Umsatzsteuer

Recht & Steuern | Lesezeit 18 Minuten | Stand: Juli 2026

Eine Pizza für 12 Euro, dazu eine Cola für 3 Euro, geliefert an die Haustür. Auf der Pizza liegen 7 Prozent Umsatzsteuer, auf der Cola 19 Prozent. Zwei Produkte in einer Tüte, zwei Steuersätze, und die Trennung entscheidet über deine Marge und dein Prüfungsrisiko.

Klingt nach einem Detail, das der Steuerberater schon richtig macht.

In der Praxis stimmt das oft nicht. Nach jeder Steuersatzänderung laufen in tausenden Kassen die falschen Sätze weiter, und seit dem 1. Januar 2026 hat sich für die Gastronomie so viel geändert wie seit Jahren nicht. Wer seine Kasse nicht angepasst hat, zahlt entweder zu viel oder bekommt bei der nächsten Prüfung eine Nachzahlung.

Dieser Leitfaden zeigt dir, wie die Umsatzsteuer in der Gastronomie 2026 wirklich funktioniert: welcher Satz auf was gehört, was sich beim Hotel geändert hat, wie du sauber ausweist, und welche Fehler die Branche am meisten Geld kosten.

Was ist die Umsatzsteuer in der Gastronomie?

Die Umsatzsteuer in der Gastronomie ist eine Verbrauchsteuer auf den Verkauf von Speisen und Getränken. Seit dem 1. Januar 2026 gelten einheitlich 7 Prozent auf Speisen, unabhängig vom Verzehrort, und 19 Prozent auf Getränke. Rechtsgrundlage ist § 12 des Umsatzsteuergesetzes in Verbindung mit dem Steueränderungsgesetz 2025.

Für dich als Betrieb ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, kein Ertrag. Du kassierst sie vom Gast und führst sie ans Finanzamt ab. Was du selbst an Umsatzsteuer für deine Einkäufe zahlst, die Vorsteuer, ziehst du davon ab. Verdienen tust du an dieser Steuer nichts, aber falsch anwenden kostet dich schnell echtes Geld.

Kurz gesagt. Speisen 7 Prozent, Getränke 19 Prozent, und das seit dem 1. Januar 2026 unabhängig davon, ob im Lokal gegessen, mitgenommen oder geliefert wird. Diese eine Regel deckt den Großteil deines Alltags ab. Die Ausnahmen und Sonderfälle klären wir in diesem Leitfaden Schritt für Schritt.

Wie viel Umsatzsteuer zahle ich 2026 auf Speisen und Getränke?

Auf Speisen zahlst du seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 7 Prozent Umsatzsteuer, auf Getränke 19 Prozent. Die früher entscheidende Frage, ob im Lokal verzehrt oder mitgenommen wird, spielt für Speisen keine Rolle mehr. Für Getränke ändert sich nichts, sie bleiben beim vollen Satz.

Die wichtigste Ausnahme betrifft Milchgetränke. Getränke mit einem Milchanteil von über 75 Prozent Kuhmilch, etwa Latte Macchiato oder Kakao, unterliegen 7 Prozent. Pflanzliche Alternativen wie Hafer-, Soja- oder Mandeldrinks bleiben bei 19 Prozent. Diese Abgrenzung ist ein echter Prüfungsschwerpunkt, die Details dazu stehen im Beitrag zu Milchkaffee und Umsatzsteuer.

LeistungUmsatzsteuersatz 2026Anmerkung
Speisen im Lokal7 %seit 1.1.2026 einheitlich
Speisen zum Mitnehmen7 %wie im Lokal
Speisen per Lieferung7 %wie im Lokal
Getränke (alkoholfrei und alkoholisch)19 %unabhängig vom Verzehrort
Milchgetränke über 75 % Kuhmilch7 %Pflanzendrinks bleiben 19 %
Plattformprovision (Lieferando, Wolt)19 %für dich als Vorsteuer abziehbar

Warum gelten auf Speisen jetzt nur noch 7 Prozent?

Auf Speisen gelten seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft 7 Prozent, weil das Steueränderungsgesetz 2025 die Restaurations- und Verpflegungsleistungen für Speisen einheitlich ermäßigt hat. Damit endet das jahrelange Hin und Her zwischen 19 Prozent im Lokal und 7 Prozent zum Mitnehmen.

Ein kurzer Rückblick ordnet das ein. Während der Corona-Zeit wurden Speisen befristet auf 7 Prozent gesenkt. Zum 1. Januar 2024 lief diese Absenkung aus, und Speisen im Lokal wurden wieder mit 19 Prozent besteuert. Der DEHOGA hat jahrelang für eine dauerhafte Lösung gekämpft, und seit 2026 ist sie da. Der DEHOGA Bundesverband hat die Reform als längst überfällige Vereinfachung bewertet.

Was das für dich bedeutet. Der ermäßigte Satz senkt bei gleichbleibendem Bruttopreis deine abzuführende Steuer und verbessert damit deine Marge auf Speisen. Voraussetzung ist, dass deine Kasse und deine Karten den neuen Satz sauber abbilden. Wer weiter 19 Prozent auf Speisen abführt, verschenkt genau diese Marge.

Welcher Steuersatz gilt bei Lieferung und Außer-Haus-Verkauf?

Bei Lieferung und Außer-Haus-Verkauf gilt für Speisen 7 Prozent und für Getränke 19 Prozent, genau wie im Lokal. Die Verzehrart macht seit 2026 keinen Unterschied mehr. Verkaufst du über eine Plattform, bleibt der Verkauf trotzdem dein Umsatz, den du selbst versteuerst.

Wichtig ist die Rolle der Plattform. Lieferando, Wolt und Uber Eats vermitteln nur und stellen dir eine Provision mit 19 Prozent in Rechnung, die du als Vorsteuer abziehst. Der Umsatz aus dem Verkauf des Essens gehört als eigener Vorgang in deine Kasse, nicht auf den Lieferschein der Plattform. Wie das korrekt läuft, steht ausführlich im Beitrag zur Belegpflicht bei Lieferdiensten.

Achtung. Ein Lieferando-Lieferschein ist keine Rechnung und dokumentiert deinen Umsatz nicht. Wer nur den Lieferschein rausgibt und den Umsatz nicht in der eigenen Kasse erfasst, riskiert bei der nächsten Kassen-Nachschau eine Hinzuschätzung. Nicht der Kunde trägt dieses Risiko, sondern der Betrieb.

Wie wird das Hotel umsatzsteuerlich behandelt?

Hotelübernachtung und Hotelfrühstück unterliegen seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 7 Prozent Umsatzsteuer. Damit ist die frühere Trennung, bei der das Frühstück mit 19 Prozent versteuert wurde, für den Speisenanteil aufgehoben. Getränke, Parkplatz, Wellness und WLAN bleiben aber bei 19 Prozent.

Der Grund für diese Zweiteilung ist das sogenannte Aufteilungsgebot nach § 12 Absatz 2 Nummer 11 UStG. Danach gilt der ermäßigte Satz nur für Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, plus seit 2026 das Frühstück als Speise. Der Europäische Gerichtshof bestätigte das deutsche Aufteilungsgebot am 5. März 2026 als mit dem EU-Recht vereinbar.

Praktisch heißt das für deine Hotelrechnung: Übernachtung und Frühstück kannst du mit 7 Prozent zusammenfassen. Getränke, Minibar, Parkplatz und Wellness weist du separat mit 19 Prozent aus. Für gemischte Pauschalangebote lässt die Finanzverwaltung eine Vereinfachung zu, bei der ein Sammelposten für die nicht begünstigten Leistungen gebildet wird.

Was bedeutet die Umsatzsteuer für meine Kalkulation und Preise?

Für deine Kalkulation bedeutet die Umsatzsteuer vor allem eines: Rechne immer netto. Der Wareneinsatz, die Zuschläge und die Marge werden auf Nettobasis kalkuliert, die Umsatzsteuer kommt erst am Ende auf den Nettopreis obendrauf. Wer brutto rechnet, verrechnet sich systematisch.

Ein zweiter Punkt ist die Vorsteuer. Deinen Wareneinkauf bezahlst du meist mit 7 Prozent Umsatzsteuer, die du als Vorsteuer geltend machst. Am Ende führst du nur die Differenz zwischen kassierter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer ab. Genau deshalb gehört die Umsatzsteuer sauber in jede Kalkulation, wie wir sie im Beitrag zum Kalkulieren von Buffets zeigen.

Der dritte Punkt betrifft gemischte Angebote. Ein Menü mit Speisen und Getränken, ein Buffet mit Getränkepauschale, ein Catering: Sobald 7 und 19 Prozent zusammenkommen, musst du die Anteile sauber trennen. Eine einzige Pauschale ohne Aufschlüsselung ist ein Einfallstor für Nachzahlungen.

Praxis-Tipp. Lege in deiner Kasse für jeden Artikel den korrekten Steuersatz fest an, statt am Bon nachträglich zu korrigieren. Ein Kaffee mit Kuhmilch, ein Kaffee schwarz, eine Cola, eine Portion Pommes: Jeder Artikel bekommt seinen Satz einmal sauber hinterlegt. Danach rechnet die Kasse die Aufteilung automatisch, auch bei gemischten Bestellungen.

Wie weise ich die Umsatzsteuer korrekt auf Beleg und Rechnung aus?

Du weist die Umsatzsteuer korrekt aus, indem jeder Beleg und jede Rechnung die Steuersätze getrennt darstellt. Speisen mit 7 Prozent, Getränke mit 19 Prozent, jeweils in eigener Zeile. Dein Kassensystem muss das automatisch können, sonst entstehen Differenzen zu deinen Lasten.

Für den einzelnen Gast reicht der Kassenbeleg mit ausgewiesenen Steuersätzen. Ein Geschäftskunde hat dagegen auf Verlangen Anspruch auf eine ordentliche Rechnung mit allen Pflichtangaben, die Details dazu stehen im Beitrag zur Rechnung in der Gastronomie. Grundlage für beides ist eine saubere Kasse, wie sie der Beitrag zur prüfungssicheren Kassenführung beschreibt.

René Kaplick hat in über 5.600 Beratungen gesehen, dass nach jeder Steuersatzänderung dieselben zwei Fehler passieren: nicht angepasste Kassensätze und Mischrechnungen ohne Trennung. Nach dem Wechsel zum 1. Januar 2026 führten mehrere Betriebe monatelang weiter 19 Prozent auf Speisen ab und verschenkten damit bare Marge, ohne es zu merken.

Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung und wann ist sie fällig?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die regelmäßige Meldung deiner kassierten Umsatzsteuer und deiner Vorsteuer an das Finanzamt. Der Rhythmus richtet sich nach deiner Zahllast des Vorjahres, entweder monatlich, vierteljährlich oder in Einzelfällen jährlich. Abgegeben wird sie elektronisch über ELSTER.

Umsatzsteuer-Zahllast im VorjahrRhythmus der Voranmeldung
mehr als 9.000 Euromonatlich
2.000 bis 9.000 Eurovierteljährlich
bis 2.000 Eurojährlich möglich
Existenzgründernach aktueller Regelung, mit deinem Steuerberater klären

Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich diese Frist um einen Monat. Die konkrete Einordnung deines Betriebs und die Beantragung der Dauerfristverlängerung besprichst du mit deinem zugelassenen Steuerberater.

Wann bin ich Kleinunternehmer und zahle keine Umsatzsteuer?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG führen keine Umsatzsteuer ab, wenn der Umsatz des Vorjahres 22.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und darfst im Gegenzug auch keine Vorsteuer ziehen.

Für die meisten aktiven Gastronomiebetriebe ist die Kleinunternehmerregelung nicht relevant, weil die Umsätze deutlich höher liegen. Interessant ist sie für kleine Nebenbetriebe, Foodtrucks im Anfang oder saisonale Kleinstbetriebe. Der Wechsel zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung hat Folgen für deine Preise und deinen Vorsteuerabzug, deshalb gehört diese Entscheidung gut durchgerechnet.

Gut zu wissen. Überschreitest du die Grenze von 22.000 Euro im laufenden Jahr, wirst du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig. Wer knapp darunter liegt und weiter wachsen will, sollte den Umstieg planen, nicht abwarten, bis das Finanzamt ihn erzwingt.

Welche Fehler bei der Umsatzsteuer kosten Gastronomen am meisten?

Die teuersten Umsatzsteuer-Fehler sind falsch hinterlegte Kassensätze nach einer Steueränderung, fehlende Trennung von Speisen und Getränken auf Rechnungen und nicht erfasste Umsätze aus dem Liefergeschäft. Jeder dieser Fehler führt bei einer Prüfung zu Nachzahlungen, oft rückwirkend über mehrere Jahre.

Der häufigste und teuerste Klassiker ist die nicht angepasste Kasse. Nach jeder Änderung, ob 2020, 2024 oder 2026, laufen in vielen Betrieben monatelang die alten Sätze weiter. Mal zu deinem Nachteil, weil du zu viel abführst, mal zum Nachteil der Kunden, die falsche Belege bekommen. Ein zweiter Klassiker ist die Mischrechnung: Speisen und Getränke in einer Summe, ohne getrennte Sätze. Das Finanzamt kann im Zweifel den höheren Satz auf alles ansetzen.

Fallbeispiel: Restaurant mit Außer-Haus-Verkauf an der Nordseeküste

Ein gut besuchtes Restaurant mit angeschlossenem Außer-Haus-Verkauf an der Nordseeküste hatte seine Kasse 2024 auf 19 Prozent für Speisen umgestellt, als der ermäßigte Satz auslief. Zum 1. Januar 2026 wurde die Kasse aber nicht wieder angepasst, niemand hatte die Umstellung auf dem Schirm. Über Monate führte der Betrieb weiter 19 Prozent auf alle Speisen ab.

Das Problem fiel bei der Übernahme der laufenden Buchhaltung auf. Der Betrieb hatte auf seinen gesamten Speisenumsatz zwölf Prozentpunkte zu viel Umsatzsteuer abgeführt und diese Marge schlicht verschenkt, weil die Bruttopreise auf der Karte gleich geblieben waren.

Die Maßnahme: Alle Speisenartikel wurden in der Kasse auf 7 Prozent korrigiert, Getränke sauber bei 19 Prozent belassen, Milchkaffee separat angelegt. Für den betroffenen Zeitraum wurden die Voranmeldungen mit dem Steuerberater berichtigt.

Das Ergebnis: Die zu viel gezahlte Umsatzsteuer wurde über die Berichtigung zurückgeholt, und die laufende Marge auf Speisen stieg spürbar, ohne dass ein einziger Kartenpreis geändert werden musste (Quelle: Gastro Piraten Beratungspraxis, 2025/2026).

Name und Ort wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Der geschilderte Fall basiert auf einer echten Beratungssituation der Gastro Piraten.

Über den Autor

René Kaplick hat Gastronomie nicht studiert. Er ist darin aufgewachsen. Mit zehn Jahren hat er das erste Bier gezapft, neben seinen Eltern, für echte Gäste. Was folgte: Kochausbildung, Stationen in der Sternegastronomie (u.a. First Floor Berlin, Michelin-Stern), Handelsfachwirt, über 5.600 beratene Betriebe im DACH-Raum seit 2010. Die Fragen, die er stellt, hat er selbst durchgelebt.

Mehr über René Kaplick und das Team der Gastro Piraten auf unserer Über-uns-Seite

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Häufige Fragen zur Umsatzsteuer in der Gastronomie

Wie viel Umsatzsteuer zahle ich auf Essen im Restaurant?

Auf Speisen zahlst du seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 7 Prozent Umsatzsteuer, egal ob im Lokal, zum Mitnehmen oder geliefert. Die frühere Unterscheidung nach Verzehrort ist für Speisen entfallen. Für Getränke gilt weiterhin der volle Satz von 19 Prozent.

Gilt auf Getränke auch 7 Prozent?

Nein, Getränke unterliegen grundsätzlich 19 Prozent, unabhängig vom Verzehrort. Die einzige praxisrelevante Ausnahme sind Milchgetränke mit über 75 Prozent Kuhmilchanteil, die mit 7 Prozent besteuert werden. Pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Sojadrinks bleiben bei 19 Prozent.

Welcher Steuersatz gilt für Essen zum Mitnehmen?

Für Speisen zum Mitnehmen gelten 7 Prozent, genau wie für den Verzehr im Lokal. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es hier keinen Unterschied mehr. Getränke zum Mitnehmen bleiben dagegen bei 19 Prozent, abgesehen von den genannten Milchgetränken.

Welcher Steuersatz gilt bei Lieferdiensten?

Bei Lieferung gelten für Speisen 7 Prozent und für Getränke 19 Prozent, wie im Lokal. Der Verkauf bleibt dein Umsatz, auch wenn die Bestellung über Lieferando oder Wolt reinkommt. Die Provision der Plattform wird dir mit 19 Prozent berechnet, die du als Vorsteuer abziehen kannst.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer auf das Hotelfrühstück?

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Hotelübernachtung und Frühstück einheitlich 7 Prozent Umsatzsteuer. Die frühere Besteuerung des Frühstücks mit 19 Prozent ist für den Speisenanteil entfallen. Getränke, Parkplatz und Wellnessleistungen bleiben aber weiterhin bei 19 Prozent.

Muss ich Speisen und Getränke auf der Rechnung trennen?

Ja, sobald 7 und 19 Prozent zusammenkommen, musst du die Anteile getrennt ausweisen. Eine einzige Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung ist angreifbar, und das Finanzamt kann im Zweifel den höheren Satz auf den Gesamtbetrag ansetzen. Dein Kassensystem sollte die Trennung automatisch vornehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. Umsatzsteuer ist der korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht, Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für dieselbe Steuer. Auf Rechnungen und in Gesetzen wird der Begriff Umsatzsteuer verwendet.

Wann muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Der Rhythmus hängt von deiner Zahllast im Vorjahr ab: über 9.000 Euro monatlich, zwischen 2.000 und 9.000 Euro vierteljährlich, darunter ist eine jährliche Abgabe möglich. Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Ab welchem Umsatz muss ich Umsatzsteuer zahlen?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Vorjahresumsatz 22.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. Darüber giltst du als Regelunternehmer und musst Umsatzsteuer ausweisen und abführen, kannst dafür aber Vorsteuer ziehen.

Kann ich die Umsatzsteuer auf meine Einkäufe abziehen?

Ja, als Regelunternehmer ziehst du die auf deine Einkäufe gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Am Ende führst du nur die Differenz zwischen kassierter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer ans Finanzamt ab. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung deines Lieferanten mit korrekt ausgewiesener Umsatzsteuer.

Welcher Steuersatz gilt für Catering?

Für die gelieferten Speisen gelten auch beim Catering 7 Prozent, für Getränke 19 Prozent. Reine Servicebestandteile ohne Speisenbezug können abweichend zu behandeln sein. Weil Catering-Aufträge schnell komplex werden, solltest du die genaue Aufteilung für deinen konkreten Fall mit deinem Steuerberater klären.

Was passiert, wenn ich den falschen Steuersatz berechne?

Berechnest du zu wenig Umsatzsteuer, drohen bei einer Prüfung Nachzahlungen, oft rückwirkend über mehrere Jahre. Berechnest du zu viel, verschenkst du Marge und weist deinen Kunden eine falsche Steuer aus, die du trotzdem abführen musst. Beides lässt sich vermeiden, indem die Steuersätze in der Kasse korrekt hinterlegt sind.

Gilt für alkoholfreie Getränke wie Saft auch 19 Prozent?

Ja. Saft, Limonade, Cola und Wasser unterliegen 19 Prozent, obwohl sie alkoholfrei sind. Die Höhe des Steuersatzes hängt nicht am Alkohol, sondern an der Einordnung als Getränk. Nur Milchgetränke mit über 75 Prozent Kuhmilchanteil bilden die Ausnahme mit 7 Prozent.

Muss ich meine Kasse nach einer Steuersatzänderung anpassen?

Ja, und zwar sofort zum Stichtag. Nach dem Wechsel zum 1. Januar 2026 mussten alle Speisenartikel in der Kasse auf 7 Prozent gestellt werden. Wer das versäumt, führt entweder zu viel Steuer ab oder weist falsche Belege aus. Prüfe deine hinterlegten Steuersätze nach jeder Änderung Artikel für Artikel.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Bewertung deiner konkreten Situation wende dich an einen zugelassenen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.

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