frage, mit welchem Umsatzsteuersatz er zu versteuern ist, und das hängt davon ab, ob er auf eine Speise oder ein Getränk entfällt. Speisen kosten seit 2026 einheitlich 7 Prozent, Getränke 19 Prozent. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer in der Gastronomie 2026.
Praktisch heißt das: Lege in deiner Kasse für jeden Einwegartikel einen eigenen Artikel an, etwa "Einweg Becher", "Einweg Box", "Einweg Besteck", und buche ihn bei jedem To-go-Verkauf mit. So hast du am Monatsende die Zahl für die Steuererklärung, eine saubere Grundlage bei einer Prüfung durch die Stadt und gleichzeitig deine Mehrwegquote. Welche Kassensysteme das gut abbilden, steht in Kassensystem Gastronomie.
Was tun, wenn deine Stadt die Steuer erst plant?
Wenn deine Stadt die Verpackungssteuer erst diskutiert, ist jetzt der beste Zeitpunkt, dich vorzubereiten: Einwegmengen aus der Kasse ermitteln, die mögliche Steuerlast durchrechnen, Mehrweg einführen, solange es noch freiwillig und ohne Zeitdruck geht, und dich über DEHOGA oder IHK in die Diskussion vor Ort einbringen. Wer vorbereitet ist, wenn die Satzung kommt, verliert keine Gäste an den Nachbarn.
Die Rechnung aus diesem Beitrag kannst du heute schon mit deinen Zahlen machen. Nimm die Einwegverkäufe eines normalen Monats aus der Kasse, multipliziere sie mit 50 Cent für Becher und Boxen und 20 Cent für Besteck und rechne aufs Jahr hoch. Dann weißt du, worüber du redest, wenn die Stadt das Thema auf die Tagesordnung setzt, und kannst in der Diskussion mit konkreten Zahlen argumentieren statt mit Bauchgefühl.
Beobachtung aus der Beratungspraxis
In Betrieben mit viel Take-away sehen wir immer wieder dasselbe Muster: Die Mehrwegbecher stehen im Regal, das Team bietet sie nicht an, und die Gäste wissen nicht, dass es sie gibt. Sobald das Team aktiv fragt und Mehrweg an der Kasse sichtbar günstiger ist, steigt die Quote spürbar, oft innerhalb weniger Wochen. Das Schwierigste ist nicht das System, sondern die Gewohnheit am Tresen. Mit einer Verpackungssteuer wird diese Gewohnheit plötzlich sehr teuer.
Wer ohnehin gerade eine Gründung oder Übernahme mit viel To-go-Geschäft plant, sollte die Verpackungssteuer in der Standortwahl mitdenken. Ein paar hundert Meter Unterschied über die Stadtgrenze können bei hohem Take-away-Anteil fünfstellige Beträge im Jahr ausmachen. Was ein kleiner Betrieb mit Take-away kostet und einbringt, steht in Imbiss eröffnen: Kosten.
Die Verpackungssteuer ist eine von vielen neuen Kostenstellen, die in den letzten Jahren dazugekommen sind. Einzeln sind sie oft überschaubar, zusammen verändern sie die Rechnung eines Betriebs grundlegend. Genau hier setzt eine Gastronomieberatung an: alle Posten in Euro aufschreiben, die Preise neu rechnen und die Abläufe so ändern, dass die Kosten nicht einfach im Gewinn verschwinden. Was unsere Gastronomieberatung dabei leistet, steht unter Gastronomieberatung.
Verpackungssteuer in deiner Stadt?
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Häufige Fragen zur Verpackungssteuer
Was ist die Verpackungssteuer?
Die Verpackungssteuer ist eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, in denen Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden. Jede Stadt regelt sie in einer eigenen Satzung. Nach Tübinger Vorbild sind 50 Cent pro Becher oder Box und 20 Cent pro Besteck üblich.
Wer zahlt die Verpackungssteuer, der Gast oder der Betrieb?
Steuerpflichtig ist der Endverkäufer, also der Gastronomiebetrieb, die Bäckerei oder der Imbiss. Der Betrieb muss die Steuer an die Stadt abführen. Ob und wie er sie über den Preis an den Gast weitergibt, entscheidet er selbst. Bewährt hat sich ein sichtbarer Einwegaufschlag kombiniert mit einem günstigeren Mehrwegangebot.
Welche Städte erheben eine Verpackungssteuer?
Im Oktober 2026 erheben unter anderem Tübingen seit 2022, Konstanz, Freiburg seit Anfang 2026 und Potsdam seit dem 1. Oktober 2026 eine Verpackungssteuer. Bremen, Köln, Frankfurt am Main, Mainz und Osnabrück haben sie beschlossen, verschoben oder prüfen sie. Maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der Satzung in deiner Stadt.
Wie hoch ist die Verpackungssteuer in Potsdam?
In Potsdam kostet die Verpackungssteuer seit dem 1. Oktober 2026 50 Cent pro Einwegbecher samt Deckel und pro Einwegschale oder Speiseverpackung sowie 20 Cent pro Einwegbesteck. Pfandpflichtige Dosen und Flaschen und Reste vom Restaurantbesuch sind nach Angaben der Stadt nicht betroffen. Für Mehrweg gibt es Fördermittel der Stadt.
Ist die Verpackungssteuer rechtlich zulässig?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. November 2024, Aktenzeichen 1 BvR 1726/23, die Tübinger Verpackungssteuer als zulässige örtliche Verbrauchsteuer bestätigt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Betriebe sei verhältnismäßig. Damit können auch andere Städte eine solche Steuer erheben.
Wie kann ich die Verpackungssteuer vermeiden?
Legal vermeiden lässt sie sich nur über Mehrweg: Für Mehrwegbecher, Mehrwegboxen und mitgebrachte Behälter des Gastes fällt keine Steuer an. Entscheidend ist, dass Mehrweg aktiv angeboten wird und für den Gast günstiger ist als Einweg. Jeder Becher, der in Mehrweg verkauft wird, spart 50 Cent.
Muss ich auf die Verpackungssteuer Umsatzsteuer zahlen?
Gibst du die Verpackungssteuer über einen Aufschlag an den Gast weiter, wird dieser Aufschlag Teil des Verkaufspreises. Wie er umsatzsteuerlich zu behandeln ist und mit welchem Satz, hängt vom Einzelfall ab, etwa ob er auf eine Speise mit 7 Prozent oder ein Getränk mit 19 Prozent entfällt. Kläre die Buchung mit deinem Steuerberater.
Was kostet die Verpackungssteuer einen Imbiss im Jahr?
In unserer Modellrechnung zahlt ein Imbiss mit 120 Bechern, 80 Boxen und 80 Besteck-Sets am Tag rund 116 Euro Verpackungssteuer täglich, bei 300 Öffnungstagen knapp 35.000 Euro im Jahr. Mit 40 Prozent Mehrweganteil sinkt die Steuer auf rund 21.000 Euro, abzüglich der Kosten für das Mehrwegsystem.
Über den Autor
René Kaplick ist Gründer und CEO der Gastro Piraten, Keynote-Speaker und Autor. Er ist in der Gastronomie aufgewachsen, hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient, eine Kochausbildung gemacht und in der Sternegastronomie gearbeitet, unter anderem im First Floor Berlin. Dazu ist er Handelsfachwirt. Seit 1990 arbeitet er im Gastgewerbe, seit 2010 berät er mit den Gastro Piraten Restaurants und Hotels und hat über 5.600 Betriebe begleitet. Er hat sieben Fachbücher geschrieben. Mehr über René Kaplick
50 Cent sind keine Katastrophe. Katastrophal wird es nur, wenn sie jeden Tag hundertmal unbemerkt aus der Kasse gehen.
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