Marketing & Recht | Lesezeit: 16 Minuten | Stand: September 2026
Auf deiner Speisekarte steht wahrscheinlich mindestens eines dieser Worte: regional, hausgemacht, nachhaltig, klimaneutral, aus der Region, vom Bauern nebenan. Auf deiner Website steht vermutlich noch mehr davon. In 16 Tagen ändert sich, was davon zulässig ist.
Am 27. September 2026 treten die neuen Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft, mit denen Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 umsetzt, bekannt als EmpCo-Richtlinie. Sie richtet sich an jedes Unternehmen, das gegenüber Endkunden mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteilen wirbt. Ein Restaurant mit 40 Plätzen fällt genauso darunter wie ein Konzern.
Es gibt keine allgemeine Übergangsfrist und keine Bagatellgrenze für kleine Betriebe. Entscheidend ist nicht, wann die Karte gedruckt wurde, sondern ob die Aussage nach dem Stichtag noch im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Eine Karte von 2024, die am 28. September auf dem Tisch liegt, wird nach neuem Recht bewertet.
Dieser Artikel zeigt dir, was sich konkret ändert, welche Formulierungen auf Speisekarte und Website zum Risiko werden, welche weiterhin gehen, was mit den Klassikern regional und hausgemacht ist, warum bei bio eine Zertifizierungspflicht lauert, die viele nicht kennen, und wie du deine Karte in 30 Minuten selbst durchgehst.
Was ändert sich am 27. September 2026?
Ab diesem Tag gelten neue Verbote im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG. Drei Dinge werden unmittelbar untersagt: pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, Klimaneutralitätswerbung, die auf Kompensation beruht, und selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung. Dazu kommen strengere Anforderungen an alles, was nach Umweltvorteil klingt.
Neu ist dabei vor allem die Rechtsform. Diese Aussagen waren schon vorher angreifbar, aber über den allgemeinen Irreführungstatbestand in § 5 UWG, also im Einzelfall und mit Argumentationsaufwand. Jetzt wandern sie in die sogenannte schwarze Liste im Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG. Was dort steht, ist ohne weitere Prüfung unzulässig. Es gibt keine Abwägung mehr, ob der Gast dadurch wirklich getäuscht wurde.
Die Richtung war absehbar. Der Bundesgerichtshof hat bereits am 27. Juni 2024 im Verfahren I ZR 98/23 entschieden, dass Werbung mit dem Begriff klimaneutral irreführend ist, wenn nicht schon in der Werbung selbst erklärt wird, ob die Neutralität durch echte Reduktion oder durch Kompensation erreicht wurde. Die neue Regelung geht darüber hinaus und untersagt den produktbezogenen Neutralitätsclaim auf Kompensationsbasis vollständig.
Drei Irrtümer, die gerade kursieren
Das betrifft nur große Unternehmen. Nein. Die Regeln gelten für jedes Unternehmen, das gegenüber Verbrauchern wirbt. Betriebsgröße, Umsatz und Rechtsform spielen keine Rolle.
Meine Karte ist doch schon gedruckt. Eine allgemeine Abverkaufs- oder Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Maßgeblich ist die Verwendung nach dem Stichtag, nicht der Druckzeitpunkt.
Ich meine es doch ehrlich. Die neuen Verbote knüpfen nicht an die Absicht an, sondern an die Aussage und den Nachweis. Gut gemeint und belegbar sind zwei verschiedene Dinge.
Welche Aussagen auf der Speisekarte werden zum Risiko?
Riskant wird alles, was pauschal einen Umweltvorteil behauptet, ohne ihn zu konkretisieren und zu belegen. Sicher bleibt alles, was eine konkrete, überprüfbare Tatsache benennt. Die Faustregel für die gesamte Kommunikation lautet: Je präziser die Aussage, desto haltbarer. Eine Behauptung über das ganze Unternehmen oder das ganze Gericht ist fast immer angreifbar, eine Aussage über eine einzelne nachweisbare Maßnahme fast nie.
| Formulierung | Einordnung | Was stattdessen geht |
|---|---|---|
| Klimaneutrales Restaurant | Riskant, wenn die Neutralität über Zertifikate hergestellt wird | Benenne die konkrete Maßnahme und ihren Umfang, ohne Neutralität zu behaupten |
| Klimaneutrales Mittagsmenü | Produktbezogener Neutralitätsclaim auf Kompensationsbasis, künftig unzulässig | Konkrete Reduktionsmaßnahme statt Neutralitätsaussage |
| Umweltfreundlich, grün, öko | Pauschal und ohne Nachweis riskant | Die einzelne Maßnahme nennen, die den Vorteil trägt |
| Nachhaltiges Konzept | Pauschale Gesamtaussage ohne Bezugspunkt | Auf einen belegbaren Teilaspekt herunterbrechen |
| Unser eigenes Nachhaltigkeitssiegel | Ohne unabhängiges Zertifizierungssystem unzulässig | Anerkannte Zertifizierung oder gar kein Siegel |
| Wir werden bis 2030 klimaneutral | Aussagen über künftige Umweltleistung nur mit belastbarem Plan | Nur ankündigen, was mit Zwischenzielen hinterlegt und überprüfbar ist |
| Strom aus erneuerbaren Quellen seit 2023 | Konkret, datiert, belegbar | So lassen |
| Unsere Speisekarte wechselt monatlich mit der Saison | Tatsachenbehauptung, überprüfbar | So lassen |
Der Denkfehler, der in fast jeder Gastro-Website steckt, ist die Gesamtaussage. Ein Satz wie nachhaltiges Restaurant im Herzen der Altstadt behauptet einen Vorteil für den gesamten Betrieb und lässt sich nicht belegen, weil er nichts Bestimmtes sagt. Ein Satz wie unser Gemüse kommt von drei Höfen im Umkreis von 30 Kilometern sagt dasselbe in gut, ist stärker und ist überprüfbar. Marketing und Rechtssicherheit zeigen hier ausnahmsweise in dieselbe Richtung.
Darf ich weiterhin regional auf die Karte schreiben?
Ja, wenn es stimmt und du erklärst, was du damit meinst. Regional ist kein gesetzlich geschützter Begriff, es gibt keine Kilometergrenze und keine Definition im Gesetz. Genau das macht ihn angreifbar: Wer regional schreibt und Rindfleisch aus Südamerika verarbeitet, täuscht den Gast, und das war schon vor der EmpCo-Reform unzulässig.
Die saubere Lösung ist eine Fußnote auf der Karte, die einmal definiert, was regional in deinem Betrieb bedeutet. Zum Beispiel: Regional bedeutet bei uns Erzeuger im Umkreis von 50 Kilometern. Damit hast du drei Dinge erreicht. Der Gast weiß, woran er ist. Die Aussage ist überprüfbar. Und du hast ein Verkaufsargument, das dein Wettbewerber nicht einfach abschreiben kann, weil er die Lieferanten nicht hat.
Wichtig ist die Reichweite der Aussage. Wenn nur das Gemüse regional ist, das Fleisch aber nicht, gehört die Angabe an das einzelne Gericht oder die einzelne Zutat, nicht in die Kopfzeile der Karte. Eine Überschrift wie regionale Küche erfasst alles, was darunter steht. Für Betriebe auf dem Land ist das kein Nachteil, sondern die Gelegenheit, die Herkunft endlich konkret zu machen. Wie sich daraus eine echte Positionierung bauen lässt, steht im Artikel zur Positionierung in der Landgastronomie.
Beobachtung aus der Beratungspraxis: In Speisekarten von Landgasthöfen und inhabergeführten Restaurants in Brandenburg und Berlin, die wir in der Kartenanalyse durchgehen, steht regional fast immer als Überschrift oder Claim, fast nie am einzelnen Gericht. Fragt man nach, welcher Lieferant zu welchem Gericht gehört, steht die Antwort meist nicht auf dem Papier, sondern im Kopf des Inhabers. Betriebe, die diese Information auf die Karte holen, verkaufen die betroffenen Gerichte messbar besser, und sie haben den Nachweis gleich mit erledigt.
Was gilt für hausgemacht, selbst gemacht und aus eigener Herstellung?
Hausgemacht heißt: im eigenen Betrieb hergestellt, aus Grundzutaten, nicht aus einem zugekauften Fertigprodukt. Diese Regel ist nicht neu und hat mit der EmpCo-Reform nichts zu tun, sie steht seit jeher im Lebensmittelrecht. Wer eine zugekaufte Sauce erwärmt und sie hausgemacht nennt, verstößt gegen das Irreführungsverbot in § 11 LFGB und ist zusätzlich über das Wettbewerbsrecht angreifbar.
Der Grund, warum das hier steht: Wenn die neuen Regeln ab Ende September Aufmerksamkeit auf Speisekarten lenken, werden Abmahner und Verbraucherverbände nicht nur nach Umweltaussagen schauen. Sie lesen die ganze Karte. Und der häufigste Verstoß auf deutschen Speisekarten ist nicht klimaneutral, sondern hausgemacht.
| Begriff | Was er bedeutet | Häufige Fehlanwendung |
|---|---|---|
| Hausgemacht, selbst gemacht | Im eigenen Betrieb aus Grundzutaten hergestellt | Zugekaufte Convenience-Ware, die nur erhitzt oder abgeschmeckt wird |
| Frisch | Nicht konserviert, nicht tiefgekühlt vorgefertigt | Tiefkühlware, die im Haus aufgebacken wird |
| Aus der Region, vom Bauern | Konkret benennbarer Erzeuger aus der Umgebung | Großhandelsware ohne Herkunftsbezug |
| Hausgemachte Art, nach Hausmacherart | Beschreibt die Machart, nicht den Herstellungsort | Wird oft als Umgehung genutzt und funktioniert nur, wenn die Karte insgesamt nicht täuscht |
| Original, echt, traditionell | Bezieht sich auf eine definierte Zubereitung | Wird pauschal als Aufwertung verwendet |
Praktisch heißt das: Geh deine Karte durch und streich hausgemacht überall dort, wo es nicht zutrifft. Das kostet nichts und nimmt Risiko raus. Wo es zutrifft, schreib dazu, was gemeint ist. Unsere Spätzle schaben wir täglich selbst ist stärker als hausgemachte Spätzle und gleichzeitig unangreifbar. Welche Formulierungen auf der Karte tatsächlich verkaufen, haben wir im Artikel zur Speisekarte optimieren und im Menu Engineering behandelt.
Bio auf der Speisekarte: die Pflicht, die die meisten nicht kennen
Wer bio, biologisch, öko oder ökologisch auf der Speisekarte, an der Ausgabe, auf einer Tafel oder auf der Website auslobt, muss am Öko-Kontrollverfahren teilnehmen und zertifiziert sein. Das gilt unabhängig davon, ob es um eine einzelne Zutat, eine Komponente oder die ganze Karte geht, und unabhängig vom Anteil am Wareneinkauf. Ein einziges Bio-Ei auf der Karte löst die Pflicht aus.
Geregelt ist das in Deutschland über das Öko-Landbaugesetz und die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung. Wer bio auslobt, braucht einen Vertrag mit einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle und meldet die Tätigkeit der zuständigen Landesbehörde. Zusätzlich kann der Bio-Anteil am Wareneinkauf ausgelobt werden, in drei Stufen: Bronze ab 20 Prozent, Silber ab 50 Prozent, Gold ab 90 Prozent. Die verbindlichen Informationen dazu stehen beim Informationsportal Ökolandbau der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Der Umkehrschluss ist die praktische Erkenntnis für die meisten Betriebe: Wer Bio-Ware einsetzt, sie aber nirgends ausdrücklich auslobt, ist nicht kontrollpflichtig. Du darfst also mit Bio-Eiern kochen, ohne zertifiziert zu sein. Sobald das Wort auf der Karte oder der Website steht, sieht es anders aus. Genau deshalb ist bio der Begriff, bei dem sich das Aufräumen der Karte finanziell am schnellsten rechnet: entweder zertifizieren oder streichen, ein Dazwischen gibt es nicht.
Wo überall geprüft wird
Die Regeln gelten nicht nur für die gedruckte Karte. Erfasst sind auch Website, Google-Unternehmensprofil, Social-Media-Profile und Beiträge, Aushänge und Tafeln, Speisekarten in Lieferportalen, Flyer, Menütafeln bei Veranstaltungen und Angebotsschreiben an Firmenkunden. Wer nur die Karte korrigiert und die Website vergisst, hat das Risiko nicht beseitigt, sondern nur verschoben.
Was passiert, wenn ich es nicht anpasse?
Das realistische Risiko für einen Gastronomiebetrieb ist nicht das Bußgeld, sondern die Abmahnung. Wettbewerber, Wettbewerbsvereine und klageberechtigte Verbraucherverbände können Unterlassung verlangen. Dazu kommen die Kosten der Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe. Bei koordinierten Verstößen sieht das Gesetz zusätzlich Bußgelder vor, die sich am Jahresumsatz orientieren können.
Teurer als die Abmahnung selbst ist meist die Folge. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wirkt dauerhaft. Wenn dieselbe Formulierung anderthalb Jahre später auf einem vergessenen Flyer oder in einem alten Instagram-Beitrag wieder auftaucht, wird die Vertragsstrafe fällig, unabhängig davon, ob es Absicht war. Deshalb ist der Aufräumdurchgang durch alle Kanäle wichtiger als die Korrektur der aktuellen Karte.
Zur rechtlichen Bewertung des Einzelfalls gehört ein Anwalt für Wettbewerbsrecht, nicht ein Berater und nicht dieser Artikel. Was wir beisteuern, ist der betriebliche Teil: welche Aussagen in Speisekarten üblicherweise stehen, welche davon sich ohne Verlust ersetzen lassen und wie der Durchgang praktisch abläuft. Ähnlich gelagert sind zwei weitere Fristen, die gerade laufen: die Verpackungsverordnung PPWR und die KI-Kennzeichnungspflicht, die beide ebenfalls die Außenkommunikation betreffen.
Der Karten-Check in 30 Minuten
Nimm deine Speisekarte, deine Website und dein Google-Profil und geh sie in vier Durchgängen durch: erst markieren, dann prüfen, dann ersetzen, dann dokumentieren. Wer das einmal sauber macht, hat die Sache erledigt und braucht danach nur noch bei jeder Kartenänderung fünf Minuten nachzuziehen.
- Durchgang 1, markieren. Streich mit einem Marker jedes Wort an, das eine Eigenschaft behauptet: regional, hausgemacht, frisch, bio, nachhaltig, klimaneutral, umweltfreundlich, vom Bauern, aus eigener Herstellung, traditionell, original. Bei den meisten Karten sind es zwischen 10 und 30 Stellen.
- Durchgang 2, prüfen. Frag bei jeder Markierung: Kann ich das im Zweifel belegen? Beleg heißt Lieferschein, Rezeptur, Vertrag oder Zertifikat, nicht Erinnerung. Was du nicht belegen kannst, kommt auf die Streichliste.
- Durchgang 3, ersetzen. Ersetz die pauschale Aussage durch die konkrete Tatsache dahinter. Statt nachhaltig schreib, was du tust. Statt regional schreib, von wem. Statt hausgemacht schreib, was ihr selbst macht. Wo es dahinter nichts gibt, streich ersatzlos.
- Durchgang 4, dokumentieren. Leg einen Ordner an, digital reicht, und sammel je Aussage den Beleg. Lieferantenliste mit Entfernungen, Rezepturen für die selbst hergestellten Positionen, das Öko-Zertifikat, den Stromvertrag. Im Abmahnfall entscheidet dieser Ordner über die Kosten.
Zum Schluss dieselbe Runde für alles außerhalb der Karte: Startseite, Über-uns-Seite, Google-Unternehmensprofil, die letzten Beiträge auf Instagram und Facebook, die Einträge in Lieferportalen und die Vorlagen für Veranstaltungsangebote. Was auf der eigenen Seite steht, lässt sich in Minuten ändern, wie im Artikel zur Restaurant-Website beschrieben. Alte Social-Media-Beiträge werden gern vergessen und sind trotzdem geschäftliche Kommunikation.
Beispiel aus der Praxis (illustrativ): Landhotel mit Restaurant im Oderbruch
Ausgangssituation: Landhotel mit 30 Zimmern und Restaurant, Karte mit 34 Positionen, Website mit Nachhaltigkeitsseite, aktiver Instagram-Account. Auf der Startseite stand nachhaltiges Landhotel, auf der Karte 14 Mal hausgemacht und 6 Mal regional, dazu ein selbst gestaltetes grünes Blatt-Symbol als eigenes Nachhaltigkeitszeichen.
Problem: Beim Durchgang zeigte sich: 5 der 14 hausgemacht-Angaben betrafen zugekaufte Ware. Das Blatt-Symbol war eine eigene Grafik ohne jede Zertifizierung. Die Bio-Milch wurde auf der Frühstückskarte ausgelobt, eine Anbindung an eine Öko-Kontrollstelle gab es nicht. Die Nachhaltigkeitsseite bestand aus Absichtserklärungen ohne eine einzige Zahl.
Maßnahme: Fünf falsche hausgemacht-Angaben gestrichen, bei den übrigen neun die konkrete Tätigkeit ergänzt. Regional durch eine Fußnote definiert und die drei Erzeuger namentlich auf der Karte genannt. Das Blatt-Symbol entfernt. Bio-Auslobung beim Frühstück gestrichen, Zertifizierung als Option für später notiert. Nachhaltigkeitsseite ersetzt durch vier konkrete Angaben mit Zahl und Datum.
Ergebnis: Das Risiko ist raus, und die Karte verkauft besser als vorher. Die drei namentlich genannten Erzeuger sind inzwischen Gesprächsthema am Tisch, zwei Gerichte mit Erzeugernennung haben ihren Anteil am Absatz spürbar erhöht. Der Aufwand lag bei einem halben Tag plus Neudruck der Karte.
Name und Ort wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Der geschilderte Fall basiert auf einer echten Beratungssituation der Gastro Piraten.
Der Satz, der fast immer funktioniert
Ersetz jede Behauptung durch eine Zahl oder einen Namen. Nicht regional, sondern Kartoffeln vom Hof Schulze, 12 Kilometer. Nicht nachhaltig, sondern seit März 2024 Ökostrom. Nicht hausgemacht, sondern täglich frisch im Haus geschabt. Das ist rechtlich haltbar, weil überprüfbar, und es verkauft besser, weil konkret. Dieselbe Regel gilt übrigens für die KI-Sichtbarkeit: Sprachmodelle zitieren konkrete Angaben und ignorieren Werbefloskeln.
Warum konkrete Angaben auch deine Sichtbarkeit verbessern
Sprachmodelle und Suchmaschinen behandeln Werbefloskeln wie Rauschen. Zitiert und in Antworten übernommen wird, was überprüfbar ist: Namen, Zahlen, Daten, Entfernungen, Zertifikate. Wenn ein Gast ChatGPT nach einem Restaurant mit regionaler Küche in deiner Gegend fragt, hilft der Satz nachhaltiges Konzept seit 2019 überhaupt nicht. Der Satz Gemüse von drei Höfen im Umkreis von 30 Kilometern hilft.
Das ist der Grund, warum dieser Durchgang mehr ist als Schadensbegrenzung. Du ersetzt Aussagen, die rechtlich angreifbar und gleichzeitig unsichtbar sind, durch Aussagen, die halten und gefunden werden. Betriebe, die ihre Herkunftsangaben, Zubereitungsarten und Zertifikate konkret auf die Website schreiben, tauchen in KI-Antworten deutlich häufiger auf als Betriebe, deren Seite aus Adjektiven besteht.
- Zahlen statt Adjektive. Jede Angabe, die eine Zahl enthält, ist zitierfähig. Jede Angabe ohne Zahl konkurriert mit tausend gleichlautenden Sätzen anderer Betriebe.
- Namen statt Kategorien. Der Hof mit Namen ist eine Entität, die verknüpft werden kann. Der Bauer aus der Region ist keine.
- Datum statt Dauerzustand. Seit März 2024 ist überprüfbar, seit Jahren nicht.
- Eine Seite, auf der alles steht. Sammle Herkunft, Zubereitung und Zertifikate an einer Stelle auf der Website statt verstreut. Das erleichtert den Nachweis im Streitfall und macht es Suchsystemen leicht, die Angaben deinem Betrieb zuzuordnen.
Über den Autor
René Kaplick hat Gastronomie nicht studiert. Er ist darin aufgewachsen. Mit zehn Jahren hat er die ersten Gäste bedient, neben seinen Eltern, im Familienbetrieb. Was folgte: Kochausbildung, Stationen in der Sternegastronomie (u. a. First Floor Berlin, Michelin-Stern), Handelsfachwirt, über 5.600 begleitete Betriebe im DACH-Raum seit 2010 und mehrere tausend analysierte Speisekarten. Die Gastro Piraten sind KfW- und BAFA-akkreditiert, DATEV-Partner und Partnerbetrieb des DEHOGA Berlin seit 2018.
Mehr über René Kaplick und das Team der Gastro Piraten auf unserer Über-uns-Seite.
Wir gehen deine Karte mit dir durch
Speisekarte, Website und Profile in einem Durchgang: Wir markieren jede Aussage, die Nachweis braucht, ersetzen sie durch eine Formulierung, die hält und besser verkauft, und du bekommst die Nachweisliste dazu. Rechtliche Einzelfallbewertung bleibt beim Anwalt, das Aufräumen machen wir.
Kostenloses Erstgespräch buchen
Du willst dich erst informieren? In der Hospitality Business School gehen wir montags um 10 Uhr Themen wie dieses live durch, mit echten Speisekarten und anonymisierten Beispielen. Du kannst dich hier eintragen und unverbindlich dazukommen.
Häufige Fragen zu Werbeaussagen in der Gastronomie
Was ändert sich am 27. September 2026 für Gastronomen?
An diesem Tag treten die neuen UWG-Regeln in Kraft, mit denen Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 umsetzt. Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, Klimaneutralitätswerbung auf Kompensationsbasis und selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung werden unmittelbar unzulässig. Das betrifft jedes Unternehmen, das gegenüber Gästen wirbt, unabhängig von der Betriebsgröße.
Darf ich noch regional auf die Speisekarte schreiben?
Ja, wenn es zutrifft und du erklärst, was du damit meinst. Regional ist kein geschützter Begriff und hat keine gesetzliche Kilometergrenze. Definiere ihn deshalb einmal per Fußnote auf der Karte, zum Beispiel Erzeuger im Umkreis von 50 Kilometern, und setz die Angabe ans einzelne Gericht statt in die Überschrift, wenn nicht alles regional ist.
Wann darf ich hausgemacht schreiben?
Wenn das Gericht im eigenen Betrieb aus Grundzutaten hergestellt wurde. Zugekaufte Fertigprodukte, die nur erhitzt oder abgeschmeckt werden, sind nicht hausgemacht. Das ergibt sich aus dem Irreführungsverbot des Lebensmittelrechts und gilt unabhängig von der EmpCo-Reform. Es ist der häufigste Verstoß auf deutschen Speisekarten.
Brauche ich eine Zertifizierung, wenn ich bio auf der Karte schreibe?
Ja. Wer bio, biologisch, öko oder ökologisch auf Speisekarte, Tafel, Website oder Social Media auslobt, muss am Öko-Kontrollverfahren teilnehmen, einen Vertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle schließen und die Tätigkeit der Landesbehörde melden. Der Anteil spielt keine Rolle, eine einzelne Bio-Zutat genügt. Wer Bio-Ware einsetzt, sie aber nirgends ausdrücklich auslobt, ist nicht kontrollpflichtig.
Gilt eine Übergangsfrist für bereits gedruckte Speisekarten?
Eine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsfrist ist nicht vorgesehen. Maßgeblich ist, ob die Aussage nach dem 27. September 2026 noch im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, nicht wann die Karte gedruckt oder die Website erstellt wurde. Eine alte Karte, die weiter auf dem Tisch liegt, wird nach neuem Recht bewertet.
Was kostet ein Verstoß gegen die neuen Werberegeln?
Das praktische Risiko ist die Abmahnung durch Wettbewerber oder klageberechtigte Verbände, verbunden mit Unterlassungsanspruch, Abmahnkosten und einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Teurer wird es meist später: Taucht dieselbe Formulierung erneut auf, etwa auf einem alten Flyer oder in einem älteren Social-Media-Beitrag, wird die Vertragsstrafe fällig. Bei koordinierten Verstößen sieht das Gesetz zusätzlich umsatzbezogene Bußgelder vor.
Welche Kanäle muss ich prüfen, nicht nur die Speisekarte?
Website, Google-Unternehmensprofil, Instagram und Facebook samt älterer Beiträge, Einträge in Lieferportalen, Aushänge und Tafeln im Lokal, Flyer, Menükarten für Veranstaltungen und Angebotsvorlagen für Firmenkunden. Alles davon ist geschäftliche Kommunikation. Wer nur die Karte korrigiert, verschiebt das Risiko, statt es zu beseitigen.
Wie formuliere ich eine Umweltaussage, die hält?
Ersetz die Behauptung durch eine konkrete Tatsache mit Zahl, Namen oder Datum. Statt umweltfreundlich nenn die Maßnahme und seit wann sie läuft. Statt regional nenn den Erzeuger und die Entfernung. Statt nachhaltiges Konzept nenn den einzelnen Punkt, den du belegen kannst. Präzise Aussagen sind rechtlich haltbar und verkaufen besser als Floskeln.